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Ist eine Heirat vor dem Imam im Sudan in Deutschland gültig? (Gelesen: 846 mal)
ryka
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist eine Heirat vor dem Imam im Sudan in Deutschland gültig?
25.01.2021 um 20:50:18
 
Guten Abend,

M hat mit Ikra 2 Kinder. Sie erzählte ihm, dass sie sich in Deutschland vor dem Imam scheiden ließen. Geheiratet wurde vor der Flucht in Uganda vor der Flucht. Jetzt gibt es Probleme, weil
1. nicht geklärt ist, ob die islamische Ehe in DE rechtsgültig ist
2. die Scheidung in DE korrekt war.

M hat mit der FRau zwei KInder und darf sie nicht sehen. Wo kann man rechtsgültige Informationen bekommen, die auch ein deutsches Gericht anerkennt?

Grüße aus Bayern
Rka
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Alana
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Antwort #1 - 25.01.2021 um 23:58:26
 
ryka schrieb am 25.01.2021 um 20:50:18:
1. nicht geklärt ist, ob die islamische Ehe in DE rechtsgültig ist

Das hängt vom ugandischen Recht ab. Eine nach dortigem Ortsrecht gültig geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig. Manchmal kann nur das Problem sein, die Eheschließung zu belegen, aber rein rechtlich ist man verheiratet (und darf z.B. ohne rechtlich gültige Scheidung nicht noch einmal heiraten).

ryka schrieb am 25.01.2021 um 20:50:18:
2. die Scheidung in DE korrekt war.

Auch eine Scheidung ist nur dann gültig, wenn sie nach Ortsrecht gültig ist. In Deutschland kann kein Iman eine Ehe rechtlich verbindlich scheiden. Eine religiöse Scheidung in Deutschland hat hier nur religiöse Bedeutung.

ryka schrieb am 25.01.2021 um 20:50:18:
M hat mit der FRau zwei KInder und darf sie nicht sehen. Wo kann man rechtsgültige Informationen bekommen, die auch ein deutsches Gericht anerkennt?

Die Frage ist, was man belegen kann bzw. was unstreitig ist. Wenn die Kleinen die rechtlichen Kinder von M sind, dann hat M laut Gesetz zumindest ein Umgangsrecht (es sei denn, es gäbe eine Kindeswohlgefährdung). Wenn er ehelicher Vater der Kinder ist, hat er automatisch das (geteilte) Sorgerecht.

Er sollte also schauen, ob er relevante Dokumente hat, z.B. zur Eheschließung, zur Geburt der Kinder (wo er als Vater aufgeführt wird), zu Unterhaltszahlung für die Kinder usw. Darüber hinaus ist die Frage, was er und die Frau vor den deutschen Behörden zur Elternschaft für die Kinder angegeben haben.

Wenn die Frau ihm den Umgang mit seinen Kindern verwehrt, muss er übrigens nicht direkt zum Gericht gehen. Am besten wendet er sich erstmal ans Jugendamt.
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