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Ausländischen Flüchtling heiraten (Gelesen: 1.758 mal)
Themen Beschreibung: Ausländerrecht
mrvena
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Leverkusen, Germany
Leverkusen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländischen Flüchtling heiraten
23.01.2021 um 00:38:33
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Familie aus Sri Lanka lebt seit über 30 Jahren als Asylbewerber in Indien.
Die Tochter ist 24 Jahre alt und ist Hochschulabsolvent (Master).
Sie ist in Indien geboren.
Sie hat sowohl eine indische als auch eine srilankische Geburtsurkunde.
Da Ihre Eltern Flüchtlinge aus Sri Lanka sind, hat die komplette Familie weder ein Personalausweis noch Reisepass.
Ich bin 30 Jahre alt, in Deutschland geboren und bin IT-Ingenieur. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und würde sie gerne heiraten.

1. Gibt es eine Möglichkeit sie nach Deutschland herzuholen und zu heiraten? Mittels Passersatz für Ausländer aus Drittstaaten (Reiseausweis für Ausländer)???
2. Welche Möglichkeiten gibt es wenn Ich sie in Indien heirate? Kann ich sie dann nach Deutschland rüberholen?

Danke im voraus!
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 23.01.2021 um 03:32:19
 
Warum beantragt sie nicht einfach bei der srilankischen Vertretung in Indien einen Reisepass, so wie es die Kinder anderer Geflüchteter, zumindest hier in Deutschland, auch machen?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Petersburger
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Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.01.2021 um 09:47:21
 
Unabhängig von der Frage, wie sie einen Pass bekommt - für eine Familienzusammenführung ist Voraussetzung, dass die Identität und der Familienstand *im deutschen Sinne* geklärt sind.

Ein deutsches Reisedokument für Ausländer ist  nur dann überhaupt möglich, wenn es gar keine andere Möglichkeit der Beschaffung eines anerkannten Dokumentes für den Ausländer gibt - falls Deine erste Frage auf ein deutsches Dokument zielte.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.01.2021 um 10:46:31
 
mrvena schrieb am 23.01.2021 um 00:38:33:
2. Welche Möglichkeiten gibt es wenn Ich sie in Indien heirate? Kann ich sie dann nach Deutschland rüberholen?


Dann müsste erst mal geklärt werden welche Papiere vorliegen müssen um in Indien heiraten zu können. Die Anforderungen sind vermutlich geringer als in D, aber ich könnte mir vorstellen, dass auch die Behörden dort einen Ausweis sehen wollen.
Und da ihr wie ich den Text verstehe dann zusammen in D leben wollt müsste sie danach ein Visum zur FZF beantragen wofür auch wieder viele Papiere vorgelegt werden müssen, u.a. ein Paß.

Was hat sie denn jetzt für Papiere? Irgendwas muss sie doch haben um sich auszuweisen. Nur die Geburtsurkunde?   

Nebenfrage: Hat sie A1? Wäre eine weitere Voraussetzung um das Visum zur FZF zu erhalten.
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namaskaram
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i4a rocks!


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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 25.01.2021 um 10:35:19
 
Grundsätzlich kann man sagen, dass man den Papierkram bei einer Heirat in Deutschland vor der Eheschließung machen muss und bei einer Heirat im Ausland hinterher.

Wenn man in Indien heiratet sollte man sich unbedingt an die dortigen Gesetze halten. Es kann einem sonst passieren, dass man in Indien als verheiratet gilt (ggf. auch ohne alle Erfordernisse zu erfüllen) und die Heirat in Deutschland nicht anerkannt wird. Das wäre der Worst Case. In eurem speziellen Fall würde ich davon abraten, da es ziemlich schwer ist herauszufinden, was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Und danach wäre ja noch die Frage, ob das dann für eine FzF ausreicht.

Am besten gehst du in Deutschland zu deinem zuständigen Standesbeamten und lässt dir eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten geben, die ihr für eine Heirat in Deutschland benötigt. Und dann sehr ihr weiter.

Stell dich darauf ein, dass es einiges an Zeit kosten wird. Währenddessen sollte sie Deutsch lernen, wenn sie A1 noch nicht hat.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 25.01.2021 um 11:06:08
 
namaskaram schrieb am 25.01.2021 um 10:35:19:
In eurem speziellen Fall würde ich davon abraten, da es ziemlich schwer ist herauszufinden, was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Und danach wäre ja noch die Frage, ob das dann für eine FzF ausreicht.

Am besten gehst du in Deutschland zu deinem zuständigen Standesbeamten und lässt dir eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten geben, die ihr für eine Heirat in Deutschland benötigt. Und dann seht ihr weiter.

Ein seht vernünftiger Vorschlag (zumindest nach meiner Meinung).

Zur Urkundenverkehr mit Indien:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006190/d1c80cc6dc81d03f85432d4564f3703c/me...

Auf jeden Falle solltet Ihr Euch auf ein langwieriges Verfahren und erhebliche Kosten einstellen.

Als wir vor fast 40 Jahren in Sri Lanka geheiratet haben, war das alles noch viel einfacher, aber da herrschte im Lande noch ein geordnetes Urkundenwesen und die Dokumente waren verlässlich.

Leider hat sich das inzwischen sehr zum Negativen geändert und deshalb dauert das heutzutage auch viel länger und erfordert zudem erheblich höhere finanzielle Aufwendungen.
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« Zuletzt geändert: 25.01.2021 um 11:16:13 von Saxonicus »  

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