Ich habe folgende Frage:
ein georgischer Staatsbürger A ist seit 3 Jahren mit einer Ukrainerin B verheiratet, die in Deutschland lebt und eine
NE besitzt.
Die Einkommenssituation hat es den beiden bisher nicht erlaubt eine Familienzusammenführung zu erwirken und einen dauerhaften Aufenthalt für den Mann zu bekommen.
Deswegen bleibt dem Mann nichts anderes übrig als immer wieder für 3 Monate visafrei einzureisen und anschließend für weitere 3 Monate auszureisen, wie es das Abkommen zwischen Georgien und der EU verlangt.
Nun ist vor einigen Wochen das gemeinsame Kind in Deutschland zur Welt gekommen. Die Geburtsurkunde liegt bereits vor, wo die beiden Eltern A und B eingetragen sind.
Momentan wird von den Behörden geprüft, ob das Neugeborene die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.
Aller Voraussicht nach wird es der Fall sein, weil die Mutter schon länger als 8 Jahre in Deutschland lebt.
Der Vater wird einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, sobald das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.
Die Frage ist aber jetzt: gibt es eine Möglichkeit für ihn ein Bleiberecht zu erwirken, solange über die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind entschieden wird?
Er ist gerade in Deutschland - er war bei der Geburt dabei. Aber er müsste ja normalerweise nach 3 Monaten wieder ausreisen, das sind jetzt noch ca. 6 Wochen, die übrig geblieben sind.
LG