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Visum Eheschließung Verlobte mit Kind. Bitte um Rat bzw. Meinung (Gelesen: 10.750 mal)
Pech-Vogel
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Antwort #15 - 01.02.2021 um 16:56:23
 
@deerhunter ok alles klar..besten Dank auch dir! Ja mit dem Coronakram bin ich im Februar auch schon einmal dort quasi abgeschoben worden.

@petersburger ich hätte doch nochmal 2 kleine Fragen wegen der Erklärung. Bezüglich was erwünscht, hilfreich oder denn doch zuviel ist.

1. sollte bei der Erklärung gleich eine Dokumentation unserer Bekanntschaft beiliegen (Fotos, Visastempel, Chatprotokolle, UKP) oder nur erst einmal erwähnt werden, dass sowas auf Wunsch nachgereicht werden kann?

2. Sollte ich in der Erklärung Bezug auf den § 1597 BGB nehmen, damit zeigen, dass ich mich damit beschäftigt habe und vertreten warum der "Missbrauch" aus meiner Sicht in unserem Falle nicht gegeben ist? Oder das einfach sein lassen?

OK vielen Dank und schönen abend!
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Antwort #16 - 02.02.2021 um 07:37:05
 
1. Erwähnen

2. Ein Bezug auf Paragrafen wie auch die Länge solcher Darstellungen ist Geschmackssache.

Ich bezog mich bei meinen Antworten auf den Eindruck, den ich aus Deinem Startbeitrag gewonnen hatte.
Will sagen: Kurz und knackig reicht oft. Hat den Vorteil, dass man es schnell lesen und schnell erfassen kann. Und dass die Kernaussagen nicht irgendwo in der Textmenge untergehen.
Andererseits hängt das auch vom "Empfänger" ab. Daher ist ein Optimum schwer vorhersagbar.
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Antwort #17 - 02.02.2021 um 15:50:21
 
@Petersburger alles klar. Hört sich auch für mich so sinnvoll an.

Bezüglich 2. werd ich mal so ein Mittelweg suchen. Schon ansprechen aber kurz halten.

Besten Dank!
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Antwort #18 - 22.03.2021 um 11:27:37
 
Hallo zusammen,

ich melde mich auch noch mal zurück um ein kleines Update zu geben. Hier hatten wir ja über die Vaterschaftsanerkennung im Falle der nicht leiblichen Vaterschaft diskutiert. Ich hatte ja gehofft das dieses gehen würde (rechtliche Vaterschaft).

Jetzt habe ich mit dem JA telefoniert und meine Situation geschildert. Die Dame war sehr nett und hat mir Tips bzw. Hinweise gegeben bzw. geben wollen. Aber auch sie sagte, dass ich so die Vaterschaft bei ihnen nicht anerkennen könne und erwähnte auch den § 1597a BGB. Ich erwähnte, dass ich die "Missbräuchligkeit" wiederlegen könne aber sie sagte das ginge so nicht und müsse dann gemeldet werden. 

Ich könnte natürlich die VA anerkennen aber spätestens bei der Auslandsvertretung bei der Zustimmungserklärung der Mutter müssten wir uns ja erklären.

Das ist echt hart alles  weinend

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Antwort #19 - 22.03.2021 um 11:36:33
 
Dann wende Dich an jemanden, der möglicherweise weniger nett, aber dafür in konkret dieser Frage kompetenter ist.

Wenn das im Jugendamt nicht geht, geh' zum Notar oder ins Standesamt.

Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 11:27:37:
aber spätestens bei der Auslandsvertretung bei der Zustimmungserklärung der Mutter müssten wir uns ja erklären.

Das ist nicht neu für Dich, stimmt's?
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Antwort #20 - 22.03.2021 um 12:11:08
 
@Petersburger Erstmal danke noch einmal für deine Antwort. Also mit anderen Worten könnte ich dort meine VA machen aber sollte das nicht mit der "rechtlichen" erwähnen sondern einfach machen. Ehrlich gesagt ist das schon etwas verwirrend. Ich will das ja alles korrekt machen.

Petersburger schrieb am 22.03.2021 um 11:36:33:
Das ist nicht neu für Dich, stimmt's? 


Da hatten wir auch diskutiert, dass bei den Vorgängen wo ich nicht dabei sein kann eine Erklärung hilfreich wäre um Fragen gleich zu klären.

Gruß Pech-Vogel
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Antwort #21 - 22.03.2021 um 14:55:56
 
Ich weiß nicht, wie Du das machst, aber ich gehe in der Regel in eine Behörde und sage klar, welchen Verwaltungsakt ich will + liefere die dafür erforderlichen Unterlagen.

