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Verlängerung Aufenthaltstitel und ABH unerreichbar (Gelesen: 4.780 mal)
Hanna_Z
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.11.2020 um 10:50:14
 
Hallo Zusammen,

hier ist meine Situation:

Ukrainischer Staatsbürgerin, von 2007 bis 2017 in Italien arbeitstätig (mit Italienischen Daueraufenthalt-EU) seit 2017 in DE arbeitstätig mit befristeten Aufenthaltstitel (Erwerbstätigkeit gestattet).

Meiner Aufenthaltstitel erlischt am 2.12.2020.
In Oktober (12.10.2020) habe ich die ABH per email kontaktiert und einen Verlängerungsantrag geschickt.
Bis Ende Oktober noch keine Antwort. Dann habe ich die E-mail wieder und wieder weitergeleitet, noch keine Antwort. Habe dann Anfang November den Antrag zweimal per Post geschickt. Noch keinen Termin oder keine Rückmeldung.
Ich versuche jede Woche in den Telefonische Sprechzeiten anzurufen, die Linie ist aber immer besetz oder nur einen Anrufbeantworter zu finden.

Die Ausländerbehörde ist wegen Corona geschlossen, Zutritt nur mit Termin; Termine können nur per E-mail, Post oder telefonisch erteilt werden. Ich bin schon zweimal vor Ort gewesen aber es gibt zwei Mitarbeitern einer Privatsicherheit Firma die jemand, die keinen Termin hat, zurückwerfen.

Ich bin jetzt zu einem toten Punkt gekommen und ich weiß nicht, was ich tun kann!

Ich weiß dass, rein theoretisch, bei dieser Situation keine Nachteile zu meinem Aufenthaltsrecht entstehen.
Aber praktisch, fragt jetzt die Personalabteilung meines Arbeitsgebers nach einen schriftlichen Nachweis der ABH, dass der Verlängerungsantrag in Bearbeitung ist.
Sonst, ohne schriftlichen Nachweis, muss mein Arbeitsvertrag am 02.12 terminiert werden. Es steht eine Klausel in meinem Vertrag, die die Terminierung in solche Fälle erlaubt.

Die ABH bleibt für mich unerreichbar und unbesuchbar. Nach knapp 2 Monate, 2 Briefe, 42 E-mails und 488 Anrufe, habe ich noch keine Rückmeldung.

Gibt es nichts, das ich machen kann? Muss ich meinen Job verlieren?  weinend
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reinhard
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Antwort #1 - 23.11.2020 um 12:27:36
 
Freundliche Mail an

(kreisfreie Stadt?): Oberbürgermeister/in
(Landkreis?): Landrätin / Landrat

mit der Bitte, die Behörde so zu organisieren, dass man einfach eine Fiktionsbescheinigung zum Nachweis beim Arbeitgeber bekommt.

Ich nehme an, der Aufenthaltstitel erlischt nicht am 2.12., sondern ist zum 2.12. befristet. Das bedeutet: Mit Antragstellung besteht er danach weiter (Fiktion). Darüber sollte die Ausländerbehörde unproblematisch eine Bescheinigung ausstellen können. Für den Arbeitgeber reicht vermutlich auch ein Schreiben der Behörde, da könnte ein Brief an Landrätin / Bürgermeister hilfreich sein.
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Petersburger
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Antwort #2 - 23.11.2020 um 12:41:52
 
1.
(D)Ein Antrag gilt als wirksam gestellt, wenn er der Behörde zugegangen ist. Dafür - für die wirksame Antragstellung - gibt es keine solchen Formerfordernisse wie sie möglicherweise für die Antragsbearbeitung nötig sind (Bestimmte Formulare, Fotos, Fingerabdrücke ...)
Diesem Grundsatz nach ist bereits Deine erste Mail mit dem Verlängerungsantrag eine wirksame Antragstellung. Auch eine (belegbare) mündliche Vorsprache wäre das.

2.
Um allen Diskussionen hinsichtlich Email und Schriftform zu entgehen, würde ich an Deiner Stelle jetzt einen mindestens formlosen Verlängerungsantrag (weißes Blatt Papier mit handschriftlichem Text reicht, Formular der Behörde und alle für einen solchen Antrag üblichen Unterlagen in Kopie stören aber auch nicht) von einem Bekannten selbst in einen Umschlag stecken lassen und auch von diesem Bekannten in den Behördenbriefkasten werfen lassen.
Ebenso möglich: Abgabe durch Dich am Eingang mit Eingangsbestätigung auf einer Kopie des Ganzen.

