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Einladung für den Ehemann zum Familienbesuch (Gelesen: 1.098 mal)
Erika Z.
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung für den Ehemann zum Familienbesuch
01.01.2021 um 15:25:55
 
Allen ein gesegnetes gutes neues Jahr!

Ich habe folgendes Anliegen und brauche einen Tipp:
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, seit 2017 mit einem russischen Staatsbürger verheiratet (das gemeinsame Kind  hat zwei Staatsbürgerschaften). Ich habe einen befristeten Aufenthaltsorte in Russland mit zeitlich begrenzten Propiska  (in D noch nicht abgemeldet, haben ein vor wenn der dauerhafte Aufenthaltstitel erteilt wird). Meine Verwandtschaft lebt in D. Vor einem halben Jahr haben wir sie zuletzt gesehen. Wir möchten Sie zum Frühjahr hin gerne besuchen und kümmern uns aktuell um die notwendigen Unterlagen für das  ist für meinen Mann. Ich habe von der Moskauer Botschaft die Info erhalten dass mein Mann ein kostenloses Visum beantragen kann. Jetzt bedarf es einer Einladung meinerseits. Kann mir jemand sagen was in so ein Einladungsschreiben reingehört? Es wird doch ausreichen wenn ich selbst etwas verfasse und als Reisegrund den Besuch meiner Eltern angebe, oder?

Danke im Voraus
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.01.2021 um 18:53:09
 
Erika Z. schrieb am 01.01.2021 um 15:25:55:
Jetzt bedarf es einer Einladung meinerseits. Kann mir jemand sagen was in so ein Einladungsschreiben reingehört? Es wird doch ausreichen wenn ich selbst etwas verfasse und als Reisegrund den Besuch meiner Eltern angebe, oder?



Hallo,

ja, das reicht grundsätzlich aus.
Formlos reinschreiben, dass Du ihn einlädst, mit Dir zusammen die Eltern zu besuchen und die geplante Dauer des Besuchs.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Erika Z.
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.01.2021 um 20:45:55
 
Danke!
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