Liebes
i4a Team,
ich habe hierzu eine Anschlussfrage, also zum Thema ...
"...Einreise mit (Schengen) Touristenvisum, dann Asylantrag in einem anderen Schengen-Land"
Welches Schengen-Land ist dann zuständig für den Asylantrag bzw. dessen weitere Bearbeitung?
- das Land, in dem der Asylantrag gestellt wurde?
- das Land, das das Visum erteilt hat?
- das Land, das im Schengenraum als erstes betreten wurde?
und was zählt hier bei einer Flugreise: Zielflughafen oder gar Zwischenstopp-Flughafen?
Und:
macht es einen Unterschied, ob das Touristenvisum bei Asylantragstellung noch gilt oder inzwischen abgelaufen ist?
Sorry, ich bin hier völlig ahnungslos.
Vielen Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Pommes