Solange mich keiner fragt, nur das absolute Minimum. Wenn ich dann gefragt werde, liefere ich entweder die gefragte Information (sofern die Frage begründet ist) oder verweigere sie mit dem Verweis darauf, dass diese Information irrelevant ist.

So käme ich z.B. bei einem (in jeder Hinsicht theroretischen) Antrag meiner Ehefrau auf Zuzug zu mir nach Deutschland keinesfalls auf den Gedanken, irgendeine Unterlage zu meinen finanziellen Verhältnissen zur Behörde mitzunehmen. Und ich würde auch keine Frage dazu beantworten. Noch weniger würde ich ungefragt darüber reden.

Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 12:11:08:
Ich will das ja alles korrekt machen.

Machen und darüber reden sind zwei verschiedene Dinge!

Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 12:11:08:
verwirrend

... wurde es für die Kollegin im Jugendamt möglicherweise erst durch Deine Worte.  Zwinkernd

Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 12:11:08:
einfach machen

Genau das!

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Antwort #22 - 22.03.2021 um 15:45:27
 
@petersburger vielen Dank für dein wiederholtes Antworten. Ich weiß wohl das unser Fall nicht so einfach ist und die Meinungen hier wohl auch auseinander gehen.

Also mit der VA werde ich hier erstmal keine Probleme haben wenn ich die normal beim JA mache. Dann mache ich die Anerkennung allerdings so als ob ich der leiblche Vater wäre.

Aus meinen Recherchen, die ich hier auch schon er erwähnt hatte weiß ich aber, dass die Auslandsvertretung z.B. Visastempel prüft. Und aufgrund des Lockdowns kann ich eh nicht der leibliche Vater sein. Deshalb habe ich auch wie hier in der Diskussion schon diskutiert eine Erklärung angefertigt, die meine "rechtliche VA" erklärt.
Die Frage wäre jetzt wohl tatsächlich ob ich diese zu den Unterlagen für die Zustimmung durch meine Verlobte bei der Auslandvertretung gleich dazu gebe oder erst warte bis evtl. Fragen kommen?
Vielleicht wäre es dann ja auch schon zu spät. Habe auch schon ein wenig die Vermutung, dass die damit genauso wenig anfangen können/wollen wie das JA.

Ja sehr schweres Thema. Trotzdem vielen Dank!

Gruß Pech-Vogel
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Antwort #23 - 22.03.2021 um 18:16:46
 
Sei mir nicht böse, aber was soll das Herumgeeiere?

Eine Vaterschaftsanerkennung macht (das ist heutzutage der Sinn) derjenige, der die Rolle des Vaters tatsächlich ausfüllen will.
Ob das der "Samenspender" ist oder der Lebenspartner der Mutter oder ihr Ehemann, der sein vaterloses Stiefkind anerkennt, ist Banane und geht niemanden etwas an. Solange anschließend Vater und Mutter und Kind zusammenleben und eine Familie bilden, hat sich niemand um das Biologische zu scheren.

Deswegen eiere nicht mit "als ob leiblich" und "rechtlich" umher. Weder vor Dir selbst, noch hier im Forum und schon gar nicht im Behördenverkehr.
Dieses halbgewalkte Gerede lässt nur die Frage erst aufkommen, ob hier wirklich alles ...

Und wenn Deine innere Überzeugung zu den Dingen passt, die Du hier im Forum geschrieben hast und dann auch noch zu den Tatsachen, dann wirst Du offene Fragen relativ problemlos klären können.


Und nochmal ein Vergleich:
Adoptiveltern sind Eltern. Ob "Adoptiv" oder nicht, geht niemanden etwas an (außer dem Kind, wenn es das mal wissen will). Sonst wären Adoptiveltern immer "Eltern zweiter Klasse". Sind sie aber nicht.
Ein Vater, der sich um sein Kind kümmert, ist der Vater. Ob nun die Samenzelle von ihm stammt oder nicht. Vaterschaft anerkannt -> Vater. Auch nicht erster oder zweiter Klasse.
Wenn Du das nicht verinnerlichst, wirst Du auch später noch herumeiern.
Nicht zum eigenen Nutzen, nicht zum Nutzen des Kindes.

Weg mit den Zweifeln!



Aber ja, Du musst damit leben, dass auch mit Vaterschaftsanerkennungen Missbrauch getrieben wird, dass Behörden mit so etwas an der Nase herumgeführt werden sollen und dass "wer dreimal belogen wurde, dem vierten nicht so leicht glaubt".

Du hast gerade gemerkt, dass ich ein Sprichwort verdreht habe? Bewusst, denn dieses "nicht leicht" ist das einzige wirkliche Problem auf Deinem, auf Euerm Weg.

