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Aufenthalt Verwandte zwecks Unterstützung (Gelesen: 1.647 mal)
tolikschatz
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt Verwandte zwecks Unterstützung
14.01.2021 um 23:20:00
 
Hallo,

es ist ja allgemein bekannt, dass gerade ja KiTas zu sind, keine Tagesmütter ect. Weiß jemand wie es aussieht, wenn ich eine Verwandte 2. Grades, wenn es sein muss, dann 1. Grades, hierher einladen kann zwecks Unterstützung in der Familie mit Kindern und Haushalt? Da die Verwandtschaft in einen dritte Welt Land wohnt, ist es gerade ja unmöglich eine Einreisegenehmigung zu erhalten.
Wenn aber jemand nicht zu Besuch einreist, sondern als Unterstützung und auch für einen Zeitraum von 2-3 Monaten am Stück. Gibt es da eine Möglichkeit dafür? Zur Not kann ich auch als Aushilfe auf 450 einstellen.
Der Hintergrund ist ja auch, dass durch die Corona ja auch keine Person von außerhalb als Hilfe genommen werden kann.

Danke Euch.
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deerhunter
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Antwort #1 - 15.01.2021 um 09:15:36
 
tolikschatz schrieb am 14.01.2021 um 23:20:00:
Weiß jemand wie es aussieht, wenn ich eine Verwandte 2. Grades, wenn es sein muss, dann 1. Grades, hierher einladen kann zwecks Unterstützung in der Familie mit Kindern und Haushalt?


Einladen kannst du alles, aber eine Arbeitserlaubnis und ein Visum wird es dafür nicht geben

tolikschatz schrieb am 14.01.2021 um 23:20:00:
Wenn aber jemand nicht zu Besuch einreist, sondern als Unterstützung und auch für einen Zeitraum von 2-3 Monaten am Stück. Gibt es da eine Möglichkeit dafür? Zur Not kann ich auch als Aushilfe auf 450 einstellen.


Nein, gibt es nicht

tolikschatz schrieb am 14.01.2021 um 23:20:00:
Der Hintergrund ist ja auch, dass durch die Corona ja auch keine Person von außerhalb als Hilfe genommen werden kann.


Was wäre denn die Person aus dem 3. weltland??

Das Problem haben gerade Millionen von Eltern, ich auch, aber deshalb das Land mit Millionen von "Ausländern" fluten wäre wohl kaum der richtige Weg
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tolikschatz
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Karsbach, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.01.2021 um 22:54:11
 
deerhunter schrieb am 15.01.2021 um 09:15:36:
Einladen kannst du alles, aber eine Arbeitserlaubnis und ein Visum wird es dafür nicht geben


Nein, gibt es nicht


Was wäre denn die Person aus dem 3. weltland??

Das Problem haben gerade Millionen von Eltern, ich auch, aber deshalb das Land mit Millionen von "Ausländern" fluten wäre wohl kaum der richtige Weg



Danke für Deine Antwort. Wenn ich aber eine inkompetente Antwort haben will, dann stelle ich die Frage in einem "werweißwas" Forum und nicht hier. 
Erstens sind Personen nicht "alles", sondern wenn, dann "alle".

Zweitens kann jeder, der eine Tätigkeit in DE aufnimmt oder sucht ein Visum hierfür erhalten.

Drittens, gibt es genug Länder, die gar kein Visum für DE brauchen.

Viertens, woher willst Du wissen, ob es die Möglichkeit gibt oder nicht, wenn Du nicht mal weißt um was es geht? Es darf sehr wohl jemand einreisen um z. Bsp. einen Familienangehörigen zu pflegen.

Fünftens, sollte Mann/Frau auch solche Begriffe wie Verwandte 1. Grades/2. Grades kennen, damit keine Frage wie: "Was wäre denn die Person aus dem 3. weltland??" kommt. Diese Antwort steht schon in der Frage.

Sechtens, sollte Dir auch bekannt sein, dass jedes Land, welches nicht zu der EU gehört, als 3-Welt-Land gekennzeichnet wird. Also auch USA, Kanada, Timbuktu!

Siebtens, interessiert mich weder Dein Problem mit den Kindern noch die Probleme von Millionen anderer Eltern. Es geht um mein Kinder, wo Du gar keine Ahnung hast, welchen Hintergrund meine familiäre Situation hat.

Achtens, wenn es bei Dir ein "fluten von Ausländern" bedeutet, dass meine Schwiegermutter mich für 3 Monate besucht, was sie darf, weil ich die Kosten hierfür trage, dann bist Du definitiv im falschen Beruf mit so einer Einstellung, wenn man deinem Profil trauen kann.

Also danke nochmal für deine "Antwort", aber kein Bedarf.
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Antwort #3 - 15.01.2021 um 23:09:26
 
Auch wenn ich die Antwort anders formuliert hätte - der sachliche Inhalt von deerhunters Antwort entspricht völlig der Rechtslage und dem, was auch ich geantwortet hätte.

