Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland (Gelesen: 27.845 mal)
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
28.01.2021 um 21:32:36
 
Hallo,
folgende Ausgangslage
Ich deutscher, wohnhaft in Deutschland.
Meine Freundin (verlobt) ist schwanger und hat die philippinische Staatsbürgerschaft.

Ich möchte bei der Geburt dabei sein und diese soll auch in Deutschland stattfinden.

Nun weiß ich, dass es durch Familiennachzug (nationales Visum) möglich ist. Durch das Urteil aus dem Jahr 2006 wurde dieser Fall schon geklärt.
Auch weiß ich, dass sie dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen würde.

Nun zu meinen Fragen :
Welche Möglichkeiten habe ich, sie zu versichern, damit sie auch vorsorglich und zur Geburt in einem Krankenhaus behandelt wird?

Kann man auch mit dem nationalen Visa in Deutschland nach der Einreise (vor der Geburt) in Deutschland oder Dänemark? heiraten und sie dann in die Familiekasse durch mich versichern lassen?

Da fast alle reiseversicherung oder incoming Versicherungen, Schwangerschaften ausschließen bzw. mit einer Wartezeit belegen, muss es doch alleine aus sozialen und ethischen Gründen eine andere Lösung geben, als das ich nicht kalkulierte Kosten für die Geburt in Kauf nehmen muss?
Oder ist das nur den reichen der reichen vorbehalten?

Vielen Dank für die Hilfe


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
engelchen+
Junior Top-Member
**
Online


i4a rocks!


Beiträge: 200

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #1 - 29.01.2021 um 08:00:00
 
wielandtchrs schrieb am 28.01.2021 um 21:32:36:
Kann man auch mit dem nationalen Visa in Deutschland nach der Einreise (vor der Geburt) in Deutschland oder Dänemark? heiraten und sie dann in die Familiekasse durch mich versichern lassen?


Heiraten in Dänemark kannst Du jetzt vergessen. (Corona Einreisesperre)

Heiraten in Deutschland sollst Du sofort anstoßen, aber die Bearbeitungszeit ist wegen der Urkundenprüfen ziemlich lang.

Wo wohnt die Frau jetzt? Wie ist sie krankenversichert?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #2 - 29.01.2021 um 09:07:03
 
wielandtchrs schrieb am 28.01.2021 um 21:32:36:
aus sozialen und ethischen Gründen eine andere Lösung geben, als das ich nicht kalkulierte Kosten für die Geburt in Kauf nehmen muss?


nein, m.W. gibt es niemand anders.
entweder eine Krankenversihherung trägt die Kosten oder die Eltern. Wer sonst?
Sind die Eltern nicht zahlungsfähig, können sie natürlich nicht gleich zahlen ... aber die Verpflichtung bleibt erstmal.

Nicht kalkulierbare Kosten habt Ihr schon mit der Zeugung in Kauf genommen, für mind. 18 Jahre


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #3 - 29.01.2021 um 09:58:25
 
Deine Überschrift ist irreführend:
Zitat:
Schwangere Freundin aus EU Land...

Die Philippinen gehören doch nicht zur EU.
In welchen EU-Land ist Deine philippinsche Freundin denn derzeit aufhältig?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #4 - 29.01.2021 um 10:07:06
 
Zitat:
Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland

In welchem EU Land lebt deine Freundin denn momentan? Hat sie dort keine KV des EU Landes? Oder lebt sie auf den Philippinen?

wielandtchrs schrieb am 28.01.2021 um 21:32:36:
Nun weiß ich, dass es durch Familiennachzug (nationales Visum) möglich ist.


Du must dazu eine Vaterschaftsanerkennung machen, dazu müssen Papiere von euch beiden besorgt werden und i.d.R. gibt es eine UP, da die Philippinen "unsichere Urkunden" haben. Dauer 6 Monate + x...also schnell loslegen

wielandtchrs schrieb am 28.01.2021 um 21:32:36:
Da fast alle reiseversicherung oder incoming Versicherungen, Schwangerschaften ausschließen bzw. mit einer Wartezeit belegen, muss es doch alleine aus sozialen und ethischen Gründen eine andere Lösung geben, als das ich nicht kalkulierte Kosten für die Geburt in Kauf nehmen muss?


JA, ganz einfach. Die Eltern bezahlen das selbst! Bei normaler Geburt ohne Probleme ca. 3.000 €, bei Problemen leicht 5 stellig! Ab der Geburt ist das Kind dann bei dir versichert...die Frau nicht!



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #5 - 29.01.2021 um 22:13:51
 
Hallo zusammen erstmal vielen Dank für die Antworten.

Leider hat der Titel ein paar Buchstaben verschluckt. Außerhalb der EU war gemeint.

Den Kommentar von erne lasse ich mal soweit unkommentiert.
Niemand hat davon gesprochen, dass es nicht finanzierbar wäre oder ähnliches.

Der Sinn meines Beitrages war es, herauszufinden, ob und wie man in eine Krankenkasse kommt unter diesen Bedingungen.

Zu den anderen Fragen:
Sie arbeitet derzeit in Beirut (Hotel Management) und hat die philippinische Staatsbürgerschaft.

Somit fasse ich zusammen, dass es keine Versicherung gibt (welche Art auch immer), die meine Verlobte versichern kann, wenn sie als nicht verheiratete Frau nach Deutschland kommt?

Alle Incoming Versicherungen, die ich gefunden habe, schließen die Kosten für eine Schwangerschaft aus oder haben eine Wartezeit.

Zu dem Thema Dänemark ist derzeit klar.
Eine Prüfung bzgl. Nationeles Visa wegen Geburt eines deutschen Kindes dauert laut Aussage der behörden 4 bis 8 Wochen und benötigt keine UP, da es sich dort um einen zeitlichen Härtefall handelt.

Vielen Dank für eure Antworten. Jeder Tipp könnte mir helfen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #6 - 29.01.2021 um 22:14:50
 
Kleiner Nachbrenner

Eine klassische Krankenversicherung gibt es in der Form nicht im Libanon.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #7 - 30.01.2021 um 00:19:05
 
Hallo,

korrekt ist, dass in der Tat bestenfalls eine private Krankenversicherung oder eine sogenannte freiwillge gesetzliche Krankenversicherung in Frage käme.
Problem dabei: Eine zu finden, die auch einem Versicherungsabschluss angesichts der erwartbaren Kosten zustimmt.

Korrekt ist weiterhin, dass ein Visum zwecks Geburt eines deutschen Kindes in DEutschland (Du bist der rechtliche Vater?) ein Sonderfall ist und als zeitlicher Härtefall in der Regel entsprechend schnell erteilt wird. Auch von der Deutschen Vertretung auf den Philippinen.
Regelungen dazu findest Du in den AVwV zum AufenthG unter 28.1.4 f.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #8 - 30.01.2021 um 06:18:14
 
T.P.2013 schrieb am 30.01.2021 um 00:19:05:
in der Regel entsprechend schnell erteilt wird. 

, wenn denn die rechtliche Vaterschaft des Deutschen feststeht.

Das kann natürlich erst dann der Fall sein, wenn die Identität feststeht und der Familienstand der Mutter. Ohne geklärte Identität ist auch der Familienstand nicht geklärt, weil sie ja mit anderen Personalien verheiratet sein könnte.
Und falls die Mutter - mit welchen Personalien auch immer - verheiratet ist, gibt es auch keine feststehende Vaterschaft des Deutschen und somit keine deutsche StAng beim Kind.

Daher bin ich weniger optimistisch hinsichtlich einer "schnellen Erteilung" im vorliegenden Fall. Weniger als in den vorigen Beiträgen zum Ausdruck kommt.
Das geben die Aussagen des TS nicht her.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #9 - 30.01.2021 um 09:26:20
 
T.P.2013 schrieb am 30.01.2021 um 00:19:05:
Korrekt ist weiterhin, dass ein Visum zwecks Geburt eines deutschen Kindes in DEutschland (Du bist der rechtliche Vater?) ein Sonderfall ist und als zeitlicher Härtefall in der Regel entsprechend schnell erteilt wird. Auch von der Deutschen Vertretung auf den Philippinen.


