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Familienzusammenführung (Gelesen: 3.262 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung Visum
mv_5378
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i4a rocks!


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15.01.2021 um 15:13:25
 
Hallo Zusammen,

Letzten Monat habe ich im Iran geheiratet und jetzt Wir möchten einen Termin für ein Visum in der deutschen Botschaft vereinbaren. aufgrund der aktuellen Situation, der Termin dauert mehr als 8 Monate. wenn meine frau mit einem touristischen Schengen (Z.B Italien, Österreich) Visum nach Deutschland kommt, Können wir ihr Visum in Deutschland ändern?
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ich bedanke mich jetzt schon sehr für eine Antwort
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reinhard
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Antwort #1 - 15.01.2021 um 15:23:17
 
Nein, ein Visum lässt sich nicht ändern.

Wenn Sie ein Besuchsvisum beantragt, muss sie wieder ausreisen. Für solch ein Besuchsvisum ist die Heirat egal.

Wenn sie hierbleiben will, muss Sie ein Einwanderungsvisum (das heißt bei der Botschaft D-Visum) beantragen, nur mit diesem Visum darf sie bleiben.

Sie sollte so schnell wie möglich einen Termin buchen, damit es im Herbst klappt. Da alle warten müssen, gibt es kaum Möglichkeiten, das zu beschleunigen.
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Antwort #2 - 15.01.2021 um 15:29:25
 
@mv_5378
In Deinem Profil steht Staatsangehörigkeit Iran. Im Text schreibst Du jetzt. dass Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast. Dann solltest Du Deinen Profileintrag ändern. Es gibt Fragen da ist es für die Rechtslage ein großer Unterschied, ob ein Inländer oder ein Ausländer fragt.
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reinhard
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Antwort #3 - 15.01.2021 um 15:33:46
 
... wobei Iraner häufig beides sind.

Aber stimmt, das wäre im Profil wichtig, um keine falschen Antworten zu bekommen.
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mv_5378
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Antwort #4 - 18.01.2021 um 16:50:09
 
Danke für deine Antwort
Können wir diese Art von Visum(D-Visum) in der deutschen Botschaft außerhalb des Iran beantragen, zum Beispiel in der Türkei?

reinhard schrieb am 15.01.2021 um 15:23:17:
Nein, ein Visum lässt sich nicht ändern.

Wenn Sie ein Besuchsvisum beantragt, muss sie wieder ausreisen. Für solch ein Besuchsvisum ist die Heirat egal.

Wenn sie hierbleiben will, muss Sie ein Einwanderungsvisum (das heißt bei der Botschaft D-Visum) beantragen, nur mit diesem Visum darf sie bleiben.

Sie sollte so schnell wie möglich einen Termin buchen, damit es im Herbst klappt. Da alle warten müssen, gibt es kaum Möglichkeiten, das zu beschleunigen.

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Antwort #5 - 18.01.2021 um 19:15:44
 
mv_5378 schrieb am 18.01.2021 um 16:50:09:
Können wir diese Art von Visum(D-Visum) in der deutschen Botschaft außerhalb des Iran beantragen, zum Beispiel in der Türkei?



Hallo,

grundsätzlich nein, solange die z.B. Türkei nicht der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts / Wohnland des Antragstellers ist oder das andere Land explizit als Ausnahme zur Antragstellung benannt ist.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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mv_5378
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Antwort #6 - 25.06.2021 um 11:07:41
 
Hallo zusammen
Ich wollte fragen, wer über das Visum zur Familienzusammenführung entscheidet, das Ausländeramt in Deutschland oder die deutsche Botschaft ?
Die deutsche Botschaft im Iran beantwortet keine Frage, wenn ich meine Frau Visum folgen wollen, kann ich Auslandsamt in Deutschland fragen?

Gruß
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reinhard
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Antwort #7 - 25.06.2021 um 12:08:05
 
mv_5378 schrieb am 25.06.2021 um 11:07:41:
Ich wollte fragen, wer über das Visum zur Familienzusammenführung entscheidet, das Ausländeramt in Deutschland oder die deutsche Botschaft ?



Formell entscheidet die Botschaft.

Die Ausländerbehörde muss aber zustimmen. Das ist ein internes Verfahren, dass heißt: Nur die Antragstellerin kann fragen, nur die Botschaft kann gefragt werden. Das ist allerdings sinnlos: Falls die Ausländerbehörde (intern) zustimmt, bekommt die Antragstellerin ja die Nachricht und weiß Bescheid. Und bevor die Antwort der Ausländerbehörde kommt, weiß die Botschaft nichts.

Also: Antrag stellen und auf die Antwort warten ist das normale Verhalten.
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erne
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Antwort #8 - 25.06.2021 um 12:09:08
 
Über ein Visum entscheidet immer die Auslandsvertretung (Botschaft)
Im Fall eines FZF Visums wird die Botschaft aber auch die ABH beteiligen und deren Votum folgen.
Sagt also ABH nein, wird die Botschaft entscheiden das Visum abzulehnen (oder wird versuchen die ABH zu überzeigen deren Votum in ein ok. zu wandeln)

welche Fragen habt Ihr denn?
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mv_5378
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Antwort #9 - 25.06.2021 um 12:19:16
 
erne schrieb am 25.06.2021 um 12:09:08:
Über ein Visum entscheidet immer die Auslandsvertretung (Botschaft)
Im Fall eines FZF Visums wird die Botschaft aber auch die ABH beteiligen und deren Votum folgen.
Sagt also ABH nein, wird die Botschaft entscheiden das Visum abzulehnen (oder wird versuchen die ABH zu überzeigen deren Votum in ein ok. zu wandeln)

welche Fragen habt Ihr denn?


Danke für die Antwort. Meine Frau hatte ein Interview in der deutschen Botschaft, aber es dauert mehr als zwei Monate, dass wir keine Rückmeldung erhalten haben. Ich möchte nach dem Visumstatus fragen.
Ich dachte, weil ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe, dauert es weniger Zeit.

Gruß
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mv_5378
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Antwort #10 - 25.06.2021 um 12:27:01
 
Kann das Visum abgelehnt werden, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe?
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Antwort #11 - 25.06.2021 um 13:53:39
 
mv_5378 schrieb am 25.06.2021 um 12:19:16:
Ich möchte nach dem Visumstatus fragen.
Ich dachte, weil ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe, dauert es weniger Zeit.
Es dauert, so lange es dauert. Nachfragen verzögern die Arbeit der Visumstellen meist... oder es antwortet keiner.
Wenn du die deutsche StA hast, geht es auch nicht schneller oder langsamer.
Immerhin hatte deine Frau schon das Interview--- nun sollte auch bald das Multi-D-Visum zur FZF erteilt werden... wenn alles vorliegt, was die Botschaft haben will.
6 Monate sind keine überlange Zeit und erst recht nicht in Zeiten der Pandemie.
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reinhard
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Antwort #12 - 25.06.2021 um 14:27:08
 
mv_5378 schrieb am 25.06.2021 um 12:27:01:
Kann das Visum abgelehnt werden, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe?


Ein Visum kann immer abgelehnt werden, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. Sind die Bedingungen erfüllt (Ihr seid verheiratet und wollt zusammen leben), wird es nicht abgelehnt.

Wenn Du etwas zum Zustand wissen willst:
1) Der Visumantrag wird beim Bundesverwaltungsamt registriert.
2) Dann registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn die Unterlagen nach Berlin (Auswärtiges Amt) geschickt werden.
3) Dann registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn die Unterlagen nach Köln geschickt werden.
4) Dann registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn die Unterlagen an die Ausländerbehörde geschickt werden.
5) Dann registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn die Ausländerbehörde der Botschaft antwortet.

Ebenso registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn zwischen 4) und 5) noch Fragen zu klären sind. Falls es Fragen an Dich sind, bekommt Du Post von der Ausländerbehörde.

Das ist aber wie die Paketverfolgung: Sie können Dir sagen, wo die Akte ist. Sie können Dir aber nicht sagen, was drinsteht.


Lass Dir von Deiner Frau die Vorgangsnummer geben (die steht auf ihrer Quittung), die brauchst Du für die Nachfrage. Zuständig ist für die der Bürgerservice des Bundesverwaltungsamtes in Köln.
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Antwort #13 - 25.06.2021 um 16:05:32
 
reinhard schrieb am 25.06.2021 um 14:27:08:
Ein Visum kann immer abgelehnt werden, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. Sind die Bedingungen erfüllt (Ihr seid verheiratet und wollt zusammen leben), wird es nicht abgelehnt.

Wenn Du etwas zum Zustand wissen willst:
1) Der Visumantrag wird beim Bundesverwaltungsamt registriert.
2) Dann registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn die Unterlagen nach Berlin (Auswärtiges Amt) geschickt werden.
3) Dann registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn die Unterlagen nach Köln geschickt werden.
4) Dann registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn die Unterlagen an die Ausländerbehörde geschickt werden.
5) Dann registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn die Ausländerbehörde der Botschaft antwortet.

Ebenso registriert das Bundesverwaltungsamt, wenn zwischen 4) und 5) noch Fragen zu klären sind. Falls es Fragen an Dich sind, bekommt Du Post von der Ausländerbehörde.

Das ist aber wie die Paketverfolgung: Sie können Dir sagen, wo die Akte ist. Sie können Dir aber nicht sagen, was drinsteht.


Lass Dir von Deiner Frau die Vorgangsnummer geben (die steht auf ihrer Quittung), die brauchst Du für die Nachfrage. Zuständig ist für die der Bürgerservice des Bundesverwaltungsamtes in Köln.


Vielen Dank für deine vollständige Antwort.
Gruß
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