3.
Deinem Arbeitgeber zeigst Du § 81 Abs. 4 AufenthG.
Danach gilt Dein bisheriger Aufenthaltstitel durch die rechtzeitige Antragstellung fort bis zur Entscheidung der ABH. Das nennt man Fiktionswirkung.
Die gilt bis zur wirksamen Bekanntgabe der Entscheidung durch die ABH!

Gilt fort = auch die Gestattung der Erwerbstätigkeit gilt fort.

Und "bis zur wirksamen Bekanntgabe" heißt:
Nicht etwa bis zu dem Moment, in dem irgendwer im stillen Kämmerlein sich entscheidet, ob er Dir ein neues Dokument ausstellt oder nicht. Das weiß schließlich niemand außerhalb dieses Kämmerleins.
Erst dann, wenn Dir die Entscheidung schriftlich bekanntgegeben wird, endet die Fiktionswirkung.
In dem Moment hast Du dann aber ein neues Dokument - oder andere Probleme als nur Deinen Arbeitsvertrag. Letzteres hoffentlich nur der Vollständigkeit halber hier angefügt ...  Zwinkernd
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Hanna_Z
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Antwort #3 - 30.12.2020 um 14:47:24
 
Hallo Zusammen,

Vielen Dank für Ihre kompetente und nette Antworten.
Danke Ihrer Erklärung habe ich die Situation mit meinem Arbeitsgeber aufgeklärt.

Dem OBM und dem Bürgerbeauftragte habe ich schon geschrieben, aber momentan sind Corona und das Impfzentrum die einzelne Prioritäten der Stadt (und von ganz Deutschland) so bleiben die E-mails selbstverständlich unbeantwortet.

Die Lage bei der Ausländerbehörde bleibt mittlerweile katastrophal; ich habe noch weder eine Fiktionsbescheinigung oder eine Termineinladung bekommen; auf die Google-Bewertungen der Ausländerbehörde stehen Dutzenden wütende und hoffnungslose Beiträge von Personen, die schon seit diesem Sommer auf ihre Fiktionsbescheinigungen/Termine warten, und noch nichts bekommen haben.

Ich hoffe, dass das nicht unsere "neue Normalität" werden wird. Ich dachte Italien war langsam und ineffizient, aber hier ist auch schlimmer. unentschlossen

Ich danke Euch nochmals für die tolle Hints und wünsche alles Beste für einen guten Rutsch in 2021! Zwinkernd

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lottchen
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Antwort #4 - 30.12.2020 um 16:04:32
 
Wir reden nicht zufällig von Berlin? Davon liest man hier im Forum die "fürchterlichsten" Sachen, gerade was Termine angeht.
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Hanna_Z
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Antwort #5 - 30.12.2020 um 17:35:47
 
Nein, ich rede hier von einer Mittelstadt in Südhessen wo etwa 30.000 Ausländer leben, inklusive viele Studenten  Smiley

Vor Corona, war die Situation nicht so schlimm. Die Behörde hier ist nie besonders schnell gewesen, gab es aber immer die Möglichkeit, hier am Frühmorgen (06:30 Uhr) zu kommen, einen Nummernzettel aufzuheben, und dann nach ein bisschen Wartezeit mit Jemandem persönlich zu sprechen und ein wenig Aufmerksamkeit kriegen.

Aber jetzt mit den Corona-Maßnahmen gibt's diese Möglichkeit nicht mehr. Die Behörde darf man ohne Termin nicht betreten, und einen Termin zu kriegen ist praktisch unmöglich. Checkmate.

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lottchen
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Antwort #6 - 31.12.2020 um 14:39:28
 
Hanna_Z schrieb am 30.12.2020 um 17:35:47:
Die Behörde darf man ohne Termin nicht betreten, und einen Termin zu kriegen ist praktisch unmöglich.


Das dürfte momentan in ganz Deutschland mehr oder weniger so sein. Bei jeder Behörde. Ich hatte die letzten Monate mit der  Neubeantragung von Personalausweis und Paß zu tun (1 Termin für die Beantragung, 1 Termin für die Abholung) und eine KfZ-Ummeldung. Für alle 3 Termine habe ich tagelang am Computer gesessen, mich immer wieder eingeloggt und drauf gelauert, dass neue Termine freigeschaltet oder welche zurückgegeben werden. Mit viel Hartnäckigkeit war ich erfolgreich mit der Terminbuchung. Du kannst nur dranbleiben.
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jeremiah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.02.2021 um 02:32:48
 
Hanna_Z schrieb am 30.12.2020 um 17:35:47:
Nein, ich rede hier von einer Mittelstadt in Südhessen wo etwa 30.000 Ausländer leben, inklusive viele Studenten  Smiley

Vor Corona, war die Situation nicht so schlimm. Die Behörde hier ist nie besonders schnell gewesen, gab es aber immer die Möglichkeit, hier am Frühmorgen (06:30 Uhr) zu kommen, einen Nummernzettel aufzuheben, und dann nach ein bisschen Wartezeit mit Jemandem persönlich zu sprechen und ein wenig Aufmerksamkeit kriegen.