Du kannst riskieren, dass erstmal nach Schema "Schon wieder einer" entschieden wird, weil Du die von mir mehrfach beschriebene Darstellung zunächst zurückhältst. Dann legst Du sie im Remonstrationsverfahren oder vor Gericht vor. Zeit und Geld verloren.
Oder Du legst sie gleich dazu und hast die Chance, dass alles völlig glatt geht oder dass wenigstens nachgefragt wird, bevor eine Entscheidung fällt.

Wenn dann die Nachfragen von jemandem beantwortet werden, der genau weiß, was er tut und davon überzeugt ist ... und auch noch alle Fakten stimmen ...  Zwinkernd
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Antwort #24 - 22.03.2021 um 19:20:26
 
@petersburger ich bin dir in keinsterweise böse das du das so deutlich sagts. Ist manchmal sogar einfach verständlicher Zwinkernd

Dieses Rumgeeier hat aber in keinsterweise etwas mit meinen Zweifeln zu dieser Beziehung oder meiner Anerkennung zum Kind zu tun. Ich bin jetzt schon voll eingespannt..unterstütze die beiden finanziell zumindest so das die Schwangerschaft ohne Probleme verlaufen wird. Jetzt bereite ich bereits ein Paket mit Babyklamotten vor und bin auch für eine sichere Entbindung verantwortlich und alles was kommt damit die beiden keine Probleme haben werden. Vielmehr ist das Rumgeeier deswegen, weil ich sicher gehen will, dass ich mich richtig verhalte und ich nicht weiß wie der Unterschied "rechtlich" bzw. "leiblich" in dem Fall von den Behörden behandelt wird. Für uns hängt da unglaublich viel von ab.

Die Unsicherheit kam jetzt erstmal nur durch das JA. Aber ich werde das jetzt erstmal genauso machen, VA und dann gibts die Erklärung zur VA für die Zustimmung bei der Botschaft dazu. Nachfragen von den Behörden würden mir zumindest zeigen, dass unser Fall nicht einfach abgeschmettert wird und wir die Chance hätten etwas dazu zu sagen.

Ich danke dir trotzdem für deine Meinung bezüglich des Vorgehens. Das war für mich hier der Grund zu schreiben wie jemand, der sich mit der Materie auskennt oder damit zu tun hat vorgehen würde.

Ok besten Gruß Pech-Vogel  Smiley
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Antwort #25 - 23.03.2021 um 06:48:37
 
Pech-Vogel schrieb am 22.03.2021 um 19:20:26:
und ich nicht weiß wie der Unterschied "rechtlich" bzw. "leiblich" in dem Fall von den Behörden behandelt wird.

Unter der mehrfach genannten Voraussetzung, dass eine familiäre Beziehung entstehen wird, musst Du (für Dich) unterscheiden zwischen Behörde und Mensch:

Für die Behörden ist allein die rechtliche Vaterschaft von Bedeutung. Die biologischen Verhältnisse spielen keine Rolle.
(Tun sie ja auch nicht, wenn eine verheiratete Frau von einem anderen Mann schwanger wird!)

Weil Du es aber auf Deinem Weg nicht mit einer gesichtslosen Behörde zu tun hast, sondern mit Menschen - mit meinen Kollegen -, menschelt es halt.
Menscheln kann auch heißen: Unwissen, Unverständnis, Unwille - das ganze Spektrum!

Dann kann man in den meisten Fällen mit ein paar netten oder wenigstens sachlichen Worten zu dem Menschen das Ganze auf den Kern zurückbringen. Auf die rechtlichen Verhältnisse.

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Antwort #26 - 23.03.2021 um 07:45:24
 
@petersburger ja klar das ist verständlich. Bin mit Sicherheit auch nicht der Einzige, der dort sein Anliegen vorträgt. Aber wenn man in so einer Situation steckt geht einem doch sehr viel durch den Kopf und Magen.

Danke dir trotzdem nochmal für die Tips und Erläuterungen. Wir werden jetzt so weiter fortfahren und natürlich beten das alles gut wird.

Besten Gruß Pech-Vogel
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Antwort #27 - 23.03.2021 um 20:49:24
 
Petersburger schrieb am 23.03.2021 um 06:48:37:
Für die Behörden ist allein die rechtliche Vaterschaft von Bedeutung. Die biologischen Verhältnisse spielen keine Rolle.
(Tun sie ja auch nicht, wenn eine verheiratete Frau von einem anderen Mann schwanger wird!)


