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Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern (Gelesen: 774 mal)
Lucia Rossi
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern
31.12.2020 um 15:10:11
 
Hallo,

werden die Aufenthaltszeiten eines freizügigkeitsberechtigten Drittstaatsangehörigen in anderen EU-Mitgliedstaaten für die Erteilung einer Aufenthaltskarte gem. § 5 Abs. 1 FreizügG/EU in Deutschland angerechnet?


Beispiel:

Eine italienische Frau und ihren indischen Mann sind seit vier Jahren in Österreich und möchten nun nach Deutschland umziehen. Ist der Mann dann nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland gem. § 5 Abs. 5 FreizügG/EU daueraufenthaltsberechtigt?


Viele Grüße und guten Rutsch!
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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung der Aufenthaltszeiten für freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige in anderen EU-Ländern
Antwort #1 - 31.12.2020 um 15:49:32
 
Nein, werden sie nicht.
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