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visafreien Tage eines Drittstaatlers im Schengenraum überschritten (Gelesen: 1.314 mal)
blaublau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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25.01.2021 um 22:11:12
 
Hallo ihr,  Zwinkernd

ich brauche dringend Hilfe.
Meine Freundin (sie ist Amerikanerin) kam Anfang Herbst 2019 nach
Berlin, um dort ein Jahr als au pair zu leben und hatte auch ein entsprechendes Visum dafür.
nachdem ihr visum in berlin dieses jahr abgelaufen wär, hat sie sich dazu entschieden nach
wien (wo ich wohne) zu ziehen und ihr masterstudium zu machen.
Sie hatte in wien im november 2020 einen termin beim konsulat um ihre aufenthaltsbewilligung (residence permit) für Studenten
zu beantragen, der dann für ein jahr gültig ist.
3 wochen später sagte man ihr, sie müsse nach deutschland zurückreisen um dort die zeit abzuwarten bis ihr
residence permit genehmigt ist, da sie keine visafreien tage mehr in österreich habe.
sie ist nun seit 16. dezember wieder in berlin, ihr residence permit für österreich wurde nun genehmigt.
dann sollte sie aber nach münchen um das visum d zu beantragen, damit sie überhaupt legal wieder nach
österreich einreisen kann und ihren residence permit abholen kann, da sie ja keine visumfreien tage mehr hat.
sie war nun heute dort und man hat ihr gesagt sie müsse zurück in die usa weil sie ihre visafreien tage im
schengenraum überschritten hat.

Was kann sie nun tun? ihr residence permit für österreich wurde ja eigentlich genehmigt. Sie kann nur nicht
einreisen um ihn abzuholen??
(Das sind grad alle Infos die ich dazu habe)

Bitte um etwaige Antworten. Vielen Dank!  Zwinkernd
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blubb


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Antwort #1 - 25.01.2021 um 22:51:12
 
Hallo,

das ist mir alles etwas zu wirr in der Schilderung.

-Hat sie nach Rückkehr nach Berlin am 16. Dezember irgendeine AE o.ä. beantragt?

- Weshalb hatte sie keine "visumfreien Tage" mehr in Österreich (bzw. Schengen)? Hat sie sich bis zur Beantragung des "residence permit für österreich" ohne Aufenthaltserlaubnis in Öserreich aufgehalten, bzw. lediglich mit dem nationalen deutschen Visum für Au-Pair? US-Amerikaner können sich 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum visumfrei in Österreich (Schengen) zu Kurzaufenthalten aufhalten.
Sind die überschritten?

- Wie und warum kommt München hier ins Spiel und welches D-Visum soll sie dort beantragen?
Vermutlich das D-Visum für Österreich an dem AUT-Konsulat dort?

Vielleicht strukturierst Du den zeitlichen Ablauf mal etwas übersichtlicher und schreibst jeweils dazu, wo sie sich aufgehalten hat und welche Art von AT sie dort zu welchem Zeitpunkt besessen hat.

In und für Deutschland gäbe es bestimmte Möglichkeiten aufgrund des §41 AufenthV (z.B. Ablauf AE, Ausreise mit direkter Wiedereinreise), die aber nur national für DEU Anwendung fänden, nicht unbedingt für Österreich. Es sei denn, die hätten ähnliche Bestimmungen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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blaublau
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Antwort #2 - 25.01.2021 um 23:22:30
 
Hallo,

erst mal danke für die Antwort! Ich versuche es ein wenig deutlicher zu machen. Hab selber noch nicht all zu viele Infos von ihr bekommen können, da sie selber grad etwas neben der Spur ist wegen dieser Nachricht heute.

- Ihr wurde ursprünglich im Dezember gesagt, sie müsse bis zum 18. Dezember zurück nach Deutschland ausreisen (wo ihr Au Pair Visum anscheinend noch gültig war) da ihre Visafreie Zeit in A (vermutlich durch Schengen-Visa) auslaufen würde.
Sie ist dann am 16. Dezember zurück nach Berlin, hat meines Wissens keine neue AE beantragt, da ja ihr vorheriges Visum noch gültig war, hieß es.

- Also schätze ich war sie bis Dezember eben visumfrei in Österreich durch Schengen (90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum)

- Da ihre visumfreien tage in Österreich aufgebraucht waren, braucht sie zur erneuten Einreise nach Österreich das Visum D, das sie im Konsulat in München beantragen sollte, da war sie heute und dort hat man ihr gesagt, sie müsse zurück in die USA ausreisen, da sie ihre visumfreien tage im Schengenraum überschritten habe.

Ich hoffe das hilft. Wie gesagt, sie hat ja eigentlich ihre Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr in Österreich erhalten, kann sie aber nicht abholen. Sie hat auch eine Wohnung in Wien und ist an der Uni eingeschrieben..

Gruß zurück !
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Antwort #3 - 26.01.2021 um 09:04:06
 
KAnn in A ein Dritter (du?) mit Vollmacht die Aufenthaltsbwilligung abholen? habt Ihr das geprüft?

Ansonsten glaube ich nicht, ob deine Angaben helfen.

Wann ist sie nach D eingereist.
Von wann bis wann gilt/galt ihre AuPair AE ?

Von wann bis wann war sie in A?

Welche Anträge hat sie wann gestellt oder in D nachweislich bei der ABH nachgefragt?

... und ganz grundsätzlich: was Amerikaner unter Visa verstehen ist nicht das deutsche oder Österreichische Visum. Da würde ich, wenn sie was erzählt und das Wort gebraucht genauer nachfragen
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Antwort #4 - 26.01.2021 um 21:57:26
 
@blaublau,

nein, das kann alles nicht so sein, wie Du es hier schilderst.
Als Inhaberin einer deutschen Aufenthaltserlaubnis bzw. D-Visums für eine Au-Pair-Tätigkeit kann sie sich bis zu 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum visumfrei in Österreich aufhalten.
Ob diese Zeit überschritten wurde, kann üblicherweise auch kaum festgestellt werden, weil ihr Pass bei Grenzübertritt DEU-AUT nicht gestempelt wird.

Wenn Sie bis Mitte Dezember Besitzerin eines schengenwirksamen Aufenthaltstitels (Au-Pair-AE /-visum) war, dann kann ihre Zeit, in der sie sich visumfrei im Schengengebiet aufhalten darf, seitdem nicht aufgebraucht sein. Ist ja gerade mal etwas mehr als 1 Monat her (es sei denn, man zielt darauf ab, dass die Proforma-Ausreise zwischen Langfrist- und Kurzaufenthalt im Pass nicht nachvollziehbar ist. Das glaube ich aber nicht).

Das D-Visum von der AUT-Vertretung benötigt sie nicht, weil  ihre "visumfreien tage in Österreich aufgebraucht waren", sondern weil sie dort einen Aufenthaltstitel für einen zweckgebundenen langfristigen Aufenthalt (Studieren) begehrt.

Du solltest wirklich einmal genau eruieren, was den genau Sache ist, welche Zeiten wo und womit genutzt wurden und was die österreichische Vertretung tatsächlich geäußert hat.
So ist das ein Stochern im Nebel.

Gruß
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