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Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl (Gelesen: 7.319 mal)
UweG
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise mit Touristenvisum, dann in Deutschland Antrag auf Asyl
14.01.2021 um 10:15:00
 
Liebes Team,

diese Frage taucht immer wieder auf.

Ist es möglich, dass Ausländer aus Syrien oder einem anderen Staat mit einem Schengen-Visa als Touristen einreisen und sie dann hier in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen können.
Ich kann mir das nicht vorstellen, weil beim Touristenvisum ist es doch klar, dass man nach drei Monaten den Schengenraum wieder verlassen muss.
Wie reagiert da die Ausländerbehörde, wenn jemand mit desem Visum einen Asylantrag stellen möchte?

Danke und Grüße Cheasy


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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 14.01.2021 um 10:47:09
 
Gegenfrage: Wie soll der Ausländer, der in D Asyl beantragen will, hierherkommen, ohne in irgendeiner Art und Weise vorher eine Rechtsverletzung zu begehen? Um in Berlin, München oder sonstwo hier Asyl zu beantragen muss er in D sein. Wie kommt er hierher? Entweder mit Visum (Touristenvisum, Geschäftsvisum, Studentenvisum, Visum zur FZF...welcher Art auch immer) oder ohne Visum (also illegaler Grenzübertritt). Asyl beantragen kann er immer.
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reinhard
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Antwort #2 - 14.01.2021 um 12:03:02
 
Es passiert auch oft, dass jemand mit Besuchsvisum kommt und Asyl beantragt. Ist völlig legal.

Die Botschaft versucht vorher zu ermitteln, ob die Person wieder ausreisen will, und gibt dann das Visum oder nicht.

Aber es kann auch passieren, dass jemand zu Besuch kommt und gerade dann gibt es einen Putsch – er oder sie plante also nur einen Besuch, kann jetzt aber aus politischen Gründen nicht zurück. Alles ist möglich, alles gibt es auch.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 14.01.2021 um 18:59:53
 
UweG schrieb am 14.01.2021 um 10:15:00:
Ist es möglich, dass Ausländer aus Syrien oder einem anderen Staat mit einem Schengen-Visa als Touristen einreisen und sie dann hier in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen können.

Das ist doch schon seit Jahrzehnten gängige Praxis.

Nicht zuletzt ist doch aus diesen Grunde schon bei der Visumsbeantragung die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft eine wichtige Entscheidungshilfe, ob ein Visum gewährt wird oder eben nicht.

Bei den Ablehnungsquoten von Visumsanträgen in den verschiedenen Ländern wird das das doch offensichtlich.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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UweG
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #4 - 18.01.2021 um 16:24:15
 
Danke. So ist es für mich auch sehr nachvollziehbar.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 18.01.2021 um 17:04:02
 
So will man also den Familiennachzug "illegal" organisieren? Toll

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Pommes
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 10.02.2022 um 12:00:12
 
Liebes i4a Team,

ich habe hierzu eine Anschlussfrage, also zum Thema ...
"...Einreise mit (Schengen) Touristenvisum, dann Asylantrag in einem anderen Schengen-Land"

Welches Schengen-Land ist dann zuständig für den Asylantrag bzw. dessen weitere Bearbeitung?
- das Land, in dem der Asylantrag gestellt wurde?
- das Land, das das Visum erteilt hat?
- das Land, das im Schengenraum als erstes betreten wurde?
  und was zählt hier bei einer Flugreise: Zielflughafen oder gar Zwischenstopp-Flughafen?
 
Und:   
macht es einen Unterschied, ob das Touristenvisum bei Asylantragstellung noch gilt oder inzwischen abgelaufen ist?

Sorry, ich bin hier völlig ahnungslos.
Vielen Danke für eure Hilfe!

Viele Grüße,
Pommes
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reinhard
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Antwort #7 - 10.02.2022 um 13:07:05
 
Zuständig ist immer das Land, das das Besuchsvisum erteilt hat.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #8 - 10.02.2022 um 14:55:23
 
Pommes schrieb am 10.02.2022 um 12:00:12:
Und:
macht es einen Unterschied, ob das Touristenvisum bei Asylantragstellung noch gilt oder inzwischen abgelaufen ist?


Nein, macht es nicht, sofern nicht die tatsächliche Ausreise nachgewiesen werden kann.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Pommes
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i4a rocks!


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Antwort #9 - 11.02.2022 um 10:23:24
 
Hallo reinhard und T.P.2013,

vielen Dank für eure Antwort.

Gruß, Pommes
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