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Neuer eAT - lange Bearbeitungsdauer in Köln (Gelesen: 2.231 mal)
Stefan999
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19.11.2020 um 12:21:39
 
Meine Frau ist philippinische Staatsbürgerin und wir wollten eigentlich Ende des monats auf die Philippinen reisen, weil meine Frau dort einige wichtige famiiäre Dinge zu regeln hat. Rückflug geplant für April. Wir haben im Auguust einen neuen die verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt, aber das Verfahren zieht sich. Der aktuelle Stand ist, dass sie am 30.10. ein Schreiben mit dem PIN-Code für den neuen eAT bekommen hat, diesen aber nicht abholen kann, weil wegen Corona zwingend ein Termin erforderlich ist. Wir warten nun auf das Schreiben des Ausländeramtes mit einem Termin, aber bisher kommt  nichts. Bei Anrufen geht grundsätzlich keiner ans Telefon.

Wenn wir aber erst Mitte Dezember fliegen können, müssten wir die Weihnachtstage auf den Philippinen in Quarantäne verbringen. Auch nicht gerade schön.

deswegen unser Alternativplan: Wir reisen ohne den eAT aus. Eine Freundin meiner Frau bekommt eine Vollmacht, um den eAT abzuholen und schickt ihn und dann per DHL-Dokumentenversand nach. Hierzu meine Fragen:
1. Kann den eAT überhaupt eine andere Person mit Vollmacht abholen oder muss das unbedingt persönlich geschehen?
2. Kann meine Frau ohne eAT einfach so ausreisen am Flughafen Frankfurt? Oder was muss da beachtet werden?
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blubb


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Antwort #1 - 19.11.2020 um 14:22:34
 
Hallo,

schon einmal versucht, nicht anzurufen, sondern auf die Art und Weise mit der ABH in Kontakt zu treten, wie von der Seite gefordert? Bspw. per E-Mail?

https://www.stadt-koeln.de/artikel/69508/index.html#ziel_0_21

1) Grundsätzlich ist es möglich, der eAT durch einen Bevollmächtigten abholen zu lassen. Entsprechende Vordrucke für die Vollmachten sind üblicherweise im Webauftritt hinterlegt.

2) Nein, nicht "so einfach", ohne gültigen AT.

Grundsätzlich halte ich es für nicht besonders clever, sich ein derartiges Dokument, selbst im Ausland befindlich, sich per DHL dann zuschicken zu lassen.
Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich...

Gruß
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Stefan999
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Antwort #2 - 19.11.2020 um 14:51:42
 
T.P.2013 schrieb am 19.11.2020 um 14:22:34:
schon einmal versucht, nicht anzurufen, sondern auf die Art und Weise mit der ABH in Kontakt zu treten, wie von der Seite gefordert? Bspw. per E-Mail?

https://www.stadt-koeln.de/artikel/69508/index.html#ziel_0_21


Haben wir.
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« Zuletzt geändert: 19.11.2020 um 15:06:25 von Mick » 
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blubb


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Antwort #3 - 19.11.2020 um 20:27:57
 
Dann gibt es drei Möglichkeiten.

1) Auf Nummer sicher. Warten. Nach Erhalt reisen.
Die derzeitige Situation fordert uns alle etwas, auch die Mitarbeiter in Behörden. Und ein Weihnachten in Quarantäne ist sicher lästig, aber weniger, als andere Menschen aufgrund der derzeitigen Situation an Konsequenzen zu erleiden haben (das nicht als Kritik, aber als Einordnung der Situation).

2) Auf Nummer weitestgehend sicher. Ihr reist separat, sie reist vor. Nur mögliche Friktionen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wären zu lösen. Du wartest auf den eAT, reist dann, den eAT selbst mitführend, nach.
Lästig, ohne Frage. Aber zur Einordnung der Erschwernis: s.o.

3) Risikovariante. Ihr reist ohne ihren eAT zusammen wie geplant. Auch hier mögliche Friktionen bei der Ausreisekontrolle, aber lösbar. eAT wird postalisch nachgesandt. Das wesentliche Restrisiko besteht darin, dass der eAT auf einem der vielen möglichen Wege in Verlust gerät. Dann hättet Ihr ein zusätzliches Problem bei der geplanten Wiedereinreise nach DEU und müsstet in Coronazeiten (April '21 sind wir und die PHL damit noch nicht durch, sagt meine Glaskugel) mit der Vertretung in Manila und der ABH interagieren. Das dürfte möglicherweise wenig spaßig sein.

Falls Ihr Euch für Variante 2 oder 3 entscheiden solltet, wäre es für die Ausreise am FLH FRA zielführend, möglichst eingehend ihren erlaubten Aufenthaltsstatus trotz fehlenden gültigen AT plausibel darzustellen. Denn auch das AZR gibt nicht immer zeitnah den aktuellen Ist-Zustand wieder.
Je mehr an Unterlagen (PIN-Brief bzw. dessen Kopie, sonstige Belege wie z.B. andere Bestätigungen des Status, etc.), desto besser.
Auf jeden Fall etwas mehr Zeit einplanen für die Ausreisekontrolle, also sehr rechtzeitig die Grenzkontrolle aufsuchen.
Es könnte auch Sinn machen, mit der zuständigen Inspektion der BPOL am FLH FRA frühzeitig im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und die Sachlage zu besprechen (telefonisch vorabklären, per E-Mail belegbar abarbeiten). Dann kann eine ggf. erforderliche Recherche anhand vorgelegter Unterlagen zum Sachverhalt dazu führen, dass dieser Sachverhalt zum Zeitpunkt der Ausreise keinen Rechercheaufwand mehr erfordert und das Ergebnis nicht fraglich wäre. Spart ggf. Zeit und Nerven.
Das wäre dann meine Vorgehensweise.
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Antwort #4 - 20.11.2020 um 15:22:23
 
Bei unserer ABH stand immer auf dem Vordruck zum Ausstellen einer solchen Vollmacht, dass die abholende Person neben Vollmacht und eigenem Ausweis auch den Pass des Antragstellers mitbringen muss! Wir haben nie ausprobiert, ob das wirklich kontrolliert wird bzw. ob nicht auch eine Kopie reicht, aber das Risiko, dass der Antragsteller mit dem Pass im Ausland ist und der eAT deshalb nicht ausgehändigt werden kann, war uns zu groß.
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