Von der Theorie nun zur Praxis. Das deutsche Konsulat Manila will bei einer Vaterschaftsanerkennung durch deutsche die Passtempel von Vater und Mutter sehen (Webseite). Prüft also die mögliche biologische Vaterschaft. Heißt der Plan dem Kind die deutsche rechtliche Vaterschaft zu geben und dann einen deutschen Pass und vereinfachten Nachzug durchzuführen wird IMHO am Konsulat in Manila scheitern und mit gewisser Wahrscheinlichkeit wäre der Rechtsweg über VG Berlin angesagt. Es wird IMHO schon daran Scheitern das das Konsulat Manila die Beglaubigung der Zustimmung der Kindesmutter ablehnt.

Ich würde wie folgt vorgehen:
  • In die Geburtsurkunde wird als Vater unbekannt eingetragen, was ja nach deinen Angaben den Tatsachen entspricht.  Alles andere kann zu Nachforschungen führen mit negativen Ausgang.

  • Die Verlobte führt einen einfachen Familiennachzug zum Ehegatten/Verlobten durch mit dem Kind (Mit A1 Sprachnachweis und UP)

  • Hat die dann Ehefrau und das Kind dann den Aufenthaltstitel und man lebt in einer familiären sozialen Gemeinschaft führt man in aller Ruhe die rechtliche Vaterschaftsanerkennung durch. Haltet um allen Umständen das Konsulat da raus. Anschließend Nachbeurkundung der Geburt beim örtlichen deutschen Standesamt (UP hat ja bereits stattgefunden). Damit bist du dann Vater und das Kind deutsch.


Ansonsten wiederhole ich hier was schon gesagt wurde. Behörden müssen nur das Wissen was notwendig ist, nicht mehr. Das du nach der Eheschließung eine Vaterschaftsanerkennung machen willst braucht man und sollte man weder dem Konsulat noch der Ausländerbehörde mitteilen
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« Zuletzt geändert: 23.03.2021 um 20:59:50 von grisu1000 »  
 
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Antwort #28 - 23.03.2021 um 22:14:51
 
Merkblätter stellen immer auf den Regelfall ab und listen auch schon mal mehr auf, als *in jedem Einzelfall* tatsächlich erforderlich ist.

Wenn eine Unterlage in nur etwa 50% der Fälle nötig ist, kann man sie ins Merkblatt schreiben oder auch nicht. Tut man es nicht, erzeugt man ggf. Reisekosten für diejenigen, die sie zuhause haben und sie nur hätten einstecken müssen.
Schreibt man sie dagegen auf, wird es Fälle geben, wo sie erst beschafft werden muss - am Ende braucht sie aber keiner.
Wie immer kann man es nie allen recht machen.

Eine Kontaktaufnahme im Vorfeld kann Unklarheiten vermeiden.


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Antwort #29 - 24.03.2021 um 02:28:25
 
grisu1000 schrieb am 23.03.2021 um 20:49:24:
Von der Theorie nun zur Praxis. Das deutsche Konsulat Manila will bei einer Vaterschaftsanerkennung durch deutsche die Passtempel von Vater und Mutter sehen (Webseite). Prüft also die mögliche biologische Vaterschaft. Heißt der Plan dem Kind die deutsche rechtliche Vaterschaft zu geben und dann einen deutschen Pass und vereinfachten Nachzug durchzuführen wird IMHO am Konsulat in Manila scheitern und mit gewisser Wahrscheinlichkeit wäre der Rechtsweg über VG Berlin angesagt. Es wird IMHO schon daran Scheitern das das Konsulat Manila die Beglaubigung der Zustimmung der Kindesmutter ablehnt.


Das lese ich nicht so aus dem Merkblatt heraus und halte es für eine ziemlich freie Interpretation und Vermutung. Was wollten die dann machen, wenn Du gerade einen neuen, frischen Pass hast? Ablehnen?
Sicherlich werden die Aufenthalte des Deutschen in der Gesamtschau mit einbezogen, um eine Einschätzung bzgl. möglichem Missbrauchs überhaupt ansatzweise vornehmen zu können. Das sollte es aber dann auch gewesen sein.

Das vermeintliche Nichtvorliegen der biologischen Vaterschaft zum Kriterium für die Visumerteilung oder willkürlich als Voraussetzung zur Erbringung der Dienstleistung "Beglaubigung" zu machen, würde so offensichtlich rechtswidrig gehandelt sein, dass der Rechtsweg dann ziemlich sicher schnell und nachhaltig erledigt wäre. Ich bin mir sicher, ohne es jetzt zu recherchieren, dass es dazu ausreichend ständige Rechtsprechung gibt.
Auf dieses dünne Eis (nein, "nicht vorhandene Eis") begibt sich vermutlich nicht einmal die AV in Manila.

Der rechtlich und praktisch einfachste Weg bleibt m.E. noch immer die Vaterschaftsanerkennung über den Notar in DEU und dann die Einleitung des Visumverfahrens zum Familiennachzug zum deutschen Kind.
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