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Aufenthalt in DE während der Antrag auf FZF überprüft wird (Gelesen: 1.629 mal)
Errare_humanum_est
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt in DE während der Antrag auf FZF überprüft wird
22.01.2021 um 10:58:49
 
Ich habe folgende Frage:

ein georgischer Staatsbürger A ist seit 3 Jahren mit einer Ukrainerin B verheiratet, die in Deutschland lebt und eine NE besitzt.
Die Einkommenssituation hat es den beiden bisher nicht erlaubt eine Familienzusammenführung zu erwirken und einen dauerhaften Aufenthalt für den Mann zu bekommen.
Deswegen bleibt dem Mann nichts anderes übrig als immer wieder für 3 Monate visafrei einzureisen und anschließend für weitere 3 Monate auszureisen, wie es das Abkommen zwischen Georgien und der EU verlangt.

Nun ist vor einigen Wochen das gemeinsame Kind in Deutschland zur Welt gekommen. Die Geburtsurkunde liegt bereits vor, wo die beiden Eltern A und B eingetragen sind.
Momentan wird von den Behörden geprüft, ob das Neugeborene die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.
Aller Voraussicht nach wird es der Fall sein, weil die Mutter schon länger als 8 Jahre in Deutschland lebt.

Der Vater wird einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, sobald das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.

Die Frage ist aber jetzt: gibt es eine Möglichkeit für ihn ein Bleiberecht zu erwirken, solange über die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind entschieden wird?
Er ist gerade in Deutschland - er war bei der Geburt dabei. Aber er müsste ja normalerweise nach 3 Monaten wieder ausreisen, das sind jetzt noch ca. 6 Wochen, die übrig geblieben sind.

LG   
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reinhard
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Antwort #1 - 22.01.2021 um 12:00:44
 
Er muss wieder ausreisen, weil er zum Bleiben ein D-Visum aus Tiflis benötigt.

Es gibt die Möglichkeit für Ausnahmen, wenn ein kleines Kind im Spiel ist. Aber das ist in seinem Fall vermutlich weit mehr Aufwand mit fraglichem Erfolg: Termin buchen, Visum beantragen ist besser. Sobald er das Visum hat, darf er einreisen, er muss nicht drei Monate in Georgien bleiben.
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Petersburger
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Antwort #2 - 22.01.2021 um 15:44:29
 
Errare_humanum_est schrieb am 22.01.2021 um 10:58:49:
solange über die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind entschieden wird?

Ein altbekanntes Missverständnis:

Niemand erteilt hier die deutsche StAng oder entscheidet darüber. Da ist einfach nichts zu entscheiden, weil das kraft Gesetzes eintritt (oder nicht).

Es ist einfach so, dass eine der Voraussetzungen - Kind von zwei Ausländern in Deutschland geboren - ganz einfach zu prüfen ist. Sie ist offenkundig gegeben oder nicht.
Eine weitere Voraussetzung dagegen - der entsprechende Voraufenthalt eines Elternteils - ist oft weit weniger offensichtlich, manchmal auch richtig kniffelig.

Errare_humanum_est schrieb am 22.01.2021 um 10:58:49:
Aber er müsste ja normalerweise nach 3 Monaten wieder ausreisen, das sind jetzt noch ca. 6 Wochen, die übrig geblieben sind.

Richtig er muss mit Ablauf der 90 zulässigen Aufenthaltstage außer Landes ("außer Schengen") sein.
So sieht es das Gesetz vor.
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Errare_humanum_est
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Antwort #3 - 08.03.2021 um 06:49:16
 
Petersburger schrieb am 22.01.2021 um 15:44:29:
Ein altbekanntes Missverständnis:

Niemand erteilt hier die deutsche StAng oder entscheidet darüber. Da ist einfach nichts zu entscheiden, weil das kraft Gesetzes eintritt (oder nicht).

Es ist einfach so, dass eine der Voraussetzungen - Kind von zwei Ausländern in Deutschland geboren - ganz einfach zu prüfen ist. Sie ist offenkundig gegeben oder nicht.
Eine weitere Voraussetzung dagegen - der entsprechende Voraufenthalt eines Elternteils - ist oft weit weniger offensichtlich, manchmal auch richtig kniffelig.

Richtig er muss mit Ablauf der 90 zulässigen Aufenthaltstage außer Landes ("außer Schengen") sein.
So sieht es das Gesetz vor.




Das ist natütlich richtig.
Mittlerweile wurde überprüft, ob die deutsche Staatsangehörigkeit beim Neugeborenen vorhanden ist.
Sie ist vorhanden.

Der Vater hat einen Termin bei der AB bekommen.
Mal sehen, was dabei rauskommt.
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