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Zu langes Studium und psychische Krankheit (Gelesen: 2.676 mal)
Themen Beschreibung: Autismus und Studium
Alvaro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kolumbien
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28.11.2020 um 15:42:16
 
Hallo,
ich studiere jetzt im 9. Fachsemester eines Bachelorstudiums und brauche noch ca. 4-5 Semester für meinen Abschluss.
Bei der letzten Verlängerung wurde mir gesagt, dass ich nächstes Mal nur bis Sommer 2021 kriege und dann ist es Schluss, da es schon zu lange dauert.

Studienfortschritte liegen vor, aber es dauert bei mir zu lange. In den ersten Semestern war mir zu schwierig auf Deutsch zu studieren, ich bin bei mehreren Prüfungen durchgefallen. Hatte extreme Prüfungsangst und Kommunikationsprobleme.
Dann hatte ich ein Urlaubssemester wegen einer Depression.
Im Sommersemester 2020 wollte ich ein Erasmus-Semester machen, aber es war wegen Corona abgesagt und ich konnte in diesem Semester keine Leistungen mehr erbringen, da es Chaos herrschte.

Mein Arzt meint ich leide vielleicht an Asperger-Autismus. oder so was ähnliches. Im Dezember habe ich einen Termin bei einem Autismus-Zentrum.
Also ich wusste immer, dass es bei mir etwas nicht stimmt, aber wusste nicht was genau.

Falls die Diagnose sich bestätigt, werde ich bei der Uni sofort einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Asperger ist eine Schwerbehinderung, die seit Geburt da ist.

Ich habe das bei der Uni mehrmals besprochen, sie wissen über meine Situation, und werden das Limit von 12 Semestern (Höchsstudiumdauer) verlängern und eine gute Studienprognose ausstellen.

Meine Frage: wird die Ausländerbehörde meinen Aufenthaltstitel verlängern, falls ich behindert bin und mein Studium dauert zu lange aufgrund der Behinderung? In diesem Semester werde ich 6-8 Prüfungen ablegen, also schon richtig viel. Jetzt habe ich weniger Ängste und zeige gute Leistungen.


Zweite Frage: falls es doch nicht klappt, darf ich ein Masterstudium anfangen ohne diesen Bachelorabschluss? Ich habe schon in meinem Heimatland einen Bachelor abgeschlossen.  Und jetzt in Deutschland mache ich einen zweiten Bachelor.

Ich bin nur seit 6,5 Jahre in Deutschland, das heißt in beiden Fällen würden 10 Jahre nicht ausgeschöpft.

Danke für die Rückmeldung!



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reinhard
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Antwort #1 - 29.11.2020 um 12:00:45
 
Was Deine Ausländerbehörde antworten wird, weißt Du ja vor uns.

Du hast alles getan, die Probleme zu belegen, jetzt muss die Behörde entscheiden. Es geht bei diesen Entscheidungen auch darum, dass ein Studienplatz nicht zu lange belegt wird, weil andere Studentinnen und Studenten ebenfalls starten wollen und auf ihr Visum warten. Falls Du eine Verlängerung bekommst, bekommt jemand anderes eine Absage. Und falls Du eine Absage bekommt, bekommt jemand anderes ein Visum.

Zum Masterstudium: Das entscheidet die Uni.
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Antwort #2 - 29.11.2020 um 20:51:54
 
@reinhard
Dein voriger Beitrag klingt, als gäbe es eine Quote für ausländische Studierende.

Das wäre mir neu - hast Du Informationen in diese Richtung?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.11.2020 um 10:36:56
 
Eine Quote für ausländische Studierende gab es zumindest früher.

studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?102.1610097

Darunter fiel man auch, wenn man als Deutscher sein Abitur im Ausland gemacht hat. Hat was zu tun mit der Zuordnung von Noten wegen NC. Das fällt da dann aus.

Wie das heute ist, findet man am besten mit einem Anruf beim Internationalen Büro einer Uni heraus. Ich befürchte, dass das unterschiedlich gehandhabt wird.
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reinhard
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Antwort #4 - 30.11.2020 um 11:01:02
 
Bei uns sind in der Medizin nur 5 Prozent Ausländerinnen oder Ausländer zugelassen, für andere Fächer gibt es auch Regelungen. ich habe hier gerade mit einer abgelehnten Bewerberin zu tun, die allein aufgrund der Quote abgelehnt wurde, weil sie kein deutsches Abitur hat.

Aber das ist sicherlich nach Fächern und Bundesland verschieden.
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Antwort #5 - 30.11.2020 um 13:05:18
 
Das ist dann wohl aber keine ausländerrechtliche Regelung (und damit für dieses Forum relevant), sondern ein Zulassungskriterium der jeweiligen Bildungseinrichtung.

Für eine rein ausländerrechtliche Entscheidung sind solche Kriterien jedoch irrelevant.
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Antwort #6 - 30.11.2020 um 18:38:27
 
Da eine Quotenregelung aber die Verfügbarkeit von Studienplätzen für Ausländer regulieren würde und damit die Möglichkeit, überhaupt ein Visum / AE zum Zwecke des Studiums auch zu erhalten, entfaltet das wohl unbestritten Wirkungen auf das Ausländer- / Aufenthaltsrecht. In einem Gesamtkontext ist es also sehr wohl relevant, denke ich.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #7 - 30.11.2020 um 19:50:43
 
Einen AT zum Studium erhält, wer zum Studium zugelassen oder bereits immatrikuliert ist.

Diese Entscheidungen werden allein von den Hochschulen getroffen, in keiner Weise von der ABH.
Sie beeinflussen somit die Voraussetzungen für eine ausländerrechtliche Entscheidung. Aber die Kriterien der Hochschulen sind eben nicht von der Ausländerbehörde zu berücksichtigen.

Will damit sagen:
Der Eindruck, dass bei der ausländerrechtlichen Entscheidung - einer Entscheidung nach Bundesrecht - selbständig (durch die ABH) Quotenregelungen angewendet werden, scheint mir abwegig.

Was für
Alvaro schrieb am 28.11.2020 um 15:42:16:
Meine Frage: wird die Ausländerbehörde meinen Aufenthaltstitel verlängern, falls ich behindert bin und mein Studium dauert zu lange aufgrund der Behinderung?

bedeutet:
Solange die Hochschule den TS nicht exmatrikuliert und keine weiteren, rein ausländerrechtlichen Kriterien gegen eine Verlängerung des AT sprechen, sollte der Titel wohl verlängert werden. Wobei die vom TS genannten Gründe wohl bewertet werden.

Eine Ausländerquote sollte hierbei keine Rolle spielen.
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Alvaro
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Antwort #8 - 01.12.2020 um 00:02:44
 
Vielen Dank für Ihre Antworten!

reinhard schrieb am 29.11.2020 um 12:00:45:
Zum Masterstudium: Das entscheidet die Uni.


Ich habe das mit der Uni schon besprochen, das würde gehen. Oder ich kann mich bei einer anderen Uni für ein Masterstudium bewerben.


Ich meinte, ob es ausländerrechtlich möglich ist, ein Bachelorstudium abzubrechen und ein Masterstudium anfangen (wenn ich schon einen abgeschlossenen Bachelor habe) , ohne ein neues Visumverfahren in meinem Heimatland.
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