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Arbeitserlaubnis für 3jähriges Kind (Gelesen: 1.123 mal)
traute
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Lübeck, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für 3jähriges Kind
14.12.2020 um 07:23:02
 
Hallo,
das Jugendamt will von einer eritreischen Mutter die Arbeitserlaubnis für das 3j. Kind, welches in DE geboren ist und Aufenthalt nach § 33 hat.

Im Aufenthaltstitel steht "Erwerbstätigkeit siehe Zusatzblatt". Es gibt aber kein Zusatzblatt. Der Aufenthaltstitel wurde im Okt. d.J. verlängert.

Kann das Zusatzblatt jetzt nach verlangt werden? Warum  ist eine Arbeitserlaubns überhaupt notwendig für ein Kind?
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TG
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.12.2020 um 08:51:48
 
Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot (§ 4a Abs. 1 Satz 1 AufenthG). Ein solches Verbot sieht § 33 AufenthG nicht vor, sodass die Erwerbstätigkeit schon Kraft Gesetz erlaubt ist. Ein weiterer Hinweis, etwa durch ein Zusatzblatt wäre ohnehin nur deklaratorisch.
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reinhard
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Beiträge: 15.172

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.12.2020 um 11:41:44
 
Vermutlich steht da versehentlich, es gäbe ein Zusatzblatt (Tippfehler beim Druck der Karte). Es gibt aber keines.

Wenn da was steht, will das Jugendamt das sehen. Die Mutter hätte das natürlich beim Abholen der Karte beanstanden müssen, denn da sollte sie ja kontrollieren, unterschreiben etc.  Hat sie aber nicht, weil sie dachte, der Staat macht alles richtig.

Vielleicht versucht sie, einen Brief an die Ausländerbehörde und Jugendamt gleichzeitig: Die Ausländerbehörde soll bitte dem Jugendamt bestätigen, dass es kein Zusatzblatt gibt, sondern die Karte einen Tippfehler enthält.
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