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Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland (Gelesen: 30.424 mal)
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blubb


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Antwort #60 - 08.07.2021 um 01:01:33
 
deerhunter schrieb am 07.07.2021 um 21:58:50:
Der TE bezieht sich aber auf Manila...und da gibt es eine Standardprozedur und auch die DAV Beirut überlässt FZV keinem externen Dienstleister, jedenfalls nach ihrer Website!

Irgend etwas stimmt hier nicht! Ich gehe von einem Schengenvisum aus, was beantragt wurde


wielandtchrs schrieb am 06.07.2021 um 21:47:01:
..., Antragsverfahren bis zum Erhalt des Visums dauer 2 Wochen, Lieferung erfolgte über externe Firma, nochwas?



Nein, die AV Beirut überlässt vielleicht nicht das Antragsprozedere selbst einem externen Dienstleister. Aber, wie mir als Erklärung bei nochmaligem Lesen auffällt, möglicherweise die Rückgabe des visierten Passes.
Das ist ein Prozedere, wie ich es auch kennengelernt habe.
Kurz: Antragsverfahren persönlich direkt bei der AV, Rückgabe des visierten Passes durch Dienstleister.
Ich bezweifle, dass ein Schengenvisum erteilt wurde und bin sicher, wie es der TE auch in einem früheren Beitrag mittels Zitat einer Antwort der AV Beirut nahelegt, dass ein Nationales Visum beantragt und erteilt wurde.

Aber selbst wenn - wäre ein Schengenvisum dann nicht noch viel ungewöhnlicher, als ein vorgeburtliches FZF-Visum ohne UP...?

Wie auch immer - er hat es, wie angestrebt rechtzeitig zur Geburt und entgegen aller Weissagungen geschafft, das erforderliche Visumverfahren erfolgreich umzusetzen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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wielandtchrs
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Antwort #61 - 10.07.2021 um 08:34:46
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die ganzen Antworten.

Eines vorweg : En handelt sich um ein nationales Visum (Familiennachzug ungeborenes deutsches Kind).
Die AV hat natürlich die Antrag bearbeitet und dort wurden alle notwendigen Unterlagen abgegeben und das Interview wurde ebenfalls dort geführt. Die Rücksendung des Visum und aller Unterlagen erfolgt aber durch VFS bzw. über einen Boten dieser Firma.

Die AV in Beirut hat nichts damit zu tun, dass war nur der anfängliche Gedanke. Wir haben den kompletten Prozess über Manila abgewickelt.

Meine Verlobte hat eine Mail von VFS erhalten, mit der Bitte 300 Pesos zu überweisen. Sobald sie den Nachweis eingereicht hatte, wurde am Folgetag der Ausweis durch einen boten zugestellt.

Die Unterstellungen von deerhunter finde ich schon ungewöhnlich. Zu behaupten, das ich irgendwas verheimliche , nur weil es in diesem Fall von deinen Erfahrungswerten und annahmen abweicht, finde ich dreist.
Das erzeugt den Eindruck, ich erzähle hier nicht die Wahrheit. Jetzt stelle ich die Frage, warum sollte ich das tun? Was bringt es mir einen Quatsch zu erzählen?

Es gibt ebenfalls eine neue Regelung bei der AV Manila die nicht unwichtig ist. Die AV Manila verlangt bei Schwangeren einen Nachweis ab dem 7 Monat. Nicht vorher. Somit wird es für viele in Zukunft noch schwieriger rechtzeitig zu fliegen.

Wenn es weiterhin Zweifel gibt oder ähnliches, kann ich gerne Bildnachweise, natürlich verpixelt, zur Verfügung stellen. Sagt mir nur was ihr benötigt.

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Petersburger
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Antwort #62 - 10.07.2021 um 10:29:53
 
wielandtchrs schrieb am 10.07.2021 um 08:34:46:
Es gibt ebenfalls eine neue Regelung bei der AV Manila die nicht unwichtig ist. Die AV Manila verlangt bei Schwangeren einen Nachweis ab dem 7 Monat. Nicht vorher. Somit wird es für viele in Zukunft noch schwieriger rechtzeitig zu fliegen.

Kannst Du die genau Formulierung dieser Forderung bitte hier zitieren?
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wielandtchrs
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Antwort #63 - 10.07.2021 um 16:14:40
 
Petersburger schrieb am 10.07.2021 um 10:29:53:
Kannst Du die genau Formulierung dieser Forderung bitte hier zitieren?


https://ibb.co/0nDtY7j
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Reyhan
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Antwort #64 - 10.07.2021 um 17:06:45
 
..da steht " updated " geschrieben.

