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Untershied Abshiebung und Ausweisung (Gelesen: 9.801 mal)
tariktarik
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i4a rocks!


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14.01.2021 um 10:09:29
 
Guten morgen
Ich wűrde wissen  untershied zwischen Abshiebung und Ausweisung...   ist eins.schlimmer als der andere oder gleich


Danke
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 14.01.2021 um 11:52:43
 
Die Ausweisung führt dazu, dass ein bestehender Aufenthaltstitel erlischt und die betroffene Person ausreisepflichtig wird, verbunden mit dem auf höchstens zehn Jahre befristeten Verbot einer erneuten Einreise (§ 11 AufenthG). Eine Ausweisung ist dabei nicht mit einer Abschiebung zu verwechseln, wie dies im allgemeinen Sprachgebrauch häufig der Fall ist. Die Abschiebung ist vielmehr der Vollzug der durch die Ausweisung ausgelösten Ausreisepflicht, sofern die betroffene Person nicht freiwillig ausreist.

https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsbeendigung/ausweisung/

Soll heißen

Ausweisung ist die Aufforderung zur Ausreise und das erlöschen des Titels....Abschiebung erfolgt, wenn du nach der Ausweisung nicht freiwillig ausreist
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reinhard
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Antwort #2 - 14.01.2021 um 12:00:54
 
... und Abschiebungen gibt es auch ohne Ausweisung, wenn man aus anderen Gründen zur Ausreise verpflichtet ist (z.B. Studium abgebrochen), aber nicht freiwillig ausreist.

Bei einer Ausweisung (oft wegen einer Verurteilung) muss man sich immer persönlich beraten lassen, weil das für jeden eine andere Bedeutung haben kann.
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tariktarik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.01.2021 um 15:44:50
 
Danke fűr die Antworten

Meine frage ist
ich wurde jahr 1997  aus der haft abgeschoben. Und  hatte sperre biz 2014.. nun ist die sperre weg.  Darf ich wieder einreisen und nochmal Aufenthalt erhalten und ausbildung wietermachen .Oder ist alles vorbei .. nur als tourist einreissen?

Danke nochmals
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deerhunter
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Antwort #4 - 16.01.2021 um 15:57:45
 
tariktarik schrieb am 16.01.2021 um 15:44:50:
Darf ich wieder einreisen und nochmal Aufenthalt erhalten und ausbildung wietermachen


So einfach einreisen darfst du nicht...du müsstest ein Visum beantragen...Ausbildung weiter machen? du dürftest weit über 40 inzwischen sein Zunge...ist das dein ernst?

tariktarik schrieb am 16.01.2021 um 15:44:50:
Oder ist alles vorbei .. nur als tourist einreissen? 


Auch dafür müsstest du vermutlich ein Visum beantragen..aus welchem Staat kommst du? Weshalb wurdest du abgeschoben? Sind die Abschiebungskosten von dir bezahlt worden?
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reinhard
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Antwort #5 - 16.01.2021 um 16:01:55
 
Grundsätzlich brauchst Du von der Türkei aus ein Visum. Ausnahme: Du hast einen grünen Pass.

Eine Ausbildung ist natürlich erlaubt, aber die meisten Betriebe suchen nur Auszubildende zwischen 17 und 24 Jahren, ausnahmsweise mal bis 30 Jahre. Du kannst ein Besuchsvisum beantragen und Dich während des Besuchs nach Möglichkeiten umsehen.

Aufgrund der Abschiebung könnte es sein, dass das Visum abgelehnt wird. Du solltest also auf jeden Fall auch versuchen, die Zukunft ohne Visum für Deutschland zu planen.

Falls noch Kosten der Abschiebung nicht bezahlt sind (die musst Du bezahlen): Dann wird Dir die Rechnung präsentiert, sobald Du in Deutschland auftauchst.
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tariktarik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.01.2021 um 18:59:46
 
wegen diebstahl; 3 jahre und nach halb strafe nach tűrkei.wo ich im knast war hatte ich kein plan; kein anwalt kein verwanden. ich war jung habe einfach so auf die abshiebung gewartet..ich wuste nicht weiter.
naja das heist wer aus deutschland abgeschoben wird.. darf nicht mehr rein .bekommt kein visum. Auch wenn der person dort geboren ist.usw.

Was ist der sinn der sperre oder befristung eigentlich dann?? Ich habe ein Auslaender Anwalt aus Nürnberg gefragt. Und er meinte es würde kein proplem mehr geben..sperre waŕe vorbei.. ich kann als arbeiter noch mal rein.natürlich ich brauche ein arbeitgeber drüben..Aber ihr sagt sogar besuchervisum waere unmöglich. Ich wundere mich  wie sowiele Abgeschobene wieder legal mit visum zurück gehen.. Ärgerlich

Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.01.2021 um 19:40:41
 
tariktarik schrieb am 16.01.2021 um 18:59:46:
naja das heist wer aus deutschland abgeschoben wird.. darf nicht mehr rein 


Doch, nach Ablauf der Sperre kann man wieder nach Deutschland reisen. Es ist aber zu unterscheiden zwischen Besuchsreisen (kurzfristiger Aufenthalt mit Schengenvisum) und einem dauerhaften Aufenthalt.

