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Berufsbezogene Deutschkurse, Rechtsanspruch? (Gelesen: 1.932 mal)
simio
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i4a rocks!


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14.12.2020 um 19:44:03
 
Guten Abend,

es geht um meinen Mann, der deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund ist. Er hat bereits B1 und den Integrationskurs absolviert. Da er keine Ausbildung hat u. bisher ausschließlich im Helferbereich gearbeitet hat, will er  eine Ausbildung als Erzieher absolvieren. Für diese Ausbildung ist jedoch C1 Voraussetzung.

Zur Zeit beziehen wir Arbeitslosengeld 1.

Ich habe gehört, dass es sog. berufsbezogene Deutschkurse gibt. Weißt jemand ob es einen generellen Rechtsanspruch auf diese berufsbezogenen Deutschkurse gibt etc.? Oder ist es eine reine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters in der Agentur für Arbeit?

Danke im Voraus
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 15.12.2020 um 00:08:36
 
Das hier schon gelesen?

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/...

Zitat: Wer an den Berufssprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
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simio
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 15.12.2020 um 13:36:19
 
lottchen schrieb am 15.12.2020 um 00:08:36:
Das hier schon gelesen?

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/...

Zitat: Wer an den Berufssprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.


Danke für die Info Smiley. D.h. Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters der AFA.
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