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Ehegatten Nachzug zu Inhaber einer Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.080 mal)
Shana0117
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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10.01.2021 um 22:50:20
 
Hallo,

Eine indische Freundin von mir, die in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat, möchte ihren noch in Indien lebenden Freund heiraten und er soll dann zu ihr nach Deutschland ziehen. Ihr Einkommen ist gut (sie hat über die Bluecard im Mangelberuf die Niederlassungserlaubnis bekommen).
Der Freund hat bereits Bachelor und Master, arbeitet momentan und möchte demnächst noch einen anderen Master machen (bestenfalls dann hier in Deutschland).
Wenn sie in Indien heiraten und er durch Ehegattennachzug herkommt, was für einen Aufenthaltstitel bekommt er dann? Kann er mit diesem Titel unbeschränkt arbeiten und ein Studium anfangen oder gibt es ähnliche Beschränkungen zur maximalen Arbeitszeit wie bei Studentenaufenthaltstiteln? Wenn er als Ehegatte nachzieht, wird dann eine langwierige Urkundenprüfung gemacht und wird er zum Integrationskurs o.ä. verpflichtet sobald er hier ist?

Vielen Dank und einen schönen Abend! , Smiley
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2021 um 00:37:36
 
Shana0117 schrieb am 10.01.2021 um 22:50:20:
Wenn sie in Indien heiraten und er durch Ehegattennachzug herkommt, was für einen Aufenthaltstitel bekommt er dann?


Eine Aufenthaltserlaubnis für 1 bis 3 Jahre

Shana0117 schrieb am 10.01.2021 um 22:50:20:
Kann er mit diesem Titel unbeschränkt arbeiten und ein Studium anfangen oder 


Er sollten den gleichen Arbeitsmarktzugang haben wie sie als STammberechtigte (beschränkt auf die Voraussetzungen, die er mitbringt)
sie darf arbeiten --> er darf arbeiten und studieren

Shana0117 schrieb am 10.01.2021 um 22:50:20:
gibt es ähnliche Beschränkungen zur maximalen Arbeitszeit wie bei Studentenaufenthaltstiteln?

wenn er als Ehegatte nachzieht, dann nein

Shana0117 schrieb am 10.01.2021 um 22:50:20:
wird er zum Integrationskurs o.ä. verpflichtet sobald er hier ist?

hängt von seinen Deutschkenntnissen ab.
Voraussichtlich: ja

A1 Kenntnisse braucht er sowieso bevor er das Visum erhalten kann.
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lottchen
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Antwort #2 - 11.01.2021 um 09:24:57
 
Wenn sie eine Blue Card hat benötigt er doch keine Sprachkenntnisse, oder?

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/30.html

Es trifft (1)g zu und wegen der Sprachkenntnisse die augeführte Ausnahme 5.
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Antwort #3 - 11.01.2021 um 12:10:50
 
Sie hat eine NE (§ 18c Abs. 3 bzw. § 19a Abs. 6 a.F.) basierend auf den Besitz einer Blauen Karten. Im Ergebnis ändert das nichts, da sich die Blaue Karte entweder nicht durch die Erteilung der NE erledigt hat oder sofern ihre ursprüngliche zeitliche Befristung abgelaufen ist, der Anspruch auf Verlängerung neben der NE besteht.
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Shana0117
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Antwort #4 - 13.01.2021 um 15:42:14
 
Vielen Dank für die Antworten. A1 wäre kein Problem, er ist bereits an Deutsch lernen und es fällt ihm auch nicht schwer, da er sowieso schon mehrere Sprachen spricht.
Wenn er bis zu seiner Ankunft B1 schaffen sollte, bräuchte er hier keinen Integrationskurs zu machen?

Dann macht es also mehr Sinn, in Indien zu heiraten und als Ehepartner zu kommen und dann gegebenenfalls zu studieren, als mit einem Studentenvisum (da das mit mehr Auflagen verbunden ist)?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.01.2021 um 16:47:50
 
Nun, so würde man zwar die Urkundenüberprüfung vorerst abwenden. AV oder ABH könnten aber auf die Idee kommen, das Studium soll hier nur ein Vorwand für eine eigentliche FZF sein und den Antrag ablehnen. Mit so einer Vorgehensweise müssten sie rechnen.
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Shana0117
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Antwort #6 - 13.01.2021 um 17:33:44
 
Die Urkundenprüfung würde aber auch eintreten (eben später), wenn er als Student kommt, später heiratet und dann seinen Titel zu zu dem eines Ehepartners ändern möchte, oder?
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deerhunter
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Antwort #7 - 13.01.2021 um 18:39:59
 
Shana0117 schrieb am 13.01.2021 um 17:33:44:
Die Urkundenprüfung würde aber auch eintreten (eben später), wenn er als Student kommt, später heiratet und dann seinen Titel zu zu dem eines Ehepartners ändern möchte, oder? 


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