Pech-Vogel schrieb am 31.01.2021 um 11:35:15:Beim Verband Binationaler Familien und Partnerschaften sollte das doch möglich sein?
Kann sein, muss aber nicht gut sein.
Im Optimalfall kommst Du auch dann ohne einzelfallbezogene Beratung eines Profis aus, wenn Euer Fall erstmal auf eine Menge Nachfragen stößt.
Ehrliche Antworten und klar vertretene eigene Positionen helfen immer dann, wenn alle anderen Beteiligten grundsätzlich ergebnisoffen an die Fragen gehen und man sich selbst dabei nicht widerspricht.
Kommst Du dagegen an jemanden, der ähnliche Positionen vertritt wie der bereits von Dir befragte Anwalt, dann kann Hilfe eines guten Profis erforderlich werden.
Ein solcher kostet Geld und ist - möglicherweise schon aufgrund seiner Preise - nicht zwingend die erste Empfehlung solcher Verbände. Und auch innerhalb solcher Verbände gibt es, wie überall auch, gute und schlechte Informationen, gute und schlechte Ratgeber.
Wenn es hart kommt, probierst Du im schlimmsten Fall ein paar "billige Lösungen" durch, die Deine Probleme noch vergrößern um am Ende doch bei dem "guten Profi" zu landen.
Unter Verlust von Zeit und Geld.
Ich selbst würde, wäre ich 100% überzeugt von allem, was in der Beziehung läuft und was meine Einstellung zu dem Kind angeht, die Vaterschaft einfach anerkennen.
Und überall dort, wo gefragt wird, mit offenen Karten spielen = alles das erklären, was im hiesigen Startbeitrag zu der Frage zu lesen ist.
Erklärt Deine Frau die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung allein, ohne Dich in der
AV, dann kann eine analoge (zum Startbeitrag) Erklärung von Dir hilfreich sein.
Bei allen anderen nachfolgenden Schritten (Passantrag fürs Kind, Visumantrag für Deine Frau) ebenso.
Ich würde das an Deiner Stelle unbedingt zu jedem einzelnen Vorgang dazulegen (lassen), um gar nicht erst Unklarheiten entstehen zu lassen.
Bedenke: Was mündlich erklärt ist, hört nur der Eine, dem das erklärt wurde. Im Zweifel weiß davon kein anderer, der innerhalb der
AV oder - beim Visumvorgang - in der beteiligten
ABH mit dem Vorgang befasst ist oder einfach nur um Rat gefragt wird.
Eine schriftliche Erklärung dagegen gehört zum Vorgang und kann von jedem gelesen werden.