Hallo,
ich habe eine interessante Ausnahme auf der Seite der IHK Berlin gefunden.
Dort steht:
Zitat:Ausnahme: Bei in Deutschland bereits lebenden Ausländern ist im Zustimmungsverfahren keine Differenzierung nach Berufsgruppen oder Qualifikationsniveau vorgesehen, wie dies bei neueinreisenden Ausländern der Fall ist. Den im Inland lebenden Ausländern stehen somit grundsätzlich alle Beschäftigungsmöglichkeiten offen, sofern die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
https://www.ihk-berlin.de/service-und-beratung/existenzgruendung/mb-erteilung-ei...Ich habe die IHK angeschrieben und folgende Rückmeldung erhalten:
Zitat:herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserem Service. Herr Kempe ist noch bis zur nächsten Woche im Urlaub, weshalb ich Ihnen vertretungsweise antworte. Ich kann bestätigen, dass bei in Deutschland lebenden Ausländern im Zustimmungsverfahren keine Differenzierung nach Berufsgruppen oder Qualifikationsniveau vorgesehen ist. Sofern die Bundesagentur für Arbeit also zustimmt und Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Eventuell kommt für Sie aufgrund Ihrer langen Aufenthaltsdauer in Deutschland aber auch eine andere Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis) in Betracht. Nehmen Sie dazu eventuell nächste Woche Kontakt mit Herrn Kempe auf.
Herr Kempe konnte mir aber nicht weiterhelfen.
Kenn jemand diese Ausnahme? Welche Kriterien sollen ausgefüllt werden?
Im welchen Paragraph des
AufenthG ist diese Ausnahme erwähnt?
Normalerweise heißt es ja keine
AE für nichtqualifizierte Arbeitskräfte...
Vielen Dank!