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Idenitätstäuschung (Gelesen: 1.324 mal)
Herzlein
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Beiträge: 58

köln, Rheinland-Pfalz, Germany
köln
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Idenitätstäuschung
29.01.2021 um 17:17:24
 
Hallo an alle!
ich habe so einen Fall von einerK!

der junge Mann aus Armenien (20 Jahre alt) hat seine Identität vorgetäuscht, als er 2015 zusammen mit seiner Mutter nach Deutschland eingereist ist. Letztes Jahr hat seine Mutter ihre Identität und die Identität ihres Sohnes offen gelegt. Die Mutter ist letztes Jahr freiwillig nach Armenien ausgereist. Der junge Klient hat zu diesem Zeitpunkt schon eine Ausbildung als Verkäufer absolviert und möchte nun mal richtig in seinem Fachgebiet bei EDEKA arbeiten. Den neuen Arbeitsvertrag, nach seinen eigenen Angaben, hat er der ABH Segeberg über seinen Rechtsanwalt zukommen lassen. Vor der Identitätsklärung besaß der Klient eine Duldung. Nun hat er schon seit 6 Monaten eine Grenzübertrittsbescheinigung. Sie wird immer wieder verlängert. Diesmal läuft sie am 06.02. ab.
Sein großes Problem jetzt ist die Änderung seiner Identität auf allen seinen offiziellen Unterlagen (Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsausweis, Ausbildungszeugnisse usw.) Die ABH verlangt vom Klienten seinen Originalreisepass, um die persönlichen Daten intern zu ändern. Den Reisepass würde die armenische Botschaft jedoch nur dann ausstellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind bzw. erfüllt werden (Militärdienstpflicht) Der RA vom Klienten meint, man kann einfach die Korrespondenz mit ABH sowie die Grenzübertrittsbescheinigung an die jeweiligen offiziellen Dienststellen wie Rentenversicherung und Finanzamt schicken und das wird wohl genügen, um die Daten bei diesen Stellen ändern zu lassen was ich sehr bezweifle, da es keine Bestätigung von der Ausländerbehörde zur offiziellen Änderung seiner persönlichen Daten gibt.
wie kann mann jetzt alles Korrigieren und AE zu bekommen?
vielen Dank im Voraus.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.01.2021 um 17:50:11
 
Wie sieht es mit anderen armenischen Dokumenten wie etwa einer ID-Karte oder einer Geburtsurkunde aus? Die Mutter hat die Identität offen gelegt, hat sie dazu auch entsprechende Dokumente geliefert? Kann sie bei der Beschaffung von Armenien aus mithelfen?

Bezüglich der AE, was sagt denn der Anwalt? Ich sehe hier mehrere Probleme: Ungeklärte Identität, kein Pass, dazu keine Duldung (damit fallen §§ 25a und 19d AufenthG an sich erstmal weg, Duldungsanspruch unklar) und dazu die Frage, inwieweit ihm noch die Identitätstäuschung der Mutter zugerechnet werden kann. Der Anwalt kennt aber die Akte, daher sollte er sich zuerst an ihn wenden.
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Alana
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Beiträge: 219
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.01.2021 um 15:34:43
 
Zitat:
dazu die Frage, inwieweit ihm noch die Identitätstäuschung der Mutter zugerechnet werden kann. 

Der junge Mann ist 20 Jahre und die Mutter hat die richtige Identität letztes Jahr offengelegt - da war er bereits erwachsen. Er müsste schon sein komplettes Leben durch seine Mutter/seine Familie über seine eigentliche Identität getäuscht worden sein, damit es lediglich die Frage ist, ob die Identitätstäuschung durch die Mutter ihm zugerechnet werden kann.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.01.2021 um 15:39:49
 
Wäre die Sache so einfach, hätte ich das auch so geschrieben. Solche absoluten Aussagen sind hingegen nicht hilfreich, zumal sich aus dem Vortrag des TS nicht ergibt, dass der Heranwachsende gezielt selbst nach Eintritt der Volljährigkeit getäuscht hat.
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