Aber jetzt mit den Corona-Maßnahmen gibt's diese Möglichkeit nicht mehr. Die Behörde darf man ohne Termin nicht betreten, und einen Termin zu kriegen ist praktisch unmöglich. Checkmate.



Ich wünsche Dir viel Erfolg mit der Fitktionsbescheinigung bzw. Fiktionswirkung. Ich kenne auch das Problem. Lass uns bitte wissen, wenn es neues gibt. Danke Smiley
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dim4ik
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Antwort #8 - 02.03.2021 um 17:46:42
 
Petersburger schrieb am 23.11.2020 um 12:41:52:
Deinem Arbeitgeber zeigst Du § 81 Abs. 4 AufenthG.

Na ja, ob sich jeder Arbeitgeber damit zufrieden gibt, sei erst mal dahingestellt, gerade im Hinblick auf § 81 Abs. 5 AufenthG. Ich würde mich daher nicht wundern, wenn der Arbeitgeber auf der Vorlage einer Fiktionsbescheinigung bestehen würde, und diese zu bekommen scheint bei der genannten ABH ja auch nicht einfach.

Hanna_Z schrieb am 30.12.2020 um 17:35:47:
ich rede hier von einer Mittelstadt in Südhessen wo etwa 30.000 Ausländer leben, inklusive viele Studenten

Geht es in dem Artikel nicht etwa um Deine ABH?
https://www.hessenschau.de/politik/darmstadts-auslaenderbehoerde-ist-heillos-ueb...

Gibt es da mittlerweile neue Erkenntnisse in Deinem Fall?
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Petersburger
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Antwort #9 - 02.03.2021 um 19:15:17
 
dim4ik schrieb am 02.03.2021 um 17:46:42:
Na ja, ob sich jeder Arbeitgeber damit zufrieden gibt, sei erst mal dahingestellt, gerade im Hinblick auf § 81 Abs. 5 AufenthG.

Das ist schon wieder kein ausländerrechtliches Problem. Aber ich setze im Allgemeinen voraus, dass ein Arbeitgeber *angesichts gesetzlicher Regelungen* und mit Beleg über die Bemühungen, eine FB zu erhalten, von unangenehmen Schritten Abstand nimmt.
Wenigstens hat er die Chance seinen Rechtsbeistand nicht "ins Blaue" zu fragen, sondern mit diesen Informationen und dann eine vernünftige Antwort zu erhalten.
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Antwort #10 - 04.03.2021 um 08:46:23
 
Wenn es diese Stadt ist, von der ich denke, dann verstehe ich den TE. Ich wohne in der Nachbarstadt. Es gab auch Zeitungsberichte darüber, dass diese ABH nicht vorankommt, eine sehr hohe Fluktuation gibt. Ob man sich hier vielleicht ans Regierungspräsidium wenden könnte, das ebenfalls in dieser Stadt paar Straßen gegenüber liegt?

Wenn der Arbeitgeber mehrere Leute beschäftigt, die auf einen Aufenthaltstitel angewiesen sind, werden die anderen wahrscheinlich das gleiche Problem haben.
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Hanna_Z
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 05.03.2021 um 19:27:22
 
Ja genau, es geht um die ABH Darmstadt.

Am Ende habe ich meine Fiktionsbescheinigung letzte Woche bekommen. Es ist gar nicht einfach gewesen. Ohne Hilfe meines Arbeitgebers hätte ich es vermutlich nie geschafft.
Meine AB hat einen Anwalt eingeschaltet und eine Untätigkeitanklage übermittelt. Dann ist die FB in 2 Woche gekommen.
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Antwort #12 - 09.03.2021 um 20:37:25
 
Hanna_Z schrieb am 05.03.2021 um 19:27:22:
Meine AB hat einen Anwalt eingeschaltet und eine Untätigkeitanklage übermittelt. Dann ist die FB in 2 Woche gekommen.

Hat das Gericht über die Untätigkeit urteilt oder wie ist das Gerichtsverfahren ausgelaufen?
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Antwort #13 - 20.03.2021 um 18:02:05
 
Hallo, laut meinem AG hat sich die Sache ohne Anklage gelöst. Die ABH hat nur einen Brief von Kanzlei bekommen, die Untätigkeitanklage wäre die nächste Schritte gewesen, ist sie aber nicht mehr notwendig geworden.
Eigentlich hatte ich wahrscheinlich von meiner Referentin missverstanden, wie die Sache gegangen ist. Sorry. So keine Anklage, nur einen Warnbrief von Kanzlei.
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