Hallo Zusammen,
hier ist meine Situation:
Ukrainischer Staatsbürgerin, von 2007 bis 2017 in Italien arbeitstätig (mit Italienischen Daueraufenthalt-EU) seit 2017 in DE arbeitstätig mit befristeten Aufenthaltstitel (Erwerbstätigkeit gestattet).
Meiner Aufenthaltstitel erlischt am 2.12.2020.
In Oktober (12.10.2020) habe ich die
ABH per email kontaktiert und einen Verlängerungsantrag geschickt.
Bis Ende Oktober noch keine Antwort. Dann habe ich die E-mail wieder und wieder weitergeleitet, noch keine Antwort. Habe dann Anfang November den Antrag zweimal per Post geschickt. Noch keinen Termin oder keine Rückmeldung.
Ich versuche jede Woche in den Telefonische Sprechzeiten anzurufen, die Linie ist aber immer besetz oder nur einen Anrufbeantworter zu finden.
Die Ausländerbehörde ist wegen Corona geschlossen, Zutritt nur mit Termin; Termine können nur per E-mail, Post oder telefonisch erteilt werden. Ich bin schon zweimal vor Ort gewesen aber es gibt zwei Mitarbeitern einer Privatsicherheit Firma die jemand, die keinen Termin hat, zurückwerfen.
Ich bin jetzt zu einem toten Punkt gekommen und ich weiß nicht, was ich tun kann!
Ich weiß dass, rein theoretisch, bei dieser Situation keine Nachteile zu meinem Aufenthaltsrecht entstehen.
Aber praktisch, fragt jetzt die Personalabteilung meines Arbeitsgebers nach einen schriftlichen Nachweis der
ABH, dass der Verlängerungsantrag in Bearbeitung ist.
Sonst, ohne schriftlichen Nachweis, muss mein Arbeitsvertrag am 02.12 terminiert werden. Es steht eine Klausel in meinem Vertrag, die die Terminierung in solche Fälle erlaubt.
Die
ABH bleibt für mich unerreichbar und unbesuchbar. Nach knapp 2 Monate, 2 Briefe, 42 E-mails und 488 Anrufe, habe ich noch keine Rückmeldung.
Gibt es nichts, das ich machen kann? Muss ich meinen Job verlieren?