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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.089 mal)
integ
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Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
17.01.2021 um 00:26:11
 
Hallo.
Muss man 5 Jahre ohne Pause arbeiten  um die NE zu bekommen,wenn man anekannte Flüchtlinge ist?
vielen Dank
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reinhard
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Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.01.2021 um 11:54:25
 
Nein.

In § 26 Aufenthaltsgesetz sind die Möglichkeiten beschrieben, wie man 3 Jahre nach Ankunft oder 5 Jahre nach Ankunft eine NE erhalten kann, auch wenn man noch nicht 5 Jahre gearbeitet hat.

Sinnvoll ist eine individuelle, persönliche Beratung. Denn mit dem NE-Antrag wird das BAMF benachrichtigt und startet ein Widerrufs-Prüfverfahren für die Anerkennung. Je nachdem, aus welchem Land man kommt und welche Gründe zur Anerkennung führten, ist das leichter oder schwerer zu überstehen.

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