Georg_KG
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Hallo, ich habe folgende Frage: Eine gute Freundin von mir aus Kirgisistan studiert Wirtschaftsinformatik auf Bachelor an der Universität in Frankfurt. Sie ist jetzt im siebten Semester, die Regelstudienzeit sind 8 Semester, sie ist also zum schon ziemlich am Ende. Für sie war das Studium nicht so einfach. Einerseits ist Wirtschaftsinformatik ein sehr anspruchsvolles Studium, andererseits muss sie ihr Studium größtenteils selber finanzieren, was bedeutet, dass sie in ihrer Freizeit arbeiten muss um Geld zu verdienen. Jedes Jahr muss sie zur Weihnachtszeit zur Ausländerbehörde, um dort ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Dazu muss sie dann die üblichen Dokumente, wie etwa Sperrkontoauszug, Gehaltsabrechnungen, Immatrikulationsbescheinigung und jetzt sogar auch eine Liste mit den im Studium erbrachten Leistungen vorlegen. Das ist fast jedes mal ein Spießrutenlauf, weil man sie dort sehr unfreundliche behandelt und sie spüren lässt, dass sie man sie nicht mag. Das fängt an mit sprachlichen Unfreundlichkeiten und geht weiter, dass man etwa bei einen Termin plötzlich Dokumente anfordert, die in der Liste für die Einladung zum Termin nicht dringestanden haben usw... Heute hatte sie wieder den Termin zur Verlängerung ihres Visums. Dieses mal war es ganz besonders schlimm. Aufgrund der Corona-Lage und den damit Schwierigkeiten an der Uni hat meine Freundin diesmal nur halb so viele Prüfungen gemacht, wie eigentlich im Semester vorgesehen sind. Des Weiteren hatte sie dieses mal einen Drittversuch und somit eine letzte Chance eine Prüfung zu bestehen. Auch aus diesem Grund hat sie weniger Prüfungen gemacht, um eben diesen Drittversuch zu bestehen. Die Durchfallquote bei den dieser Prüfung beträgt bis zu 80%, deshalb war die Freude natürlich groß als sie diese Prüfung bestanden hatte. Nun kam heute der Schock, weil ihr die Sachbearbeiterin sagte, dass sie ihr dieses mal vorerst keine Aufenthaltsgenehmigung geben könnte, weil sie einerseits dieses Semester eben zu wenige Prüfungen gemacht hätte und andererseits solle sie angeblich im September und Oktober zu viel gearbeitet haben. Deshalb hat sie ihr einen neuen Termin in drei Wochen gegeben, wo sie nochmal alle ihre Unterlagen genau prüfen will. Nun meine Frage: Wie ist die rechtliche Lage diesbezüglich? Einerseits ist mir natürlich bekannt, dass ein Student sein Studium ernsthaft verfolgen muss, um eine Aufenthaltsgenehmigung zum Studium zu erhalten, andererseits hat doch jeder grundsätzlich die Freiheit sein Studium selbst zu planen? Ist es gesetzlich vorgeschrieben wieviele Prüfungen man pro Semester bestehen muss? Bei meiner Freundin ist es so, dass mit ihren Prüfungen eigentlich bald durch wäre. Sie hat immer alle Prüfungen zeitgerecht geschrieben und bestanden, nur dieses hat sie eben einmal nur zwei statt der üblichen 4 oder 5 Prüfungen geschrieben. Kann ihr die Ausländerbehörde daraus einen Strick drehen? Wie sieht es hinsichtlich der Arbeit aus? Normalerweise darf man ja 240 halbe Tage oder 120 halbe Tage pro Jahr arbeiten... Was passiert, wenn man ausversehen ein paar Stunden oder Tage zuviel draufstehen hat? Die Uni Frankfurt hat ihr extra eine Bescheinigung ausgestellt, dass das letzte Semester den Studenten aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Vorleseungsausfall nicht angerecht wird...? Vielen Dank im Voraus für die Antwort...
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