Sie gefällt Dir nicht?
Dann liegt das vielleicht auch daran, dass Du eine Antwort erwartest, die Deine Pläne voranzubringen hilft.
Eine solche Antwort kannst Du hier leider nicht bekommen. Sie wäre unseriös.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.01.2021 um 07:01:49
 
tolikschatz schrieb am 15.01.2021 um 22:54:11:
Zweitens kann jeder, der eine Tätigkeit in DE aufnimmt oder sucht ein Visum hierfür erhalten.

Nein, das ist eindeutig falsch. Jeder kann ein Visum beantragen, erhalten kann es natürlich nicht jeder. Einreisevisa zur Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme werden nach Kriterien vergeben. Für viele Menschen sind solche Visa unerreichbar.

tolikschatz schrieb am 15.01.2021 um 22:54:11:
Drittens, gibt es genug Länder, die gar kein Visum für DE brauchen.

Stimmt. Hat das irgendetwas mit deiner Frage zu tun? Dein Problem ist doch, dass die Verwandte nicht einreisen kann:

tolikschatz schrieb am 14.01.2021 um 23:20:00:
Da die Verwandtschaft in einen dritte Welt Land wohnt, ist es gerade ja unmöglich eine Einreisegenehmigung zu erhalten.


tolikschatz schrieb am 15.01.2021 um 22:54:11:
Viertens, woher willst Du wissen, ob es die Möglichkeit gibt oder nicht, wenn Du nicht mal weißt um was es geht? Es darf sehr wohl jemand einreisen um z. Bsp. einen Familienangehörigen zu pflegen.

Geht es um Pflegebedürftigkeit? Wenn hier eine ganz spezielle Notsituation besteht, solltest du das ausführen. Ansonsten hat sich Antwort 1 auf das bezogen, was du geschildert hast:

tolikschatz schrieb am 14.01.2021 um 23:20:00:
wie es aussieht, wenn ich eine Verwandte 2. Grades, wenn es sein muss, dann 1. Grades, hierher einladen kann zwecks Unterstützung in der Familie mit Kindern und Haushalt

Wenn es um Unterstützung im Haushalt und bei den Kindern geht, passt Antwort 1 schon.

tolikschatz schrieb am 15.01.2021 um 22:54:11:
Fünftens, sollte Mann/Frau auch solche Begriffe wie Verwandte 1. Grades/2. Grades kennen, damit keine Frage wie: "Was wäre denn die Person aus dem 3. weltland??" kommt. Diese Antwort steht schon in der Frage.

Das ist, denke ich, ein Missverständnis. In deiner Frage bist du auf die speziellen Bedingungen in Zeiten der Epidemie eingegangen. Darauf hat sich die Antwort bezogen. Die Anreise eines Menschen aus dem Ausland (egal, ob verwandt oder nicht verwandt) ist epidemiologisch sicher nicht weniger gefährlich als die Hilfe durch jemandem aus dem Nahbereich. Dringend notwendige Hilfe wird aber auch in Zeiten des strengen Lock-downs (der bald kommen kann) innerhalb Deutschlands immer möglich sein.

tolikschatz schrieb am 15.01.2021 um 22:54:11:
Sechtens, sollte Dir auch bekannt sein, dass jedes Land, welches nicht zu der EU gehört, als 3-Welt-Land gekennzeichnet wird. Also auch USA, Kanada, Timbuktu!

Da verwechselst du "Drittland" (also Nicht-EU-Ausland) mit "Dritte-Welt-Land"

tolikschatz schrieb am 15.01.2021 um 22:54:11:
Siebtens, interessiert mich weder Dein Problem mit den Kindern noch die Probleme von Millionen anderer Eltern. Es geht um mein Kinder, wo Du gar keine Ahnung hast, welchen Hintergrund meine familiäre Situation hat.

Wenn du danach fragst, ob ein Visum zwecks familiärer Unterstützung möglich ist, geht es genau um den besagten Punkt: Ist das eine singuläre Notlage oder ist es ein Problem, das gerade Millionen von Eltern haben? Bei einer wirklichen Notlage könnte man schauen, ob es eine Möglichkeit gibt. Beispiel, von dem ich gehört habe: ein Fall von Zwillings-Babys mit regelmäßigen lebensgefährlichen Atemaussetzern. Dort konnte die Großmutter nach Deutschland einreisen, um bei der 24-Stunden-Überwachung der beiden Babys mit zu helfen, denn einen Pflegedienst im kompletten erforderlichen Umfang (2 Kinder, 24 Stunden) konnte man nicht ad-hoc nach der Geburt bekommen. Falls du Hilfe in einer wirklichen Notlage meinst, dann solltest du das auch schreiben (du musst ja nicht in jedes medizinische Detail gehen). Dann kannst du passende Antworten erhalten. Wenn du nur von "Unterstützung in der Familie mit Kindern und Haushalt" schreibst, geht man als Forist im Normalfall davon aus, dass genau das gemeint ist.
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