wielandtchrs schrieb am 10.07.2021 um 08:34:46:Eines vorweg : En handelt sich um ein nationales Visum (Familiennachzug ungeborenes deutsches Kind).
Danke für das Feedback. Dann ist das ja wohl geklärt. Alles andere hätte mich persönlich auch gewundert...
Zitat:Die
AV hat natürlich die Antrag bearbeitet und dort wurden alle notwendigen Unterlagen abgegeben und das Interview wurde ebenfalls dort geführt. Die Rücksendung des Visum und aller Unterlagen erfolgt aber durch VFS bzw. über einen Boten dieser Firma.
Danke für das Feedback, dann ist das ja wohl auch geklärt...
Zitat:Die
AV in Beirut hat nichts damit zu tun, dass war nur der anfängliche Gedanke. Wir haben den kompletten Prozess über Manila abgewickelt.
Ok, das ist dann ja auch geklärt.
Scheint so, als ob alte Gewissheiten nicht immer Bestand für alle Ewigkeit und für jeden Fall haben...
Zitat:richtig, weil der aktuelle Nachweis 6 Monat keine Gültigkeit hatte.
Zitat:Was ist denn immer ständig in Frage zu stellen?
Naja, je eindeutiger Angaben im Vorhinein sind, desto weniger muss natürlich hinterfragt werden. Und wie gesagt - manchmal fällt es jemandem vielleicht auch schwer, sich von alten Gewissheiten zu lösen.
Was die konkrete Nachfrage wegen des Schwangerschaftsnachweises angeht - die ist schon berechtigt gewesen. Wie ich schon schrieb: "
Je eindeutiger Angaben im Vorhinein sind, desto weniger muss hinterfragt werden".
Deinem Hinweis hätte man, so allein stehengelassen, entnehmen können, dass die
AV in Manila
nur und ausschließlich einen Schwangerschaftsnachweis ab dem 7. Monat als
erstmaligen Nachweis verlangen würde, um dann erst überhaupt mit dem Visumprozedere zu starten.
Das wäre mindestens sehr ungewöhnlich gewesen, weshalb die entsprechende Nachfrage berechtigt war.
Das gescannte Dokument weist aber eben darauf hin, dass diese Vermutung aber nicht zutreffen dürfte.
Tatsächlich scheint es an der
AV in Manila so zu sein, dass erst mit Vorlage dieses
aktualisierten Nachweises ab dem 7. Monat die
Entscheidung(!) zur Erteilung eines entsprechenden Visums getroffen werden wird (daher das "updated").
Die Beantragung ist mit den üblichen Nachweisen weiterhin vorher möglich. Denn sonst, das hast Du ja auch erkannt, könnte es zeitlich zu knapp und rechtliche Regelungen unterlaufen werden.
Ein älterer Nachweis reicht, behaupte ich, sehr wohl, um erst einmal die Voraussetzungen zur Beantragung zu begründen, nicht jedoch zur endgültigen Entscheidungsfindung. Für diese möchte man mittels aktualisierter Bescheinigung prüfen, ob die Voraussetzung zum Zeitpunkt der Entscheidung noch vorliegt.
Das ist schon wichtig zu klären.
Noch ein Tipp: Beiß Dich nicht an einzelnen Antworten oder einem irgendwie negativ empfundenen Grundtenor einzelner Schreiber fest. Du siehst hier doch auch, dass wir untereinander auch streiten. Das ist normal. Am Ende klären sich die Streitpunkte in der Praxis, wie es hier ja auch der Fall ist...
Du hast auch zutreffende Informationen erhalten und erfolgreich Deine Fragestellungen auflösen können, oder nicht? Und das ist das Wichtigste.
Gruß