Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Brasilianerin in Deutschland (Gelesen: 2.125 mal)
Themen Beschreibung: Verlängerung Aufenthalt nach 90 Tagen
sukram
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brasilianerin in Deutschland
06.12.2020 um 08:13:34
 
Hallo,
kann ich einen Aufenthalt bei der Ausländerbehörde verlängern, wenn meine Partnerin nicht arbeitet,  aber einen Sprachkurs besucht, A1, wegen Heirat in 2022.
Sie wird im Frühjahr nach Deutschland kommen,  und nach 4 oder 5 Monaten wieder zurück fliegen.
Wenn sie Ende August 2021 zurück fliegt, kann sie dann Anfang Dezember  2021 wieder nach Deutschland einreisen?
Vielen Dank  im Voraus für eine Antwort .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin in Deutschland
Antwort #1 - 06.12.2020 um 13:00:49
 
Nein, Du kannst den Aufenthalt nicht verlängern.

Über die Aufenthaltserlaubnis entscheidet immer die Ausländerbehörde. Den Antrag kann immer nur diejenigen stellen, die die Aufenthaltserlaubnis möchte. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass der Antrag abgelehnt wird, weil es Deutsch-Kurse auch in Brasilien gibt. Das "Zusammenleben-Wollen mit dem Freund" ist kein Grund, der im Aufenthaltsgesetz vorkommen. Ein Sprachkurs wird da genannt, vorwiegend im Zusammenhang mit einem geplanten Studium.

Zur Heirat sieht das Gesetz als Regel vor: Deutschkurs, danach A1-Prüfung, danach Visumverfahren oder Einreise (je nach Herkunftsland).

Ansonsten sollte sie so planen: 90 Tage in Deutschland, danach 92 Tage in Brasilien.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin in Deutschland
Antwort #2 - 06.12.2020 um 13:25:59
 
sukram schrieb am 06.12.2020 um 08:13:34:
Sie wird im Frühjahr nach Deutschland kommen,  und nach 4 oder 5 Monaten wieder zurück fliegen.

Das wird nicht möglich sein. Zwar können Brasilianer für Aufenthalte, die nicht der Erwerbstätigkeit dienen, auch für einen langfristigen Aufenthalt visumfrei einreisen (§ 41 Abs. 2 AufenthV), in solchen Fällen muss aber spätestens nach 90 Tagen ein Aufenthaltstitel beantragt werden (§ 41 Abs. 3 AufenthV).

Möglich ist die Erteilung einer AE zwecks Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient (§ 16f Abs. 1 Satz 1 AufenthG). Hierfür müssten auch alle Voraussetzungen inklusive Finanzierung und Krankenversicherung vorliegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin in Deutschland
Antwort #3 - 06.12.2020 um 16:40:20
 
sukram schrieb am 06.12.2020 um 08:13:34:
Sie wird im Frühjahr nach Deutschland kommen,und nach 4 oder 5 Monaten wieder zurück fliegen.


Müssen es denn unbedingt 4 oder 5 Monate sein?

Völlig unproblematisch wäre, im Frühjahr z.B. im Rahmen eines Kurzaufenthalts nach Deutschland einzureisen, 90 Tage zu bleiben (Sprachkurs machen), auszureisen (für z.B. einen Tag) und anschließend für einen angestrebten Daueraufenthalt zu beliebigem Zeitpunkt einzureisen und dann hier den Sprachkurs fortzusetzen und dann innerhalb der 90 Tage die AE zu beantragen, falls man einen Zweck begründen kann (Heirat, Fortsetzung Sprachkurs, o.ä.).

