Alex901 schrieb am 29.01.2021 um 18:51:08:Darf ich also diesen Termin absagen und einen späteren Termin buchen, solange die
FB noch gültig ist?
Es hängt nicht am Termin. Die genannte Regelung wird dir nicht helfen. Wie ich bereits geschrieben habe:
Alana schrieb am 29.01.2021 um 06:19:44:Die Bundesagentur für Arbeit darf keine darüber hinausgehende Arbeitserlaubnis erteilen. Mit einer studentischen
AE hast du aber sowieso keinerlei Einschränkungen nach Berufsgruppen oder Qualifikationsniveau.
Solange du eine studentische
AE hast, unterliegst du (v.a. zeitlichen) Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit - daran kann die BA nichts ändern. Du hast mit einer studentischen
AE aber keinerlei Einschränkungen nach Berufsgruppen oder Qualifikationsniveau. Dich hindert jetzt schon nichts daran, Arbeit mit geringer Qualifikation oder in Nicht-Mangelberufen anzunehmen.
Eine Ausweitung deiner rechtlichen Möglichkeiten zu arbeiten ist nicht möglich. Die Geltungsdauer deiner
FB ist hier auch egal. Mit der
FB kannst du auch nur zeitlich eingeschränkt arbeiten. Beantragt hast du wohl die Verlängerung deiner studentischen
AE, also wird sich auch hierbei nichts ändern.
Wenn du statt deiner studentischen
AE eine
AE zur Arbeit haben willst, gibt es rechtliche Einschränkungen. § 16b Abs. 4
AufenthG:
Zitat:(4) Während eines Aufenthalts nach Absatz 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen nach § 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.
Also: Von einer studentischen
AE kannst du ohne Studienabschluss nur dann eine
AE zum Arbeiten bekommen, wenn die genannten Vorgaben erfüllt sind. Die von der IHK zitierte Ausnahme für im Inland lebende Ausländer gilt nicht für dich. Es gibt bei einer studentischen
AE gesetzliche Grenzen für die Erwerbstätigkeit und für den Wechsel des Aufenthaltsgrundes. Solange du dein Studium nicht abgeschlossen hast, werden diese Schranken für dich gelten.