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zwei Nicht-Deutsche heiraten im EU-Ausland. Kann die Ehe in DE im Standestamt registriert werden? (Gelesen: 2.503 mal)
a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag zwei Nicht-Deutsche heiraten im EU-Ausland. Kann die Ehe in DE im Standestamt registriert werden?
18.12.2020 um 15:01:14
 
Hallo zusammen,

die Frage steckt eig schon im Titel. Können zwei nicht-deutsche Staatsangehörige, die im EU-Ausland geheiratet haben, beide aber in DE wohnen und arbeiten, die Ehe im Eheregister im Standesamt eintragen zu lassen? Ich lese nur die Info, wenn eine der Personen deutsch ist. Allerdings, nicht für unseren Fall.

Info: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-heirat-ausl---g....

Text: Sie können bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist, und Ihre Eheschließung so auch bei den deutschen Behörden registrieren lassen.

Danke im Voraus.
arv9191
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: zwei Nicht-Deutsche heiraten im EU-Ausland. Kann die Ehe in DE im Standestamt registriert werden?
Antwort #1 - 18.12.2020 um 16:16:04
 
Dürfte nicht funktionieren:

Mindestens einer der beiden Eheschließenden ist
- deutsch,
- staatenlos,
- heimatloser Ausländer beziehungsweise heimatlose Ausländerin oder
- ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

Trifft ja nicht zu, oder?

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Eheschliessung+im+Ausland++Eintragung+i...

Was soll die Eintragung für einen Vorteil bringen? Wegen späterer Einbürgerung? Wegen zukünftigen Kindern?
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: zwei Nicht-Deutsche heiraten im EU-Ausland. Kann die Ehe in DE im Standestamt registriert werden?
Antwort #2 - 18.12.2020 um 16:30:44
 
danke für die Antwort.

Ehrlich gesagt wüsste ich nicht welche Vorteile man dadurch hätte. Ich habe es mich spezifisch gefragt, falls irgendwelche Behörde/Institution die internationale Eheurkunde (mit Apostille und auch zusätzlich übersetzt) nicht anerkennen soll um bspw.. Dienstleistungen als Ehepaar beantragen zu können oder einfach den richtigen Status nachweisen zu können. Eher präventiv gedacht um uns Ärger zu sparen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.01.2021 um 10:07:50
 
Art. 18 AEUV?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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