Sorry, aber das ist falsch...da ich sehr viel mit der DAV Manila zu tun habe kann ich sicher sagen, dass es bei der VA zu 99% eine UP gibt, weil die Identität und die "Ledigkeit" anders nicht festgestellt werden kann.
Habe gerade wieder solch einen Fall...den Rest hat @Petersburger schon erklärt

Hier kann es allerdings anders sein, wenn die DAV in Beirut involviert ist und nicht Manila
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #10 - 30.01.2021 um 14:47:17
 
deerhunter schrieb am 30.01.2021 um 09:26:20:
Hier kann es allerdings anders sein, wenn die DAV in Beirut involviert ist und nicht Manila

Eher nicht. Nicht im Sinne von schneller.

Die zweifellos erforderlichen Rückfragen der Kollegen in Beirut bei denen in Manila werden die Abläufe nicht zeitlich verkürzen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #11 - 30.01.2021 um 14:57:07
 
Wir schweifen ein wenig von der Kernfrage ab.

Macht euch keine Gedanken zu der UK bzw. der Beglaubigung. Das ist alles soweit erledigt.

Mir geht es im Kern um die Versicherungsthematik. Wie ist sie denn allgemein versichert? Unabhängig von der Schwangerschaft?

Reicht dort eine Incoming Versicherung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #12 - 30.01.2021 um 16:43:47
 
Ich persönlich bezweifle, dass eine Regelung, die die Geburt eines deutschen Kindes in Deutschland ermöglichen soll, grundsätzlich bei Ländern mit unsicherem Urkundenwesen faktisch außer Kraft gesetzt wird, indem man eine UP über die dort genannten zeitlichen Grenzen hinaus durchführt.
Wenn ich richtig informiert bin, hat das AA das auch schon feststellen müssen.

Was die Incoming-Versicherung angeht,
ich sehe es so:
Diese wird für einen Aufenthalt ausgestellt, der von Anfang an begrenzt sein soll.
Deine Verlobte soll für einen permanenten Aufenthalt einreisen.
Insofern, man sollte die Versicherungsbedingungen genau lesen, wird sie rechtlich in aller Regel wohl nicht leistungspflichtig sein. Wobei ich nicht ausschließen will, dass während der zeitlichen Gültigkeit des Visums (i.d.R. 90 Tage) möglicherweise bei bestimmten Anbietern keine genaue Prüfung der Anspruchsberechtigung stattfindet oder dieser Zeitraum in den Bedingungen, quasi als eine Art "Reiseversicherung", trotz Begründung eines dauerhaften Aufenthalts mit umfasst wird.

Deine Verlobte ist grundsätzlich mit Einreise und Begründung des Daueraufenthalts in Deutschland gesetzlich versicherungspflichtig. Dieser Pflicht wird ausschließlich durch eine Vollversicherung (PKV, GKV, ausländische Vollversicherung) Genüge getan.
Sie wird sich privat oder gesetzlich versichern müssen.

Just my 2 Cents.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #13 - 30.01.2021 um 17:17:26
 
wielandtchrs schrieb am 30.01.2021 um 14:57:07:
Mir geht es im Kern um die Versicherungsthematik. Wie ist sie denn allgemein versichert?


Überhaupt nicht, wenn du keine Versicherung abschließt!

wielandtchrs schrieb am 30.01.2021 um 14:57:07:
Reicht dort eine Incoming Versicherung? 


Nein, weil die mir bekannten Incoming nur bis zur Wohnsitznahme versichern...also wie mein Vorredner schon sagt muss hier eine PKV / Gesetzliche abgeschlossen werden,was recht teuer wird! Auch aufpassen, dass beim Abschluss die Geburt nicht ausgeklammert ist...wird aber das risiko vergrößern / verteuern
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #14 - 30.01.2021 um 19:30:25
 
Sie reist mit FZF-Visum ein und meldet sich an. Dann kann sie sich in einer PKV versichern (Vollversicherung, keine Incommingversicherung).

Die PKV muss sie aufnehmen wegen § 193 Abs. 3 VVG. Sie kann in den Basistarif nach § 152 VAG dann ist auch ohne jede Wartezeit und für die Schwangerschaft abgesichert.

Eventuell muss sie Druck machen, falls die PKV zunächst nicht mitmachen will Smiley

Später kommt sie aus der PKV wieder raus durch Auslösen der Versicherungspflicht in der GKV (z. B. nichtselbstständige Tätigkeit unterhalb Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder sie bleibt, wechselt aber in einen günstigeren/besseren Tarif.

Berate Dich da gerne, wenn Du mir eine pm schickst.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #15 - 30.01.2021 um 19:34:38
 
T.P.2013 schrieb am 30.01.2021 um 16:43:47:
Ich persönlich bezweifle, dass eine Regelung, die die Geburt eines deutschen Kindes in Deutschland ermöglichen soll, grundsätzlich bei Ländern mit unsicherem Urkundenwesen faktisch außer Kraft gesetzt wird, indem man eine UP über die dort genannten zeitlichen Grenzen hinaus durchführt


du machst da m.E. einen logischen Fehler.
Kernpunkt ist Zitat:
eines deutschen Kindes
.
Dies gilt es nachzuweisen, und dafür die UP ... und dafür muss sie abgeschlossen sein.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #16 - 31.01.2021 um 17:35:36
 
Vielen Dank

Diese Hilfe nehme ich gerne ab.

Ich werde dir eine PN schicken.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #17 - 31.01.2021 um 17:37:17
 
erne schrieb am 30.01.2021 um 19:34:38:
du machst da m.E. einen logischen Fehler.
Kernpunkt ist
.
Dies gilt es nachzuweisen, und dafür die UP ... und dafür muss sie abgeschlossen sein.


Es gilt nachzuweisen, dass ich ein deutscher bin?
Wozu gibt es die Anerkennung der Vaterschaft. Alleine damit (wenn das Kind in Deutschland geboren wird) ist es Deutsch.

Wozu eine UP?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #18 - 31.01.2021 um 17:52:31
 
Es kann angezweifelt werden, ob die Mutter tatsächlich ledig ist. Sollte sie verheiratet sein, dann ist deine Vaterschaftsanerkennung unwirksam und der Ehemann der Vater unabhängig von leiblicher Vaterschaft.

Sie kann ein CeNoMar vorlegen, sowas wie eine philippinische Ledigkeitsbescheinigung, aber die könnte gefälscht sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #19 - 31.01.2021 um 18:24:59
 
wielandtchrs schrieb am 31.01.2021 um 17:37:17:
Wozu gibt es die Anerkennung der Vaterschaft. Alleine damit
(wenn das Kind in Deutschland geboren wird) ist es Deutsch.

Wenn Deine Vaterschaft feststeht, dann ist es deutsch, ganz gleich
wo es geboren wird.

Es geht hier vor allen darum nachzuprüfen, ob Deine Freunden nicht
bereits anderweitig verheiratet ist und somit ein anderer als rechtlicher
Vater in Frage käme.

Es ist immer etwas problematisch, wenn es sich um Angehörige aus
Ländern mit unsicheren Urkundenwesen handelt.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #20 - 31.01.2021 um 20:18:34
 
wielandtchrs schrieb am 31.01.2021 um 17:37:17:
Wozu eine UP?


Weil es aus den Philippinen dazu immer eine UP gibt...es gilt festzustellen ob deine Freundin, Jesepfine Medoza geb 1.1.92 (Beispiel) tatsächlich diese ist und ob sie ledig ist....das wird in Ländern mit unsicherem Urkundenwesen mittels einer UP gemacht! Erst dann wärst du der Vater und das Kind deutsch!
Erfahrungsgemäß ist nahezu jede 3. Urkunde von dort fehlerhaft und man kommt leicht an "neue" urkunden

Ist deine Freundin "Late registered" ? Steht normal auf der GU (Geburtsdatum / Registerdatum)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #21 - 31.01.2021 um 20:50:45
 
deerhunter schrieb am 31.01.2021 um 20:18:34:
Weil es aus den Philippinen dazu immer eine UP gibt...es gilt festzustellen ob deine Freundin, Jesepfine Medoza geb 1.1.92 (Beispiel) tatsächlich diese ist und ob sie ledig ist....das wird in Ländern mit unsicherem Urkundenwesen mittels einer UP gemacht! Erst dann wärst du der Vater und das Kind deutsch!
Erfahrungsgemäß ist nahezu jede 3. Urkunde von dort fehlerhaft und man kommt leicht an "neue" urkunden

Ist deine Freundin "Late registered" ? Steht normal auf der GU (Geburtsdatum / Registerdatum)?