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wielandtchrs
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Antwort #65 - 10.07.2021 um 17:31:40
 
Reyhan schrieb am 10.07.2021 um 17:06:45:
..da steht " updated " geschrieben.



Richtig, weil der aktuelle Nachweis 6 Monat keine Gültigkeit hatte.

Was ist denn immer ständig in Frage zu stellen? Ich verstehe es nicht. So kommt man hier nicht weiter. Ich versuche transparent meine Erfahrungswerte weiterzugeben, aber jede Aussage und nun sogar der Bildnacbweis wird in Frage gestellt.

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blubb


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Antwort #66 - 10.07.2021 um 18:40:24
 
wielandtchrs schrieb am 10.07.2021 um 08:34:46:
Eines vorweg : En handelt sich um ein nationales Visum (Familiennachzug ungeborenes deutsches Kind).


Danke für das Feedback. Dann ist das ja wohl geklärt. Alles andere hätte mich persönlich auch gewundert...

Zitat:
Die AV hat natürlich die Antrag bearbeitet und dort wurden alle notwendigen Unterlagen abgegeben und das Interview wurde ebenfalls dort geführt. Die Rücksendung des Visum und aller Unterlagen erfolgt aber durch VFS bzw. über einen Boten dieser Firma.


Danke für das Feedback, dann ist das ja wohl auch geklärt...

Zitat:
Die AV in Beirut hat nichts damit zu tun, dass war nur der anfängliche Gedanke. Wir haben den kompletten Prozess über Manila abgewickelt. 


Ok, das ist dann ja auch geklärt.

Scheint so, als ob alte Gewissheiten nicht immer Bestand für alle Ewigkeit und für jeden Fall haben...

Zitat:
richtig, weil der aktuelle Nachweis 6 Monat keine Gültigkeit hatte.


Zitat:
Was ist denn immer ständig in Frage zu stellen?


Naja, je eindeutiger Angaben im Vorhinein sind, desto weniger muss natürlich hinterfragt werden. Und wie gesagt - manchmal fällt es jemandem vielleicht auch schwer, sich von alten Gewissheiten zu lösen.

Was die konkrete Nachfrage wegen des Schwangerschaftsnachweises angeht - die ist schon berechtigt gewesen. Wie ich schon schrieb: "Je eindeutiger Angaben im Vorhinein sind, desto weniger muss hinterfragt werden".

Deinem Hinweis hätte man, so allein stehengelassen, entnehmen können, dass die AV in Manila nur und ausschließlich einen Schwangerschaftsnachweis ab dem 7. Monat als erstmaligen Nachweis verlangen würde, um dann erst überhaupt mit dem Visumprozedere zu starten.
Das wäre mindestens sehr ungewöhnlich gewesen, weshalb die entsprechende Nachfrage berechtigt war.

Das gescannte Dokument weist aber eben darauf hin, dass diese Vermutung aber nicht zutreffen dürfte.
Tatsächlich scheint es an der AV in Manila so zu sein, dass erst mit Vorlage dieses aktualisierten Nachweises ab dem 7. Monat die Entscheidung(!) zur Erteilung eines entsprechenden Visums getroffen werden wird (daher das "updated").
Die Beantragung ist mit den üblichen Nachweisen weiterhin vorher möglich. Denn sonst, das hast Du ja auch erkannt, könnte es zeitlich zu knapp und rechtliche Regelungen unterlaufen werden.
Ein älterer Nachweis reicht, behaupte ich, sehr wohl, um erst einmal die Voraussetzungen zur Beantragung zu begründen, nicht jedoch zur endgültigen Entscheidungsfindung. Für diese möchte man mittels aktualisierter Bescheinigung prüfen, ob die Voraussetzung zum Zeitpunkt der Entscheidung noch vorliegt.
Das ist schon wichtig zu klären.

Noch ein Tipp: Beiß Dich nicht an einzelnen Antworten oder einem irgendwie negativ empfundenen Grundtenor einzelner Schreiber fest. Du siehst hier doch auch, dass wir untereinander auch streiten. Das ist normal. Am Ende klären sich die Streitpunkte in der Praxis, wie es hier ja auch der Fall ist... Zwinkernd
Du hast auch zutreffende Informationen erhalten und erfolgreich Deine Fragestellungen auflösen können, oder nicht? Und das ist das Wichtigste.

Gruß
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