Wenn es denn unbedingt 4 oder 5 Monate ab Frühjahr sein müssten, könnte man die Arbeitsbelastung der ABHen, die sich i.d.R. eher belastend für Antragsteller auswirkt, auch zu seinem Vorteil nutzen.
Soll heißen, im Frühjahr einreisen zum angestrebten Daueraufenthalt, nach 89 Tagen nachweislich eine AE beantragen (schriftlich mit Eingangsvermerk oder per Terminvereinbarung) und dann auf die Entscheidung zu warten, die ja auch ihre Zeit benötigt. Das könnte die benötigten 1 bis 2 Monate bringen, wenn erforderlich und man es darauf anlegt.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin in Deutschland
Antwort #4 - 06.12.2020 um 19:52:21
 
Und wie schafft man das dann die 90 Tage in 180 Tagen einzuhalten wenn man 90 Tage da ist, 1Tag ausreist und erst am 89sten Tag der zweiten Einreise die AE beantragt? Die müssen doch Brasilianer auch einhalten oder nicht?

Man müsste sofort nach der erneuten Einreise die AE beantragen und wenn die sofort abgelehnt werden sollte müsste man auch sofort ausreisen. Die Kosten der zweiten Einreise wären also völlig umsonst.

Wo ist mein Denkfehler?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin in Deutschland
Antwort #5 - 06.12.2020 um 20:31:50
 
lottchen schrieb am 06.12.2020 um 19:52:21:
Wo ist mein Denkfehler?

Bei Brasilianern kommt einiges zusammen (Abkommen mit der EU, welches noch von "drei Monate innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vom Zeitpunkt der ersten Einreise" spricht sowie möglicherweise dem immer noch bestehenden älteren Sichtvermerkabkommen i.S.d § 16 AufenthV i.V.m Anlage A AufenthV). Unabhängig davon wäre die zweite Einreise jedoch auf jeden Fall rechtmäßig, wenn sie zum Zweck des Daueraufenthalts erfolgen soll, da diese von § 41 Abs. 2 i.V.m Abs. 1 AufenthV umfasst wäre. § 41 AufenthV geht hier insoweit vor.

Ich halte die vorgeschlagene Vorgehensweise allerdings für nicht zielführend, da umständlich. Wegen der Möglichkeit zur visumfreien Einreise zum Daueraufenthalt können leichter Fakten geschaffen werden, welche die Ausstellung einer AE zum Sprachkurs begünstigen. Es spricht nichts dagegen, bereits nach der visumfreien Einreise einen Kurs zu beginnen und die AE kurz vor Ablauf der 90-Tages-Frist zu beantragen. Mit entsprechenden Fortschritten wäre die Ernsthaftigkeit des Aufenthaltszwecks untermauert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin in Deutschland
Antwort #6 - 07.12.2020 um 16:35:08
 
lottchen schrieb am 06.12.2020 um 19:52:21:
Die müssen doch Brasilianer auch einhalten oder nicht? 


Nein.

lottchen schrieb am 06.12.2020 um 19:52:21:
Man müsste sofort nach der erneuten Einreise die AE beantragen und wenn die sofort abgelehnt werden sollte müsste man auch sofort ausreisen.


Nein.

lottchen schrieb am 06.12.2020 um 19:52:21:
Die Kosten der zweiten Einreise wären also völlig umsonst.


Nein.

lottchen schrieb am 06.12.2020 um 19:52:21:
Wo ist mein Denkfehler? 


Überall.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brasilianerin in Deutschland
Antwort #7 - 07.12.2020 um 16:38:26
 
Zitat:
Ich halte die vorgeschlagene Vorgehensweise allerdings für nicht zielführend, da umständlich. Wegen der Möglichkeit zur visumfreien Einreise zum Daueraufenthalt können leichter Fakten geschaffen werden, welche die Ausstellung einer AE zum Sprachkurs begünstigen. Es spricht nichts dagegen, bereits nach der visumfreien Einreise einen Kurs zu beginnen und die AE kurz vor Ablauf der 90-Tages-Frist zu beantragen. Mit entsprechenden Fortschritten wäre die Ernsthaftigkeit des Aufenthaltszwecks untermauert. 


T.P.2013 schrieb am 06.12.2020 um 16:40:20:
Soll heißen, im Frühjahr einreisen zum angestrebten Daueraufenthalt, nach 89 Tagen nachweislich eine AE beantragen (schriftlich mit Eingangsvermerk oder per Terminvereinbarung) und dann auf die Entscheidung zu warten, die ja auch ihre Zeit benötigt.

Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema