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Einbürgerung vom Ausland - Eingestelltes Verfahren fortsetzen? (Gelesen: 1.288 mal)
lenkahn
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Beiträge: 10

California, USA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung vom Ausland - Eingestelltes Verfahren fortsetzen?
16.01.2021 um 00:13:50
 
Hallo Experten,

Ich habe eine Frage zur Einbürgerung vom Ausland (§14 StaG). Für meine Sprachfehler entschuldige ich mich im Voraus.

Ich wurde vor 1975 als eheliches Kind einer deutschen Mutter und ausländischen Vater geboren, deshalb erwarb ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt. Vor einigen Jahre habe ich die Einbürgerung vom Ausland beantragt. Ein Jahr später verlangte das Bundesverwaltungsamt (BVA) weitere Unterlagen, darunter das C1 Deutsch Zertifikat. Leider konnte ich nicht rechtzeitig die Unterlagen einreichen und nach einem Jahr stellte das BVA das Verfahren ein. Das Konsulat sagte, dass der Grund „lack of cooperation“ sei.

Könnte das eingestellte Verfahren fortgeführt werden bzw. darf ich die Einbürgerung nach §14 StaG erneut beantragen?

Vielen Dank im Voraus!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Ausland - Eingestelltes Verfahren fortsetzen?
Antwort #1 - 16.01.2021 um 00:30:07
 
Meines Erachtens ist es ausreichend, wenn du dem BVA unter Nennung des Aktenzeichens mitteilst, das Verfahren bis zum Abschluss in Form einer Entscheidung betreiben zu wollen. Ich finde die Einstellung eines Einbürgerungsverfahrens ohne Bescheid auch etwas problematisch, denn das StAG gibt eigentlich für eine solche Entscheidung nichts her (§ 69 Abs. 3 VwVfG regelt nur die Folge).
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lenkahn
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Beiträge: 10

California, USA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.01.2021 um 16:04:37
 
Vielen Dank! Das hilft. Wäre es besser, einen Anwalt zu beauftragen oder würde eine einfache Notiz von mir ausreichen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Ausland - Eingestelltes Verfahren fortsetzen?
Antwort #3 - 16.01.2021 um 16:11:49
 
Ich sehe hier keine Notwendigkeit für einen Anwalt. Ich würde erstmal das BVA selbst kontaktieren und die Antwort abwarten.
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lenkahn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.01.2021 um 16:19:27
 
Sehr gut. Nochmals vielen Dank!
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