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Sperre (Gelesen: 2.986 mal)
integ
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i4a rocks!


Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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28.12.2020 um 12:26:14
 
Guten Tag,

ich helfe  die Meschen ehrenamtlich und diese Frage wurde gestellt.

Frage:

Eine Person ( getrennt lebend und hat 2 deutsche Kinder) ist beim Sicherheitsgespräch der Ausländerbehhörde „durchgefallen“. Daraufhin, wurde ihm eine 3 jährige Sperre verhängt und eine Abschiebung kommt nicht in Betracht. Die Sperre ist um. Bekommt diese Person seinen ehemaligen Aufenthalt wieder zurück oder muss er einen neuen beantragen?

Ps. Hatte vorher unbefristeten Aufenthalt.

Ich danke Ihnen im Voraus

mit freundlichen Grüßen
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.12.2020 um 12:57:24
 
Er wurde also ausgewiesen, aber nicht abgeschoben. Dementsprechend dürfte ein entsprechendes Erteilungsverbot gem. § 11 Abs. 1 AufenthG vorliegen, sodass ein Aufenthaltstitel nicht in Frage kommen dürfte.

Dass die Frist bereits abgelaufen ist, bezweifele ich. Sie beginnt mit der Ausreise und kann nicht einfach in Deutschland "ersitzt" werden. Für weitere Details sollte die betroffene Person sich rechtlichen Rat holen, das kann man hier nicht weiter beantworten.
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i4a rocks!


Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 28.12.2020 um 21:12:56
 
Danke für die schnelle Antwort.

Der Mann kommt aus Somalia .Dazu hat er zwei Deutsche Kiinder,deswegen hat das Gericht entschieden ,dass die Abschiebung nicht in Betracht kommt(Bleibe Interesse).
Ich wil ihn gerne helfen :weil nicht Anwalt mit solchen Fällen auskennt.
Vielen Dank
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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.12.2020 um 22:00:27
 
Wie gesagt, Ausweisung und Abschiebung sind zwei verschiedene Vorgänge. Hätte das Gericht auch die Ausweisung aufgehoben, hätte er noch seinen unbefristeten Aufenthaltstitel, ansonsten ist er mit der Ausweisung erloschen und lebt nicht wieder auf. Im Übrigen würde eine Einreise- und Erteilungssperre bestehen, welche für einen neuen Aufenthaltstitel erstmal befristet werden müsste. Das sind Fragen, die lieber mit einem Anwalt erörtert werden sollten.

Helfen kannst du, indem du einen kompetenten Anwalt findest. Es gibt durchaus welche, die sich im Ausländerrecht auskennen.
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