Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum nötig für Rückkehrfall? (Gelesen: 1.186 mal)
Stephan_T
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 29

Deutschland, Rheinland-Pfalz, Germany
Deutschland
Rheinland-Pfalz
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum nötig für Rückkehrfall?
11.01.2021 um 22:48:11
 
Vorheriges Thema hier: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1602940193

Ich, deutscher, lebe mit meiner Taiwanischen Frau in Irland seit 15. September 2019 und plane im März dieses Jahres nach Deutschland umzuziehen. Dies planen wir mit Rückkehrregelung zu machen und dann in Deutschland eine EU-Aufenthaltskarte zu beantragen.

Ich musste neulich aus einem anderen Grund zur deutschen Botschaft in Dublin und habe bei dieser Gelegenheit gefragt ob das ohne Visum funktionieren wird. Die Mitarbeiterin war vorsichtig mit ihrer Aussage, ich musste ihr aber Recht geben.

- Eine volle EU-Aufenthaltskarte ist in Irland ein IRP (Irish Residence Permit) mit Stamp 4EUFAM.
- Auf Grund eines ewigen Antragsprozess der bis heute läuft hat meine Frau allerdings bis jetzt keinen Solchen, sondern nur mit einer Dauer von einigen Monaten begrenzten IRP mit Stamp 4 (ohne EUFAM).
- Daraufhin wurde gesagt dass es damit beim Check-in oder der Einreise Probleme geben könnte, da eine Rückkehrer-Freizügigkeit nur zweifelsfrei von einem IRP mit Stamp 4EUFAM nachgewiesen werden könnte.
- Ich habe entgegnet dass dieser jedoch rein deklaratorisch ist und die nachhaltige Nutzung unserer Freizügigkeit durch viele Dinge wie Arbeitsvertrag, Mietvertrag, irische Sozialversicherung usw. belegt werden kann.
- Sie stimmte zu, trotzdem konnte sie danach natürlich nichts garantieren. Es könnte ihrer Aussage nach ein vorab ausgestelltes einfaches Einreisevisum jegliche Zweifel von Airline, Bundespolizei und ABH aus dem Weg räumen, denn damit müssten diese nicht mehr eigenständig prüfen ob hier ein Rückkehrerfall vorliegt.

Ich frage mich jetzt ob wir uns jetzt den Stress machen sollen ihr ein Visum zu beschaffen das evtl. gar nicht nötig ist. Bei der Airline mache ich mir keine Gedanken, da Taiwaner ohnehin Schengen Visafrei sind. Bei der Einreise und ABH zu stehen und zurückgewiesen zu werden (wenn auch zu unrecht) stell ich mir weniger spaßig vor. Da hier BPL und ABHler aktiv sind dachte ich frage ich einmal:

Würde für euch ein Einfaches Einreisevisum hier Sinn machen oder können wir uns den Aufwand sparen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum nötig für Rückkehrfall?
Antwort #1 - 13.01.2021 um 11:05:28
 
Stephan_T schrieb am 11.01.2021 um 22:48:11:
Es könnte ihrer Aussage nach ein vorab ausgestelltes einfaches Einreisevisum jegliche Zweifel von Airline, Bundespolizei und ABH aus dem Weg räumen, denn damit müssten diese nicht mehr eigenständig prüfen ob hier ein Rückkehrerfall vorliegt.


Ich halte diese Aussage für völlig zutreffend.

Das einfache Einreisevisum ist der reguläre, der normale Fall, dessen Erteilung seitens der AV schnell und unkompliziert erfolgt / erfolgen sollte.

An der Grenze musst Du die BPOL entweder anlügen, indem ein nicht zutreffender Kurzaufenthalt und damit die Möglichkeit der visumfreien Einreise behauptet wird.
Oder es erfolgt eben dort die Visumerteilung in Form eines Ausnahmevisums nach zu erfolgender Prüfung.
Da halte ich, gerade im Falle des Sonderfalls "Rückkehrerfreizügigkeit", das reguläre Visumverfahren über die AV für stressfreier, was den Bereich der Einreise / BPOL angeht.

Um Deine konkrete Frage zu beantworten:

Zitat:
Würde für euch ein Einfaches Einreisevisum hier Sinn machen


Aus meiner Sicht: ja.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Stephan_T
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 29

Deutschland, Rheinland-Pfalz, Germany
Deutschland
Rheinland-Pfalz
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum nötig für Rückkehrfall?
Antwort #2 - 14.01.2021 um 20:27:51
 
Vielen Dank, Termin bei der Botschaft für Visum ist gemacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema