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Daueraufenthaltskarte (Gelesen: 1.364 mal)
Kabi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthaltskarte
21.11.2020 um 08:36:02
 
Ein Bekannter von mir befindet sich in der folgenden Situation. 

Der Mann besitzt Aufenthaltskarte nach 5 Abs. 1 FreizügG/EU Familienangehöriger und die Frau ist EU-Bürgerin. Sie wöllen jetzt die Daueraufenthaltskarte beantragen weil die Auenthaltskarte abläuft. 

Die Frau hatte in den letzten 5 Jahren 3 Jahre gearbeitet und war dann arbeitslos (erhielt Elterngeld und danach ALG1). Der Mann arbeitet seit 3 Jahren und hat einen unbefristeten Vertrag.  Sie haben auch ein eigenes Wohnung und erhalten keine Sozialleistungen.  Die Frage ist, wie können sie die Freizügigkeitsrechts in dieser Situation nachweisen? Reicht es aus, wenn sie Folgendes nachweisen: früherer Aebeitsvertrag der Frau, aktueller Arbeitsvertrag des Mannes und Spargeld.

Vielen Dank im Voraus
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.11.2020 um 18:07:07
 
Kabi schrieb am 21.11.2020 um 08:36:02:
früherer Aebeitsvertrag der Frau, aktueller Arbeitsvertrag des Mannes


Hallo,

könnte ausreichen.
Eine gültige "erweiterte Meldebescheinigung" könnte auch zumindest hilfreich sein. Ansonsten alle Nachweise des Aufenthalts im Land, z. B. Wasser-, Gas- oder Stromrechnungen und Mietverträge. Auch Arbeitsverträge, die sich zusammen über den gesamten 5-Jahres-Zeitraum erstrecken. Nachweise wie Gehaltszettel, Kontoauszüge, Steuererklärungen können ihren Zweck erfüllen.

Welche Belege ihre zuständige Behörde in ihrem Fall genau wünscht, könnten sie bestimmt dem Webseitenauftritt oder per E-Mail-Nachfrage in Erfahrung bringen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Kabi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 24.11.2020 um 07:20:39
 
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Frau hat im vergangenen Jahr auch ALG1 und Elterngeld erhalten.  Wird sich dies negativ auf ihre Antrag auswirken?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.11.2020 um 09:49:57
 
Kabi schrieb am 24.11.2020 um 07:20:39:
ALG1 und Elterngeld

und dann wohl auch Kindergeld Smiley

das sind keine Sozialleistungen und haben keinen Einfluss
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