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Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Studentenvisum (Gelesen: 6.051 mal)
Georg_KG
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Antwort #15 - 06.12.2020 um 14:23:30
 
Das wäre auch nur die letzte Option, falls alle anderen Stricke reissen. Vorher würde sie eventuell gerichtlich gegen den Bescheid der Ausländerbehörde vorgehen, falls es denn erforderlich ist...
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reinhard
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Antwort #16 - 06.12.2020 um 15:13:11
 
Wenn alle Stricke reißen, ist oft eine Heirat nicht möglich, weil die eine monatelange Vorbereitung erfordert. Manchmal gibt es dann nur die Möglichkeit, auszureisen und nach dem erfolgereichen Einreichen aller Dokumente 12 oder 18 Monate später mit einem Heiratsvisum wieder einzureisen.
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Georg_KG
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Antwort #17 - 06.12.2020 um 16:12:24
 
Nunja realistisch gesehen gibt es kaum eine Möglichkeit nacherfolgter Ausreise noch etwas zu machen. Es sind Corona-Zeiten. Ausserdem wird sich Ausländerbehörde wenn es denn so kommt gegen eine Wiedereinreise mit allen verfügbaren Mitteln sperren, was die Sache nochmal erheblich verzögern kann. Und wenn es dann endlich klappt steht schließlich noch in Frage ob sie ihr Studium nach solch einer langen Pause überhaupt noch ordnungsgemäß fortsetzen kann
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reinhard
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Antwort #18 - 06.12.2020 um 16:49:57
 
Georg_KG schrieb am 06.12.2020 um 16:12:24:
Nunja realistisch gesehen gibt es kaum eine Möglichkeit nacherfolgter Ausreise noch etwas zu machen. Es sind Corona-Zeiten. Ausserdem wird sich Ausländerbehörde wenn es denn so kommt gegen eine Wiedereinreise mit allen verfügbaren Mitteln sperren, was die Sache nochmal erheblich verzögern kann. Und wenn es dann endlich klappt steht schließlich noch in Frage ob sie ihr Studium nach solch einer langen Pause überhaupt noch ordnungsgemäß fortsetzen kann



Das ist falsch.

Wenn die Unterlagen vom Standesamt geprüft sind und es einen Termin für die Heirat gibt, wird ein Visum beantragt und gegeben.

Und: Es besteht ja gerade die Möglichkeit, dass sie ihr Studium gar nicht fortsetzt und deshalb die AE nicht verlängert wird. Du widersprichst Dir gerade selbst. Wenn sie das Studium nicht fortsetzt und keine AE-Verlängerung bekommt, dann will sie doch als "Notmaßnahme" heiraten. Deshalb gab es hier den Hinweis, dass eben mal kurz heiraten "wenn alle Stricke reißen" (nur darum ging es ja) nicht mal eben kurz geht, weil eine Ausreisefrist oft auf einen Monat festgesetzt wird.
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Antwort #19 - 06.12.2020 um 17:27:36
 
Außerdem: in "Corona"-Zeiten wird zwischenzeitlich munter weltweit wieder geflogen... Auch in die Heimat der hier angesprochenen Person! Das Argument ist abgelaufen!
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Antwort #20 - 06.12.2020 um 17:32:43
 
Ich bitte um Entschuldigung. Nochmal: Sie nimmt ihr Studium sehr ernst. Sie hat bis jetzt ordnungsgemäß studiert. Das letzte Semester hat sie zwei weniger als normal abgelegt, da sie einen Drittversuch in einem Fach mit sehr hoher Durchfallquote (bis zu 80%) hatte (zur Erklärung: Man an den meisten Unis und Fachhochschulen Prüfungen nur dreimal schreiben, danach ist man endgültig durchgefallen und kann das Fach nicht mehr weiterstudieren). Diesen Drittversuch hat sie bestanden, so wie etwa 80 % aller Klausuren aus ihrem Studium. Ihr fehlen halt noch ein oder im Extremfall zwei Semester damit sie alle Klausuren bestanden hat und mit ihrer Bachelor Arbeit anfangen kann. Nun gibt es aber ja die Möglichkeit, dass die Ausländerbehörde aufgrund ihres Überzugs der 120 Stunden die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verweigert. Damit könnte sie ihr Studium nicht fortsetzen... Würde sie heiraten und könnte bleiben oder schnell wiederkommen könnte sie ihr Studium plangemäß fortsetzen und abschließen... Das war der Gedanke...
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Antwort #21 - 06.12.2020 um 17:58:39
 
Ja, die Intention ist schon klar und nachvollziehbar.

Im Prinzip gibt es zwei Abläufe, die ggf. ineinandergreifen:

Das Votum der ABH abwarten, während des Termins in drei Wochen bzw. bei negativem Bescheid Widerspruch einlegen und möglichst neutral und objektiv die Argumente darlegen, weshalb ein zeitnahes erfolgreiches Beendigen des Studiums und keine weiteren verstöße gegen die Auflagen zu erwarten ist.
Bei Verlängerung der AE hätte sich das dann erledigt.

Plan B, falls das Votum negativ sein sollte, die Heirat.
Dazu sollte man jetzt schon die Informationen über die benötigten Dokumente sammeln und diese ruhig schon beschaffen, so dass man ggf. noch während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens bei negativem Votum der ABH heiraten kann, noch während man im Besitz der AE für das Studium ist.

Grundsätzlich solltest Du Dich aber davon frei machen, die ABH als Feind zu betrachten. Ist sie in der Regel nämlich nicht, sondern genauso wie Du bzw. Deine Bekannte daran interessiert, möglichst wenig arbeitsintensiv Dinge regulär am Laufen zu halten.

Zitat:
Würde sie heiraten und könnte bleiben oder schnell wiederkommen könnte sie ihr Studium plangemäß fortsetzen und abschließen... Das war der Gedanke...


Ja, der Gedanke ist legitim und durchführbar, wenn denn die Heirat nicht ausschließlich dem Zweck einer Erlangung eines Aufenthaltsstatus dient und dies auch nicht nachvollziehbar unterstellt werden könnte.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Georg_KG
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Antwort #22 - 23.12.2020 um 14:42:39
 
Hallo, ich möchte natürlich noch kurz mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist: Sie hat vorerst keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen, dafür aber eine Fiktionsbescheinigung, die bis zum nächsten Prüfungszeitraum gilt. Wenn sie die relevanten Klausuren bestanden hat, wird ihre Aufenthaltsgenehmigung dann verlängert. Bezüglich der Überschreitung der erlaubten Arbeitszeit gab es keine größeren Konsequenzen. Es blieb bei einer strengen Ermahnung in Zukunft die Arbeitszeitregelung für ausländische Studenten zu beachten. Ich denke alles in allem eine faire und gerechte Entscheidung. Vielen Dank für die zahlreichen Antworten....
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