Ja sie ist late registered. Steht in der GU.

Ist solch eine Urkundenprüfung auch bei Schwangerschaft notwendig bzw. sollte diese ja dann beschleunigt werden. Ansonsten bringt das eigentliche Visum ja nichts mehr.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #22 - 31.01.2021 um 20:55:03
 
deerhunter schrieb am 31.01.2021 um 20:18:34:
Weil es aus den Philippinen dazu immer eine UP gibt...es gilt festzustellen ob deine Freundin, Jesepfine Medoza geb 1.1.92 (Beispiel) tatsächlich diese ist und ob sie ledig ist....das wird in Ländern mit unsicherem Urkundenwesen mittels einer UP gemacht! Erst dann wärst du der Vater und das Kind deutsch!
Erfahrungsgemäß ist nahezu jede 3. Urkunde von dort fehlerhaft und man kommt leicht an "neue" urkunden

Ist deine Freundin "Late registered" ? Steht normal auf der GU (Geburtsdatum / Registerdatum)?


Welchen vor bzw. Nachteil hat das denn?

Ein paar wichtige Informationen noch :

Sie hat bereits die  offizielle NSO und CINOMAR
Und die GU ist bereits declared by the NSO
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #23 - 31.01.2021 um 21:15:04
 
erne schrieb am 30.01.2021 um 19:34:38:
du machst da m.E. einen logischen Fehler.

eines deutschen Kindes
.
Dies gilt es nachzuweisen, und dafür die UP ... und dafür muss sie abgeschlossen sein


Wohl kaum.
Das Deutschein ist erst einmal nachgewiesen mit der Vaterschaftserklärung und der vorgelegten Ledigkeitsbescheinigung der Mutter.
Es gibt noch keine GU, bis dahin gilt der nicht widerlegte Status anhand der Dokumente.
Die Ledigkeitsbescheinigung könnte geprüft werden. Aber bis zum Beleg einer Fälschung o.ä. wird man diese erst einmal anerkennen müssen und kann deren Prüfung nicht in alle Unendlichkeit ziehen.
Sonst wäre die von mir angeführte Vorschrift für den Sonderfall des Visums für den Zuzug zwecks Entbindung reine Makulatur.
Den logischen Denkfehler machst möglicherweise Du oder wir reden aneinander vorbei.

wielandtchrs schrieb am 31.01.2021 um 20:50:45:
Ist solch eine Urkundenprüfung auch bei Schwangerschaft notwendig bzw. sollte diese ja dann beschleunigt werden. Ansonsten bringt das eigentliche Visum ja nichts mehr. 


So ist es.
Man wird die UP beschleunigen (müssen) oder in Teilen eben, wenn erforderlich, auch nach Visumvergabe / Einreise weiter fortführen (müssen).
Das ist aber sicherlich nicht unwesentlich abhängig von der beteiligten AV und ABH.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.01.2021 um 21:31:25 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #24 - 01.02.2021 um 08:39:37
 
wielandtchrs schrieb am 31.01.2021 um 20:50:45:
Ja sie ist late registered. Steht in der GU. 


Das ist schlecht..denn dann gibt es zu 100% eine UP

wielandtchrs schrieb am 31.01.2021 um 20:50:45:
Ist solch eine Urkundenprüfung auch bei Schwangerschaft notwendig bzw. sollte diese ja dann beschleunigt werden. Ansonsten bringt das eigentliche Visum ja nichts mehr. 


Ja, meine Erfahrung mit der DAv Manila sagt das es 100% UP bei VA, speziell mit "late registered" GU gibt. Hintergrund ist, dass es keine Scheidung auf den Philippinen gibt und "viele" Filipinos aufgrund von diesem Problem..sich einfach neu registrieren. Aus Carmen Mendoza 1.1.1992 wird dann Margareta Mendoza 1.1.1993 und damit ledig! Bei der UP fliegt das dann auf

Damit das Kind deutsch werden kann, muss die Identität und die Ledigkeit der Mutter festgestellt werden. Schneller als 6 Monate geht das meist nie..so die Erfahrung. spezeill jetzt in Coronazeiten dauert es deutlich länger, weil es massive Reisebeschränkungen innerhalb der Philippinen gibt. Kommt Sie aus Luzon (macht es etwas leichter)? Oder aus der Provinz der 7.000 Inseln?
Bereitet euch darauf vor, daß das Kind dort geboren wird

wielandtchrs schrieb am 31.01.2021 um 20:55:03:
Sie hat bereits dieoffizielle NSO und CINOMAR
Und die GU ist bereits declared by the NSO 


Das hilft aber nicht, weil es nicht "überpfüft ist"...die NSO übernimmt nur die Daten der "regionalen" Büros! Diese Urkunden werden dann von der DAV durch einen Vertrauensanwalt überprüft...dazu werden vor Ort Urkunden überprüft und Personen befragt

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #25 - 01.02.2021 um 09:16:54
 
T.P.2013 schrieb am 31.01.2021 um 21:15:04:
Sonst wäre die von mir angeführte Vorschrift für den Sonderfall des Visums für den Zuzug zwecks Entbindung reine Makulatur.

Das stimmt nicht.

In allen Fällen, wo die Vaterschaft des Deutschen den Geburtserwerb der deutschen StAng beim Kind begründet UND diese Vaterschaft feststeht, greift diese Vorschrift.
Also grundsätzlich problemlos in den Ländern, wo die Urkunden i.d.R. in Ordnung sind oder auch wo sie vor der Schwangerschaft in Ordnung gebracht wurden.

Da das Visumverfahren vor der Einreise offenbar dazu dient, die für eine AE-Erteilung im Inland erforderlichen Prüfungen bereits vor der Einreise durchführen zu können, sehe ich nicht, wie in der Frage einer nicht feststehenden rechtlichen Vaterschaft und damit ungewisser Erteilungsvoraussetzungen für Visum (und anschl. AE) hiervon abgewichen werden könnte.
Ich sehe einfach keine Rechtsgrundlage für einen solchen Verzicht.

Falls sich ergibt, dass ein anderer rechtlicher Vater existiert - wer käme nach der "ungeprüften Einreise" für die Kosten der Aufenthaltsbeendigung auf (und seien es nur die Flugkosten)? Wer für den Lebensunterhalt von Mutter und Kind, wenn im Ergebnis der Prüfung der Deutsche, der die Vaterschaft anerkannt hat, die Beziehung beendet? Falls keine KV die Mutter aufnimmt, die Kosten der Entbindung nicht bezahlt sind und der Deutsche sich weigert - wer diese Kosten?
"Der Steuerzahler"?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #26 - 01.02.2021 um 09:36:15
 
Nur eine kleine Überlegung von mir, mit der rechtlichen Situation im Libanon kenne ich mich nicht aus.

Falls deine Verlobte das Kind nicht in Deutschland bekommen kann solltet ihr euch gut überlegen, ob es in ihrem Heimatland vielleicht (rechtlich) einfacher ist als im Libanon das Kind zu bekommen. Es gibt Länder, in denen man als unverheiratete Frau besser kein Kind bekommen sollte und ihr hättet dann noch ein weiteres Land in dem ihr euch um die Dokumente für Deutschland kümmern müsstet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #27 - 01.02.2021 um 18:39:36
 
Hallo zusammen,

also ich habe heute eine Antwort der Botschaft aus Beirut bekommen.

Folgende Antwort wurde zitiert :

Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung
des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit
Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt
entsprechend langfristig berechnetes Visum
zur Einreise auf Grundlage des künftigen
Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer
3 erteilt werden.

Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen,
sobald die Geburt mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit
der Schwangeren – insbesondere im
Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken
– und die Reisemöglichkeiten sind dabei
zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise
zwischen dem vierten und dem Ende des
siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht
werden"

Die Bearbeitung muss schneller erfolgen. Insbesondere kommt in Frage, den Antrag nunmehr auf die Eigenschaft der Frau als werdende Mutter eines Deutschen zu stützen.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #28 - 01.02.2021 um 18:44:15
 
Petersburger schrieb am 01.02.2021 um 09:16:54:
Ich sehe einfach keine Rechtsgrundlage für einen solchen Verzicht.


Grundsätzlich kann ich Deine Ansicht nachvollziehen.
Das BMI mit dem Hinweis auf die "aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG" sieht das aber möglicherweise etwas differenzierter und hat diesen Passus nicht ohne Grund formuliert. Und entsprechend wurden ja, meines Wissensstandes zufolge, letztendlich in der Regel mittels Vergleich mit dem AA, um keinen rechtlichen Präzedenzfall zu forcieren, genau solche Einreisen ohne bzw. ohne vollständig durchgeführte UP bereits erzwungen.
Es ist vermutlich eine Güterabwägung, die in jedem Einzelfall neu verhandelt werden muss und deren Ausgang auch von der Konfliktbereitschaft des Betroffenen abhängen könnte.

Die Möglichkeit, dass solche Regelungen grundsätzlich missbraucht werden könnten und in wenigen Einzelfällen Kosten für die Staatskasse entstehen könnten, dürfte allerding weniger eine Rolle spielen bei der Formulierung von Vorschriften.
Insofern halte ich ein
"Falls keine KV die Mutter aufnimmt, die Kosten der Entbindung nicht bezahlt sind und der Deutsche sich weigert - wer diese Kosten?"Der Steuerzahler"?"
nicht für ein relevantes Argument.
Aber ich will hier nicht deswegen streiten und gönne Dir ggf. das letzte Wort dazu, falls Du es für erforderlich hältst.

EDIT:
Tja, überschnitten hat sich meine Antwort mit dem letzten Beitrag des TE und der zitierten Antwort der AV in Beirut.
Wenn ich es richtig interpretiere, legt diese anscheinend die entsprechende Vorschrift in meinem Sinne aus...
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #29 - 01.02.2021 um 18:50:56
 
wielandtchrs schrieb am 01.02.2021 um 18:39:36:
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung
des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit
Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt
entsprechend langfristig berechnetes Visum
zur Einreise auf Grundlage des künftigen
Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer
3 erteilt werden.

Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen,
sobald die Geburt mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit
der Schwangeren – insbesondere im
Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken
– und die Reisemöglichkeiten sind dabei
zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise
zwischen dem vierten und dem Ende des
siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht
werden"


Das ist ein Text aus der AVV zum Gesetz...einfach kopiert!

wielandtchrs schrieb am 01.02.2021 um 18:39:36:
Die Bearbeitung muss schneller erfolgen.


Eine UP geht aber nicht schneller und die gibt es bei "Spät registriert" garantiert...6 Monate unter normalen Bedingungen ohne Corona...möglicherweise auch heute noch 6 Monate in Luzon. Kommt sie woanders her, dauert es aufgrund der Reisebeschränkungen länger.

Habe gerade einen ähnlichen Fall in der Bekanntschaft...da läuft der Prozess und das Kind kommt in 3 Wochen in Davao zur Welt. Hat nicht geklappt mit der Einreise vor der Geburt, obwohl man in der 9.SSW angefangen hat mit der Bürokratie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #30 - 01.02.2021 um 19:08:05
 
Mag sein. Ich bezog mich auf den letzten Satz und die Anerkennung des Grundsatzes an sich, der dann ja auch in eine bestimmte Handlungsmaxime münden muss.
Ich denke nicht, dass man aufgrund eigener, punktueller Erfahrungen in anderen Einzelfällen mit immer mehr oder weniger geringen oder nicht geringen Abweichungen in den Gesamtumständen, immer auf allgemeine Handlungsweisen schließen kann und sollte. Wir werden hier, wenn der TE entsprechend das Ergebnis mitteilt, ja sehen, wie die AV in Beirut das zusammen mit der zuständigen AV gehandhabt haben wird.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #31 - 01.02.2021 um 19:22:15
 
wielandtchrs schrieb am 01.02.2021 um 18:39:36:
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung
des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
werden
(§ 4 Absatz 1 StAG),


ja, all das ist bekannt, daher die Antworten oben.

das Problem ist, dass das hevrogehobene eben nicht feststeht, bevor die UP abgeschlossen ist (Auch wenn T.P.2013 das anders sieht).


T.P.2013 schrieb am 01.02.2021 um 18:44:15:
Wenn ich es richtig interpretiere, legt diese anscheinend die entsprechende Vorschrift in meinem Sinne aus... 

ich interpretiere das anders.
Es steht nicht fest, dass das Kind aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung die dt. Staatsangehörigkeit besitzen "wird", weil ohne UP nicht feststeht, dass bereits ein anderer rechtlicher Vater existiert.
Existiert ein anderer rechtlicher Vater, geht die Vaterschaftsanerkkenung ins Leere. Erst wenn feststeht, dass kein anderer rechtlicher Vater existiert, greift sie ... und dafür die UP



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #32 - 01.02.2021 um 22:05:51
 
T.P.2013 schrieb am 01.02.2021 um 19:08:05:
Ich denke nicht, dass man aufgrund eigener, punktueller Erfahrungen in anderen Einzelfällen mit immer mehr oder weniger geringen oder nicht geringen Abweichungen in den Gesamtumständen, immer auf allgemeine Handlungsweisen schließen kann


Ich gebe dir im Prinzip recht, habe aber sehr oft mit der DAV Manila zu tun und betreue permanent Fälle von dort...deshalb habe ich gerade mit dieser DAV sehr gute Erfahrungen. Was die DAV Beirut letztendlich macht, weiß ich allerdings nicht!

erne schrieb am 01.02.2021 um 19:22:15:
Es steht nicht fest, dass das Kind aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung die dt. Staatsangehörigkeit besitzen "wird", weil ohne UP nicht feststeht, dass bereits ein anderer rechtlicher Vater existiert.
Existiert ein anderer rechtlicher Vater, geht die Vaterschaftsanerkkenung ins Leere. Erst wenn feststeht, dass kein anderer rechtlicher Vater existiert, greift sie ... und dafür die UP


so ist es
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #33 - 02.02.2021 um 07:43:08
 
T.P.2013 schrieb am 01.02.2021 um 18:44:15:
Es ist vermutlich eine Güterabwägung, die in jedem Einzelfall neu verhandelt werden muss

Da stimmen wir überein.

Meine Hinweise richteten sich lediglich gegen zu großen Optimismus im Hinblick auf die Dauer des Ganzen. Ich habe nirgendwo behauptet, dass es (das Ganze) zwingend lange dauern muss, aber dass und warum es lange dauern kann.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.02.2021 um 07:57:43 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #34 - 02.02.2021 um 18:54:52
 
Hallo zusammen,

folgendes Update:
Ich habe heute mit einem Rechtsanwalt gesprochen. In Beirut wird für das nationale Visum nachzug eines ungeborenen Deutschen eine Geburtsurkunde nicht verlangt.

Das Kind wird mt einer gültigen Vaterschaftsanerkennung deutsch. Es ist eine deutsche Urkunde und damit hat das Kind das Recht in Deutschland geboren zu werden. Wird die Vaterschaft angezweifelt, können Behörden die Vaterschaftanerkennung aufschieben (§1597a BGB).

Die UP kann kein Einreisehinderniss sein, wenn der Visaantrag rechtzeitig gestellt wurde.

Sollte eine UP zulange dauern, gibt es ebenfalls die Möglichkeit beim VG einen Eilantrag zu stellen und um einstweiligen Rechtsschutz zubitten. Somit kann das Visum auch durch richterliche Anordnung erteilt werden.

Alles andere sehe ich als reine Makulatur, denn die Vorgeburt plus die Geburt muss ermöglicht werden.

Das waren die Aussagen vom Rechtsanwalt.

Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #35 - 02.02.2021 um 19:08:04
 
wielandtchrs schrieb am 02.02.2021 um 18:54:52:
Das waren die Aussagen vom Rechtsanwalt. 



Das ist ja auch theoretisch richtig...aber wird am Ende auf eine Klage hinauslaufen...und ob das in Coronazeiten hilft??? Die UP dauert nun mal und bis zum Abschluss ist das Kind eben nicht deutsch...speziell bei "Spätregistrierung" der Mutter!

Aber trotzdem viel Glück...vielleicht klappt es ja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #36 - 02.02.2021 um 20:50:04
 
wielandtchrs schrieb am 02.02.2021 um 18:54:52:
In Beirut wird für das nationale Visum nachzug eines ungeborenen Deutschen eine Geburtsurkunde nicht verlangt.

Das entscheidet der Rechtsanwalt?

Oder sagt er das nach Studium der von der Botschaft veröffentlichten Informationen, die *nicht* jeden Spezialfall von Drittausländerinnen enthalten können, wohl aber den üblichen Hinweis, dass immer zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können?

Wir verlangen z.B. auch keine Geburtsurkunde der Mutter. Bei Russinnen. Kommt dann aber eine Drittstaaterin aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen, dann fragen wir bei unseren Kollegen im Herkunftsstaat der Kindesmutter nach und stützen uns auf deren Erfahrung - wie die analog bei uns. Und dann kommt alles das, was auf unseren Webseiten nicht steht, wohl aber bei den Kollegen im Herkunftsstaat, dennoch als Forderung auf den Tisch.

wielandtchrs schrieb am 02.02.2021 um 18:54:52:
Das Kind wird mt einer gültigen Vaterschaftsanerkennung deutsch.

Richtig. Wirksam wird sie mit Geburt des Kindes, falls es keinen anderen rechtlichen Vater gibt. Zum Beispiel einen Ehemann. Hatten wir das Thema nicht schon?

wielandtchrs schrieb am 02.02.2021 um 18:54:52:
Die UP kann kein Einreisehinderniss sein, wenn der Visaantrag rechtzeitig gestellt wurde.

Ach so, die Klärung der Identität der Mutter und der rechtlichen Vaterschaft des Deutschen sind egal?


Versteh' mich nicht falsch, ich wünsche Euch einen möglichst reibungslosen Verlauf so, wie Ihr Euch das vorstellt.
Ich frage mich jedoch immer wieder, wie derlei kategorische Aussagen "Muss", "schnell", "kein Problem" usf. begründet werden können.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #37 - 02.02.2021 um 22:25:52
 
Petersburger schrieb am 02.02.2021 um 20:50:04:
Das entscheidet der Rechtsanwalt?

Oder sagt er das nach Studium der von der Botschaft veröffentlichten Informationen, die *nicht* jeden Spezialfall von Drittausländerinnen enthalten können, wohl aber den üblichen Hinweis, dass immer zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können?

Wir verlangen z.B. auch keine Geburtsurkunde der Mutter. Bei Russinnen. Kommt dann aber eine Drittstaaterin aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen, dann fragen wir bei unseren Kollegen im Herkunftsstaat der Kindesmutter nach und stützen uns auf deren Erfahrung - wie die analog bei uns. Und dann kommt alles das, was auf unseren Webseiten nicht steht, wohl aber bei den Kollegen im Herkunftsstaat, dennoch als Forderung auf den Tisch.

Richtig. Wirksam wird sie mit Geburt des Kindes, falls es keinen anderen rechtlichen Vater gibt. Zum Beispiel einen Ehemann. Hatten wir das Thema nicht schon?

Ach so, die Klärung der Identität der Mutter und der rechtlichen Vaterschaft des Deutschen sind egal?


Versteh' mich nicht falsch, ich wünsche Euch einen möglichst reibungslosen Verlauf so, wie Ihr Euch das vorstellt.
Ich frage mich jedoch immer wieder, wie derlei kategorische Aussagen "Muss", "schnell", "kein Problem" usf. begründet werden können.



Danke für deinen Beitrag. Ich verstehe dich überhaupt nicht falsch und nehme auch nichts persönlich. Ich habe grundsätzlich nur das wiedergeben, was mir gesagt wurde.

Zu deinen 3 Punkten möchte ich aber Stellung nehmen.

Punkt 1.
Das sagt nicht nur der Anwalt, sondern auch die Botschaft in Beirut. Weiteres wird man sehen.

Punkt 2.
Der rechtliche Vater laut deutschem Recht in einer deutschen Botschaft wäre ich, sobald eine deutsche Institution diese anerkannt hat. Dies spiegelt auch die Aussagen anderer in dieser Gruppe wieder.

Punkt 3.
Dort handelt es sich, wie auch von anderen bereits beschrieben, um eine Abwägung. Gemäß Paragraf 6 GG stehen andere Gesetze und Weisungen  wie die Urkundenprüfung. Höher zu bewerten (was auch schon andere Gerichte entschieden haben) ist klar das GG.
Eine abschließende UP kann auch im Nachhinein abgeschlossen werden.


Nochmal abschließend. Es sind nur persönliche Kommentare, die ich von der Botschaft und von einem Rechtsanwalt bekommen habe. Ich will hier nichts drehen und mir dadurch künstlich Hoffnungen aufbauen, wenn die Realität eine andere ist. Aus diesem Grund bin ich auch dankbar für eure Erfahrungswerte.

Meine Verlobte ist erst im zweiten Monat, sodass eine UP zeitlich auch noch machbar wäre. Somit habe ich dort auch den zeitlichen Druck nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #38 - 03.02.2021 um 04:10:44
 
wielandtchrs schrieb am 02.02.2021 um 22:25:52:
Punkt 3.
Dort handelt es sich, wie auch von anderen bereits beschrieben, um eine Abwägung. Gemäß Paragraf 6 GG stehen andere Gesetze und Weisungenwie die Urkundenprüfung. Höher zu bewerten (was auch schon andere Gerichte entschieden haben) ist klar das GG.
Eine abschließende UP kann auch im Nachhinein abgeschlossen werden. 


Hallo,

um etwas auf die Euphoriebremse zu treten:

Die unter 3. beschriebenen Punkte sind aber eben keine harten rechtlichen Fakten, sondern tatsächlich eben immer eine Güterabwägung, die sowohl in die eine, als auch andere Richtung gehen kann. Und dann müsste man dies eben, wenn seitens der Behörde in die falsche Richtung gegangen wurde, tatsächlich rechtlich angreifen. Ein Selbstgänger ist es nicht.
Es sind aber immer gute Argumente in Fällen wie Eurem, um zumindest die AV zu veranlassen, sich an die zeitlichen Vorgaben zu halten und ggf. Euren UP-Vorgang auf dem Stapel nach oben rutschen zu lassen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #39 - 03.02.2021 um 07:35:12
 
wielandtchrs schrieb am 02.02.2021 um 22:25:52:
Das sagt nicht nur der Anwalt, sondern auch die Botschaft in Beirut. 

Entscheidend ist nicht eine Vorabauskunft, sondern was passiert, wenn *alle* relevanten Fakten auf dem Tisch liegen.
Auf dem Tisch des Entscheiders in der AV und danach in der ABH.

Du möchtest Dir vermutlich gar nicht erst vorstellen, wie oft auch ich schon Auskünfte gegeben habe, die aufgrund der mir (durch den Fragenden) genannten Fakten korrekt waren und die sich anschließend als *für den realen Sachverhalt* falsch erwiesen.
Das passiert dann, wenn für die Antwort erhebliche Umstände bei der Frage nicht genannt wurden.
Und: Antworten auf Mails kommen in der Regel nicht von dem Entscheider in der Visastelle, der anschließend den Antrag bearbeitet.

wielandtchrs schrieb am 02.02.2021 um 22:25:52:
Der rechtliche Vater laut deutschem Recht in einer deutschen Botschaft wäre ich, sobald eine deutsche Institution diese anerkannt hat. Dies spiegelt auch die Aussagen anderer in dieser Gruppe wieder.

Ist aber falsch.
Entscheidend ist nicht die "Anerkennung" Deiner (Eurer gemeinsamen) Erklärung durch eine deutsche Behörde, sondern gesetzliche Grundlagen.
Rechtlicher Vater ist kraft Gesetzes der Ehemann. Gibt es einen solchen, wird Deine Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam -  völlig egal, wie viele deutsche Behörden sie "anerkannt" haben.
Genau das ist Gegenstand einer UP bei Ländern mit unsicherem Urkundenwesen: Stimmt die Identität *und* ist die (werdende) Mutter tatsächlich unverheiratet?

wielandtchrs schrieb am 02.02.2021 um 22:25:52:
Somit habe ich dort auch den zeitlichen Druck nicht. 

Da wäre ich skeptisch.
Angesichts ungewisser Reisemöglichkeiten innerhalb der Länder wie auch international sind knapp fünf Monate nicht viel, um als werdende Mutter nach einer positiven Entscheidung auch noch reisefähig zu sein.
Fangt an.
Heute.

Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #40 - 03.07.2021 um 17:44:13
 
Hallo zusammen,

ich melde mich, um ALLEN und zwar ALLEN Leuten, die geschrieben haben, dass es nicht möglich sei in den paar Monaten ein Visum zu bekommen.

Meine Verlobte hat nun heute ein Visum erhalten.
Nachdem alle Dokumente vollzählig waren, hat die Bearbeitung in der Deutschen Botschaft in Manila 2 Wochen gedauert!

- keine UKP , kein Nachweis über Krankenversicherung, kein Sprachzertifikat etc...

An alle anderen. Lasst euch nicht abschrecken von solchen Kommentaren. Wenn man gewillt ist, bekommt man das Visum auch rechtzeitig.

Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #41 - 03.07.2021 um 17:47:28
 


Da wäre ich skeptisch.
Angesichts ungewisser Reisemöglichkeiten innerhalb der Länder wie auch international sind knapp fünf Monate nicht viel, um als werdende Mutter nach einer positiven Entscheidung auch noch reisefähig zu sein.
Fangt an.
Heute.




Auch das ist mehr als kritisch zu betrachten im Nachgang.

Reisefähig ? Du meinst Flugtauglich? Dort gibt es klare Regeln.
Die Flugtauglichkeit stellt der behandelnde Arzt fest. Besteht eine Tauglichkeit zum Fliegen (nicht Reisen), dann wird eine Airline dich bis zu der 36. SSW mitnehmen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #42 - 03.07.2021 um 20:12:09
 
Was in Deinem konkreten Einzelfall schnell ging, muss nicht bei anderen genauso laufen.

Die hier gegebenen Tipps und Informationen richten sich nach Erfahrungswerten aus mehr als einem Fall.
Verallgemeinerungen aus einem Fall sind sinnfrei und helfen niemandem.

Was ich über Deine letzten beiden Beiträge denke, behalte ich daher lieber für mich.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #43 - 03.07.2021 um 20:35:44
 
wielandtchrs schrieb am 03.07.2021 um 17:44:13:
Meine Verlobte hat nun heute ein Visum erhalten.
Nachdem alle Dokumente vollzählig waren, hat die Bearbeitung in der Deutschen Botschaft in Manila 2 Wochen gedauert!

- keine UKP , kein Nachweis über Krankenversicherung, kein Sprachzertifikat etc... 


Hallo,

gratuliere und danke für die Rückmeldung.
Dann hat sich ja in diesem Fall geklärt, welche der hier widerstreitenden Meinungen näher an der Praxis lagen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #44 - 03.07.2021 um 21:21:26
 
Petersburger schrieb am 03.07.2021 um 20:12:09:
Was in Deinem konkreten Einzelfall schnell ging, muss nicht bei anderen genauso laufen.

Die hier gegebenen Tipps und Informationen richten sich nach Erfahrungswerten aus mehr als einem Fall.
Verallgemeinerungen aus einem Fall sind sinnfrei und helfen niemandem.

Was ich über Deine letzten beiden Beiträge denke, behalte ich daher lieber für mich.


Gerne kannst du dich zu meinen  letzten Beiträgen äußern und solltest Kritik auch aushalten.

Grundsätzlich sollte man überhaupt keine Fälle Verallgemeinern, denn die aktuelle Wartezeit in Manila für alle nationalen Visa liegt derzeit bei max. 1 Monat. Verallgemeinerungen aus alten Fällen und nicht der aktuellen Lage angepasst, sind ebenfalls sinnfrei und verunsichern einfach die Leute.

Ich kann nur eins schreiben und zwar hattest du in JEDER Behauptung (nicht nur die hier im letzten Post dargestellten) falsch gelegen. Doch wie immer handelt es sich natürlich bei mir um einen Einzelfall.

Ich habe in den letzten Monaten viel gelernt, verstanden und von vielen anderen ähnliche Erfahrungswerte hinzugewonnen.

UP - bei Familiennachzug zu deutschen Kindern nicht notwendig ( 6 Fälle bisher kennengelernt in den letzten 3 Monaten)

Krankenversicherung muss nicht vorgezeigt werden, da Passport inkl. Visa durch VFS verschickt wird.

Wirklich hilfreich ist folgender Tipp:
Entscheidend ist die vorzeitige Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde. Meine Ausländerbehörde hat innerhalb von 3 Stunden den Antrag erhalten und die Zustimmung weitergeleitet. Die Botschaft übernimmt grundsätzlich deren Votum.





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #45 - 04.07.2021 um 18:17:56
 
wielandtchrs schrieb am 03.07.2021 um 21:21:26:
UP - bei Familiennachzug zu deutschen Kindern nicht notwendig ( 6 Fälle bisher kennengelernt in den letzten 3 Monaten) 


Ich kenne bestimmt 100 Fälle von Vaterschaftsanerkennung + Visum in Manila und davon 99 nur mit UP!


wielandtchrs schrieb am 03.07.2021 um 21:21:26:
Krankenversicherung muss nicht vorgezeigt werden, da Passport inkl. Visa durch VFS verschickt wird. 


Irgendwie willst du uns hier verschaukeln, oder? VFS macht nur Schengenvisa, Familienzusammenführung mach die DV Manila selbst...auch gestern und heute!

https://visa.vfsglobal.com/one-pager/germany/Philippines/english/

https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/nationale-visa/1691004

https://manila.diplo.de/ph-de/service/ueberpruefung-philippinischer-urkunden/189
1042

https://manila.diplo.de/blob/1792014/d3e414646fe41780a0e8bacd035d46bb/mb-fz-d-da
ta.pdf


PS: Ich betreue gerade genau so einen Fall und da mit UP und Visum natürlich bei der DV Manila und nicht VFS

Habt ihr ein Schengenvisum beanragt?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #46 - 05.07.2021 um 09:41:43
 
deerhunter schrieb am 04.07.2021 um 18:17:56:
Ich kenne bestimmt 100 Fälle von Vaterschaftsanerkennung + Visum in Manila und davon 99 nur mit UP!


Was ich auch logisch finde. Nur weil ein deutscher Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. Die Mutter könnte anderweitig verheiratet sein (in den meisten Ländern bedeutet das doch auch, dass der Ehemann erst einmal der rechtliche Vater des Kindes ist)....
Bei meinem Ex-Mann wurde auch keine UP gemacht, obwohl er aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen kommt. Auch nicht unbedingt der Normalfall. Wir wissen hier alle, dass jeder Fall anders liegt und etwas, was in 99 Fällen so und so läuft im 100sten eben anders laufen kann. Freu Dich doch @wielandtchrs, dass es in Deinem Fall so wunderbar schnell und unkompliziert gelaufen ist. Und es ist auch gut, dass Du Rückmeldung gegeben hast, so dass andere Ratsuchende lesen können, dass es auch so funktionieren kann. Sich jetzt aber hinzustellen und zu behaupten: Alle Ratschläge hier waren nicht korrekt, es läuft prinzipiell ganz anders - das ist regelrecht falsch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #47 - 05.07.2021 um 17:21:11
 
lottchen schrieb am 05.07.2021 um 09:41:43:
Was ich auch logisch finde. Nur weil ein deutscher Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. ...


Doch, genau das heißt es, solange die Vaterschaftsanerkennung nicht ausgesetzt ist (ist sie hier offensichtlich nicht) oder angefochten wird.
Deine Logik ist nicht der Maßstab, der angelegt wird, sondern das BGB ab §1592 ff und §4 StAG. Auch wenn ich ungern auf Wikipedia hinweise, aber der Artikel dort kann zum Verständnis ebenso beitragen.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.07.2021 um 17:36:21 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Online


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #48 - 05.07.2021 um 18:22:57
 
T.P.2013 schrieb am 05.07.2021 um 17:21:11:
lottchen schrieb am Heute um 09:41:43:
Was ich auch logisch finde. Nur weil ein deutscher Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. ...


Doch, genau das heißt es, 


T.P. , das ist nicht fair.
Die Aussage lautet lottchen schrieb am 05.07.2021 um 09:41:43:
heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. Die Mutter könnte anderweitig verheiratet sein



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #49 - 06.07.2021 um 09:14:05
 
lottchen schrieb am 05.07.2021 um 09:41:43:
Nur weil ein deutscher Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. Die Mutter könnte anderweitig verheiratet sein (in den meisten Ländern bedeutet das doch auch, dass der Ehemann erst einmal der rechtliche Vater des Kindes ist)....


So ist es. In den Philippinen gibt es ja keine Scheidung, es wird aber oft jung geheiratet (streng katholisch) und sich dann recht schnell wieder getrennt. Laut Philippines Family Code sind Kinder ehelich, wenn in der Ehe oder 300 Tage nach "Annulment" (was sich nur reiche Filipinos leisten können) geboren werden.
Was macht also die "Gemeine" Filipina, wenn sie dann doch den Ausländer heiraten will? Man lässt sich neu registrieren mit leicht verändertem namen und Geburtsdatum, was dort sehr einfach geht. Nun ist man "ledig"...was bei der UP dann aber auffliegt!

Deshalb macht die AV Manila auch in 99% eine UP
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #50 - 06.07.2021 um 21:47:01
 
Ich will es gar nicht in die Länge ziehen.

FAZIT

Dann gehöre ich wohl zu den 1 Prozent. GebUrkunde war late registered, Antragsverfahren bis zum Erhalt des Visums dauer 2 Wochen, Lieferung erfolgte über externe Firma, nochwas?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #51 - 07.07.2021 um 02:25:15
 
erne schrieb am 05.07.2021 um 18:22:57:
T.P. , das ist nicht fair.



Fair?
Meine Antwort ist zutreffend, das finde ich wichtiger.
Dazu habe ich die rechtlichen Grundlagen angerissen und Lesestoff benannt.
Das finde ich für ein Fachforum viel angemessener.

An den rechtlichen Grundlagen ändert es dann auch nichts, wenn man diese umgehen könnte und andererseits z.B. eine AV versucht, möglichem Missbrauch zu entgegnen.

Aber auch ggü. der AV, egal welcher, ist die beurkundete Vaterschaftsanerkennung, sobald wirksam abgegeben, erst einmal gültig und das betreffende Kind damit "automatisch deutsch".
Und zwar so lange, solange diese Erklärung nicht angefochten wird.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #52 - 07.07.2021 um 08:13:33
 
Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1594 Anerkennung der Vaterschaft

(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

Das Unterstrichene steht einer absoluten Aussage "Vaterschaftsanerkennung einschl. Zustimmung der Mutter liegen vor = Vaterschaft unzweifelhaft" solange entgegen, wie die Identität der Mutter und damit auch ihr Familienstand nicht zweifelsfrei feststehen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #53 - 07.07.2021 um 10:09:58
 
wielandtchrs schrieb am 06.07.2021 um 21:47:01:
Dann gehöre ich wohl zu den 1 Prozent. GebUrkunde war late registered,


Das funktioniert so nicht, speziell bei "Late registered" vergibt die DAV Manila normalerweise nie ein Visum ohne UP! Weil sie genau diese Probleme kennt!

Irgend etwas verschweigst du oder gibst nicht richtig wieder! Aber was soll es...nicht mein Problem
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #54 - 07.07.2021 um 12:48:43
 
wielandtchrs schrieb am 06.07.2021 um 21:47:01:
FAZIT

Dann gehöre ich wohl zu den 1 Prozent. GebUrkunde war late registered, Antragsverfahren bis zum Erhalt des Visums dauer 2 Wochen, Lieferung erfolgte über externe Firma, nochwas?


"Nochwas" war die bisher von Dir nicht beantwortete Frage, ob Ihr ein Schengenvisum (statt eines D-Visums) beantragt habt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #55 - 07.07.2021 um 14:22:42
 
Wenn ich das z.B. lese (Seite 2 dieses Threads)

wielandtchrs schrieb am 31.01.2021 um 20:55:03:
Sie hat bereits die  offizielle NSO und CINOMAR
Und die GU ist bereits declared by the NSO

scheint in diesem Fall die UP schon (zumindest teilweise) erledigt worden zu sein bevor der Visumsantrag gestellt wurde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #56 - 07.07.2021 um 16:15:08
 
Petersburger schrieb am 07.07.2021 um 08:13:33:
Das Unterstrichene steht einer absoluten Aussage "Vaterschaftsanerkennung einschl. Zustimmung der Mutter liegen vor = Vaterschaft unzweifelhaft" solange entgegen, wie die Identität der Mutter und damit auch ihr Familienstand nicht zweifelsfrei feststehen.


Nein. Steht dem nicht entgegen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist wirksam.
Es sei denn, die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (weil die Mutter anderweitig verheiratet ist) tatsächlich.
Dafür muss aber dieses Bestehen einer Ehe auch belegt werden können und nicht nur prophylaktisch von einer AV angenommen werden, weil es solche Fälle gibt.
Solange die UP das Bestehen einer Ehe nicht belegt, ist die Vaterschaftsanerkennung wirksam mit der Folge, dass das Kind als deutsch zu betrachten ist.

Völlig unfraglich ist es, dass die AV aufgrund der Erfahrungswerte eine UP veranlassen kann, um Anhaltspunkte für die Nichtwirksamkeit der Anerkennung zu erlangen.
Bis diese erlangt werden, ist aber die Anerkennung wirksam, das Kind als deutsch zu betrachten.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #57 - 07.07.2021 um 17:56:32
 
lottchen schrieb am 07.07.2021 um 14:22:42:
scheint in diesem Fall die UP schon (zumindest teilweise) erledigt worden zu sein bevor der Visumsantrag gestellt wurde



Nein, NSO ist (war) das nationale "Standesamt" der Philippinen...heißt allerdings seit 3 Jahren PSA https://psa.gov.ph/

Das ist eine normale ungeprüfte GU, genau wie das Cenomar nur auf den angegebenen Namen gilt...also keine UP und keine Bestätigung der Identität!
Speziell eine late registered GU wird immer geprüft

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später  nachträglich registriert wurde.
https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/-/2452626?openAccordionId=it
em-2452636-3-panel

reinhard schrieb am 07.07.2021 um 12:48:43:
"Nochwas" war die bisher von Dir nicht beantwortete Frage, ob Ihr ein Schengenvisum (statt eines D-Visums) beantragt habt.


VFS macht nur Schengen und Seaman...Familie macht die DAV Manila. Also kann es nur ein Schengenvisum sein...möglicherweise aufgrund der Covid Regeln für "unverheiratete Paare"

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #58 - 07.07.2021 um 20:48:03
 
deerhunter schrieb am 07.07.2021 um 17:56:32:
...
VFS macht nur Schengen und Seaman...Familie macht die DAV Manila. Also kann es nur ein Schengenvisum sein...möglicherweise aufgrund der Covid Regeln für "unverheiratete Paare"


Ursprünglich war / ist ja die AV in Beirut die zuständige AV (gewesen). Inwiefern da jetzt Manila lt. TE reinspielt, keine Ahnung. Auf jeden Fall könnte das ein Abweichen vom Standardprozedere und damit das Einbinden eines externen Dienstleisters begründen...
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #59 - 07.07.2021 um 21:58:50
 
T.P.2013 schrieb am 07.07.2021 um 20:48:03:
Ursprünglich war / ist ja die AV in Beirut die zuständige AV (gewesen). Inwiefern da jetzt Manila lt. TE reinspielt, keine Ahnung. Auf jeden Fall könnte das ein Abweichen vom Standardprozedere und damit das Einbinden eines externen Dienstleisters begründen... 



Der TE bezieht sich aber auf Manila...und da gibt es eine Standardprozedur und auch die DAV Beirut überlässt FZV keinem externen Dienstleister, jedenfalls nach ihrer Website!

Irgend etwas stimmt hier nicht! Ich gehe von einem Schengenvisum aus, was beantragt wurde
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #60 - 08.07.2021 um 01:01:33
 
deerhunter schrieb am 07.07.2021 um 21:58:50:
Der TE bezieht sich aber auf Manila...und da gibt es eine Standardprozedur und auch die DAV Beirut überlässt FZV keinem externen Dienstleister, jedenfalls nach ihrer Website!

Irgend etwas stimmt hier nicht! Ich gehe von einem Schengenvisum aus, was beantragt wurde


wielandtchrs schrieb am 06.07.2021 um 21:47:01:
..., Antragsverfahren bis zum Erhalt des Visums dauer 2 Wochen, Lieferung erfolgte über externe Firma, nochwas?



Nein, die AV Beirut überlässt vielleicht nicht das Antragsprozedere selbst einem externen Dienstleister. Aber, wie mir als Erklärung bei nochmaligem Lesen auffällt, möglicherweise die Rückgabe des visierten Passes.
Das ist ein Prozedere, wie ich es auch kennengelernt habe.
Kurz: Antragsverfahren persönlich direkt bei der AV, Rückgabe des visierten Passes durch Dienstleister.
Ich bezweifle, dass ein Schengenvisum erteilt wurde und bin sicher, wie es der TE auch in einem früheren Beitrag mittels Zitat einer Antwort der AV Beirut nahelegt, dass ein Nationales Visum beantragt und erteilt wurde.

Aber selbst wenn - wäre ein Schengenvisum dann nicht noch viel ungewöhnlicher, als ein vorgeburtliches FZF-Visum ohne UP...?

Wie auch immer - er hat es, wie angestrebt rechtzeitig zur Geburt und entgegen aller Weissagungen geschafft, das erforderliche Visumverfahren erfolgreich umzusetzen.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #61 - 10.07.2021 um 08:34:46
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die ganzen Antworten.

Eines vorweg : En handelt sich um ein nationales Visum (Familiennachzug ungeborenes deutsches Kind).
Die AV hat natürlich die Antrag bearbeitet und dort wurden alle notwendigen Unterlagen abgegeben und das Interview wurde ebenfalls dort geführt. Die Rücksendung des Visum und aller Unterlagen erfolgt aber durch VFS bzw. über einen Boten dieser Firma.

Die AV in Beirut hat nichts damit zu tun, dass war nur der anfängliche Gedanke. Wir haben den kompletten Prozess über Manila abgewickelt.

Meine Verlobte hat eine Mail von VFS erhalten, mit der Bitte 300 Pesos zu überweisen. Sobald sie den Nachweis eingereicht hatte, wurde am Folgetag der Ausweis durch einen boten zugestellt.

Die Unterstellungen von deerhunter finde ich schon ungewöhnlich. Zu behaupten, das ich irgendwas verheimliche , nur weil es in diesem Fall von deinen Erfahrungswerten und annahmen abweicht, finde ich dreist.
Das erzeugt den Eindruck, ich erzähle hier nicht die Wahrheit. Jetzt stelle ich die Frage, warum sollte ich das tun? Was bringt es mir einen Quatsch zu erzählen?

Es gibt ebenfalls eine neue Regelung bei der AV Manila die nicht unwichtig ist. Die AV Manila verlangt bei Schwangeren einen Nachweis ab dem 7 Monat. Nicht vorher. Somit wird es für viele in Zukunft noch schwieriger rechtzeitig zu fliegen.

Wenn es weiterhin Zweifel gibt oder ähnliches, kann ich gerne Bildnachweise, natürlich verpixelt, zur Verfügung stellen. Sagt mir nur was ihr benötigt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #62 - 10.07.2021 um 10:29:53
 
wielandtchrs schrieb am 10.07.2021 um 08:34:46:
Es gibt ebenfalls eine neue Regelung bei der AV Manila die nicht unwichtig ist. Die AV Manila verlangt bei Schwangeren einen Nachweis ab dem 7 Monat. Nicht vorher. Somit wird es für viele in Zukunft noch schwieriger rechtzeitig zu fliegen.

Kannst Du die genau Formulierung dieser Forderung bitte hier zitieren?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #63 - 10.07.2021 um 16:14:40
 
Petersburger schrieb am 10.07.2021 um 10:29:53:
Kannst Du die genau Formulierung dieser Forderung bitte hier zitieren?


https://ibb.co/0nDtY7j
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reyhan
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 350

Münsterland, Germany
Münsterland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #64 - 10.07.2021 um 17:06:45
 
..da steht " updated " geschrieben.

Zum Seitenanfang
  

..immer mit der Ruhe !
 
IP gespeichert
 
wielandtchrs
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #65 - 10.07.2021 um 17:31:40
 
Reyhan schrieb am 10.07.2021 um 17:06:45:
..da steht " updated " geschrieben.



Richtig, weil der aktuelle Nachweis 6 Monat keine Gültigkeit hatte.

Was ist denn immer ständig in Frage zu stellen? Ich verstehe es nicht. So kommt man hier nicht weiter. Ich versuche transparent meine Erfahrungswerte weiterzugeben, aber jede Aussage und nun sogar der Bildnacbweis wird in Frage gestellt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland
Antwort #66 - 10.07.2021 um 18:40:24
 
wielandtchrs schrieb am 10.07.2021 um 08:34:46:
Eines vorweg : En handelt sich um ein nationales Visum (Familiennachzug ungeborenes deutsches Kind).


Danke für das Feedback. Dann ist das ja wohl geklärt. Alles andere hätte mich persönlich auch gewundert...

Zitat:
Die AV hat natürlich die Antrag bearbeitet und dort wurden alle notwendigen Unterlagen abgegeben und das Interview wurde ebenfalls dort geführt. Die Rücksendung des Visum und aller Unterlagen erfolgt aber durch VFS bzw. über einen Boten dieser Firma.


Danke für das Feedback, dann ist das ja wohl auch geklärt...

Zitat:
Die AV in Beirut hat nichts damit zu tun, dass war nur der anfängliche Gedanke. Wir haben den kompletten Prozess über Manila abgewickelt. 


Ok, das ist dann ja auch geklärt.

Scheint so, als ob alte Gewissheiten nicht immer Bestand für alle Ewigkeit und für jeden Fall haben...

Zitat:
richtig, weil der aktuelle Nachweis 6 Monat keine Gültigkeit hatte.


Zitat:
Was ist denn immer ständig in Frage zu stellen?


Naja, je eindeutiger Angaben im Vorhinein sind, desto weniger muss natürlich hinterfragt werden. Und wie gesagt - manchmal fällt es jemandem vielleicht auch schwer, sich von alten Gewissheiten zu lösen.

Was die konkrete Nachfrage wegen des Schwangerschaftsnachweises angeht - die ist schon berechtigt gewesen. Wie ich schon schrieb: "Je eindeutiger Angaben im Vorhinein sind, desto weniger muss hinterfragt werden".

Deinem Hinweis hätte man, so allein stehengelassen, entnehmen können, dass die AV in Manila nur und ausschließlich einen Schwangerschaftsnachweis ab dem 7. Monat als erstmaligen Nachweis verlangen würde, um dann erst überhaupt mit dem Visumprozedere zu starten.
Das wäre mindestens sehr ungewöhnlich gewesen, weshalb die entsprechende Nachfrage berechtigt war.

Das gescannte Dokument weist aber eben darauf hin, dass diese Vermutung aber nicht zutreffen dürfte.
Tatsächlich scheint es an der AV in Manila so zu sein, dass erst mit Vorlage dieses aktualisierten Nachweises ab dem 7. Monat die Entscheidung(!) zur Erteilung eines entsprechenden Visums getroffen werden wird (daher das "updated").
Die Beantragung ist mit den üblichen Nachweisen weiterhin vorher möglich. Denn sonst, das hast Du ja auch erkannt, könnte es zeitlich zu knapp und rechtliche Regelungen unterlaufen werden.
Ein älterer Nachweis reicht, behaupte ich, sehr wohl, um erst einmal die Voraussetzungen zur Beantragung zu begründen, nicht jedoch zur endgültigen Entscheidungsfindung. Für diese möchte man mittels aktualisierter Bescheinigung prüfen, ob die Voraussetzung zum Zeitpunkt der Entscheidung noch vorliegt.
Das ist schon wichtig zu klären.

Noch ein Tipp: Beiß Dich nicht an einzelnen Antworten oder einem irgendwie negativ empfundenen Grundtenor einzelner Schreiber fest. Du siehst hier doch auch, dass wir untereinander auch streiten. Das ist normal. Am Ende klären sich die Streitpunkte in der Praxis, wie es hier ja auch der Fall ist... Zwinkernd
Du hast auch zutreffende Informationen erhalten und erfolgreich Deine Fragestellungen auflösen können, oder nicht? Und das ist das Wichtigste.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema