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Einreise der Kernfamilie aus einem Drittstaat möglich? (Gelesen: 1.802 mal)
semiramis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.12.2020 um 13:42:29
 
Hallo zusammen,
Ich stolpere immer wieder über verschiedene Angaben und Meinungen und Frage deshalb noch einmal hier:
Es geht darum, dass Frau und Kind gerne den Vater zu Weihnachten besuchen würden. Dieser ist mit Arbeitsvisum gekommen, FZF ist im Gange. Durch die Pandemie haben sie sich 6 Monate nicht gesehen. Einige sagen, die Kernfamilie darf einreisen, die Auslandsvertretung in Sarajewo sagt zb strikt nein. Mal ist eine Verpflichtungserklärung notwendig, Mal eine formelle , vom Notar beglaubigte Einladung nötig. Wir Blicken nicht mehr durch!
Weiß einer mehr oder hätte einen ähnlichen Fall?
Gruß
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.12.2020 um 13:51:23
 
Wenn sie die bosnische Staatsangehörigkeit haben, sind sie visumfrei und dürfen einfach kommen.

Sie müssen sich darüber informieren, welche Einschränkungen und Quarantäne-Vorschriften es wegen der Pandemie gibt.
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semiramis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.12.2020 um 18:27:32
 
Darum geht es ja..es ist undurchsichtig, 1. Ob es möglich ist, 2. Welche Dokumente vorhanden sein müssen.
Man sagt, es muss ein dringender Einreisegrund bestehen, zb Tod, Heirat etc für Ferne Verwandte. Aber gilt das auch für die Kernfamilie? Denn außer Weihnachten besteht keiner dieser Gründe
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 10.12.2020 um 19:26:59
 
Hallo,

auf der Website der BMI ist es doch erklärt, unter:

"Welche Besonderheiten gelten für die Einreise von Familienangehörigen aus Drittstaaten, die nicht auf der "Positivliste" stehen?",

Unterpunkt

"Kurzfristige Einreisen von Drittstaatsangehörigen der "Kernfamilie"".

Klick mich!

Es gibt keinen zwingenden erforderlichen Einreisegrund, die bestehende familiäre Bindung muss belegt werden können, sie muss eine Einreiseanmeldung ausfüllen.

Einreiseanmeldung, Infos: Klick! und Klick!

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 10.12.2020 um 22:47:19
 
Die Seite hier ist gemeint:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronaviru...

Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner von Deutschen, EU-Bürgern oder ...können unabhängig davon einreisen, ob die Bezugsperson ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland oder im Ausland hat. Eines zwingenden familiären Grundes zur Einreise bedarf es in diesen Fällen nicht mehr.

Das gilt aber nur für Ehepartner und minderjährige Kinder.

10-14 Tage Quarantäne nach der Einreise (da Einreise aus einem Risikogebiet) dürften aber in diesem Fall erst mal einzuhalten sein.
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