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EU-Daueraufenthaltskarte (Gelesen: 2.314 mal)
tad
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i4a rocks!


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Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.12.2020 um 15:32:08
 
Hallo zusammen,
ich bin nach Deutschland im 2013 mit Studentenvisum gekommen, im 2015 habe ich geheiratet, meine Frau ist kein Deutsche, sondern EU-Bürgerin, im 2016 habe eine Aufenthaltskarte nach 5 Abs. 1 FreizügG/EU erhalten.
Vor Kurzem habe ich eine Daueraufenthaltskarte beantragt und habe wieder eine (5 Jahre) befristete Aufenthaltserlaubnis (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern) bekommen. Der Sachbearbeiter meinte, dass ich eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen werde, weil mein Reisepass nur 5 Jahre gültig ist. Bedeutet dies, dass ich immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen werde und nie eine Daueraufenthaltskarte?

Danke im Voraus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.12.2020 um 16:35:13
 
Sicher, dass nicht einfach nur die Kartennutzungsdauer analog zur Gültigkeit des Passes fünf Jahre beträgt ? Siehe: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/61/7EUFamArt20_Front.jpg

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tad
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i4a rocks!


Beiträge: 5

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.12.2020 um 17:53:40
 
Hallo Bayraqiano, Danke für Ihre Antwort.

ja kann möglich sein, aber auf dem Anschreiben der Ausländerbehörde stand, dass ich eine Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltskarte (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern) erhalten werde. Eine Daueraufenthaltskarte Bzw. Daueraufenthaltsrecht ist auf dem Schreiben nicht erwähnt. soll ich davon automatisch gehen aus, dass es um eine Daueraufenthaltskarte handelt?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.12.2020 um 20:22:00
 
Hier gilt es abzuwarten, bis die Karte da ist. Dann lassen sich etwaige Unklarheiten schnell beseitigen.
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tad
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.01.2021 um 12:11:49
 
Moin, ich habe heute ein Schreiben von meinem Sacharbeiter erhalten. Dieses beinhaltetet: Dass ich eine befristete Aufenthaltskarte bekommen werde und keine Daueraufenthaltskarte, da ich die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt nicht erfülle. Der Sachbearbeiter meinte auch dass meine Frau paar Monaten hier in Deutschland nicht krankenversichert war. Jedoch in diesem Zeitraum waren wir noch nicht verheiratet. In Letzte 5 Jahre war meine Frau durchgehend tätig und seit unserem Hochzeitstag waren wir krankenversichert. Unser Aufenthalt in Deutschland kann ich nachweisen, da ich hier studiert habe und wie vorher erwähnt, dass meine Frau tätig war und immer noch ist.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.01.2021 um 15:36:13
 
Was heißt denn "die Voraussetzungen nicht erfüllt" konkret? Das müsste in dem Schreiben ja begründet worden sein.

Die mangelnde Freizügigkeit der Ehefrau in einem früheren als den Fünfjahreszeitraum kann es ebenso wenig sein, wie die Gültigkeit des Passes.

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