Für einen dauerhaften Aufenthalt braucht es einen gesetzlich geregelten Grund wie etwa Familienzusammenführung (Ehegatten oder minderjährige deutsche Kinder), Ausbildung oder qualifizierte Beschäftigung aufgrund einer zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung.

Wenn du nichts davon nachweisen kannst, ist eine dauerhafte Rückkehr nach Deutschland auch nicht möglich. Möglich sind nur Besuchsreisen. Dein alter Aufenthalt, den vor der Abschiebung hattest, ist dagegen weg.

tariktarik schrieb am 16.01.2021 um 18:59:46:
Aber ihr sagt sogar besuchervisum waere unmöglich

Besuchsreisen wären nicht unmöglich, allerdings müssten die Voraussetzungen für ein entsprechendes Schengenvisum vorliegen. Unter anderem auch die Erkennbarkeit einer Rückkehr in die Türkei. Das kann z.B. schwierig sein, wenn du dort keinen festen Arbeitsplatz, Familie oder sonstige Absicherungen hast.
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tariktarik
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 19.01.2021 um 16:50:59
 
Hallo nocheimal... also ich habe einen arbeit geber gefunden der mir einen arbeit vertrag schikt und ich mit diesen vertrag in Deutschland visum  beantrage.

Its das machbar ?
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reinhard
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Antwort #9 - 19.01.2021 um 19:08:57
 
Das Problem wird sein, dass Du keine Arbeitserlaubnis hast und auch keine bekommen kannst.

Hat Dein Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde nach einer Beschäftigungserlaubnis gefragt? Kennt er sich damit aus?
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tariktarik
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Antwort #10 - 19.01.2021 um 19:42:50
 
Mit dem am 1. März 2020 in Deutschland in Kraft tretenden Einwanderungsgesetz für Facharbeiter sollen qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) nach Deutschland gebracht werden.

In.sinne dies..und ja  ist ne grosse  deutsche firma. Und ich gehe als  Elektrikingenieur.....ich denke mal schon das sie mit Auslander  und arbeit Gezetzen Erfahrung haben...

Aber danke  Durchgedreht
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reinhard
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Antwort #11 - 19.01.2021 um 19:58:43
 
Wenn Du Dich auf dieses Gesetz berufst: Denk daran, dass Du mit dem Visumantrag die schriftliche Bestätigung der Anerkennung Deiner Qualifikation mit einreichen musst.

Wenn Du den Beruf in Deutschland gelernt hast, ist das unproblematisch.

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Antwort #12 - 19.01.2021 um 20:02:33
 
Erst fragtest Du nach einer Möglichkeit, Deine Ausbildung weiterzuführen und jetzt hast Du ein bereits ein Studium absolvier und bist Elektroingenieur?
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tariktarik
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Antwort #13 - 27.01.2021 um 20:19:38
 
Guten Abend

Ich haette 2 fragen..waere dankbar ....

1. seit 10 tagen lese ich alle forum Fragen und Anworten űber Abschiebung+Einreisesperre/befristung+Abschiebekosten
Und immer steht das wenn ein Auslaender abgeschoben wird müssen die Abschiebekosten erst beglichen werden damit Die sperre  befristet werden kann..Also Bezahlen=Einreissesperre befristung.
Bei mir was so. ich stellte kein Antrag.und habe kein kosten bezahlt..hatte kein interrese oder wollte nichts wissen...doch es wurde automatisch befristet..? ohne die abschiebekosten bezahlt zu haben? Und 17 jahre danach..

2.  ist SiS und AZR gleich . Konnte in  meine Akte immer noch nach 23 jahren was  drin stehen mein straftat und haft ?.  Wann würden die es löschen?

Danke an allen
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reinhard
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Antwort #14 - 27.01.2021 um 20:24:25
 
1. Nein, Befristung und Bezahlen der Kosten sind unabhängig voneinander. Es war früher mal so (Du findest das in alten Texten im Internet, gilt aber heute nicht mehr).

Früher wurde es nicht automatisch befristet, sondern erst, wenn man den Antrag stellte. Heute muss es immer direkt bei der Ausweisung oder Abschiebung befristet werden, aber man kann gegen die Frist klagen und versuchen, sie beim Gericht zu verkürzen. Auch wenn sich etwas ändert, man zum Beispiel heiratet, kann man die Verkürzung beantragen.



2. SIS ist das europäische System (Schengen Informations System)
AZR ist das deutsche Register (Ausländerzentralregister), gehört zum BAMF

Was über Dich drinsteht, kannst Du immer fragen, direkt dort. Wie lange etwas drinsteht, ist verschieden. Betrug oder Raub etwas kürzer, Mord und so weiter länger oder für immer.
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