Dann gibt es drei Möglichkeiten.
1) Auf Nummer sicher. Warten. Nach Erhalt reisen.
Die derzeitige Situation fordert uns alle etwas, auch die Mitarbeiter in Behörden. Und ein Weihnachten in Quarantäne ist sicher lästig, aber weniger, als andere Menschen aufgrund der derzeitigen Situation an Konsequenzen zu erleiden haben (das nicht als Kritik, aber als Einordnung der Situation).
2) Auf Nummer weitestgehend sicher. Ihr reist separat, sie reist vor. Nur mögliche Friktionen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wären zu lösen. Du wartest auf den
eAT, reist dann, den
eAT selbst mitführend, nach.
Lästig, ohne Frage. Aber zur Einordnung der Erschwernis: s.o.
3) Risikovariante. Ihr reist ohne ihren
eAT zusammen wie geplant. Auch hier mögliche Friktionen bei der Ausreisekontrolle, aber lösbar.
eAT wird postalisch nachgesandt. Das wesentliche Restrisiko besteht darin, dass der
eAT auf einem der vielen möglichen Wege in Verlust gerät.
Dann hättet Ihr ein zusätzliches Problem bei der geplanten Wiedereinreise nach DEU und müsstet in Coronazeiten (April '21 sind wir und die PHL damit noch nicht durch, sagt meine Glaskugel) mit der Vertretung in Manila und der
ABH interagieren. Das dürfte möglicherweise wenig spaßig sein.
Falls Ihr Euch für Variante 2 oder 3 entscheiden solltet, wäre es für die Ausreise am FLH FRA zielführend, möglichst eingehend ihren erlaubten Aufenthaltsstatus trotz fehlenden gültigen
AT plausibel darzustellen. Denn auch das
AZR gibt nicht immer zeitnah den aktuellen Ist-Zustand wieder.
Je mehr an Unterlagen (PIN-Brief bzw. dessen Kopie, sonstige Belege wie z.B. andere Bestätigungen des Status, etc.), desto besser.
Auf jeden Fall etwas mehr Zeit einplanen für die Ausreisekontrolle, also sehr rechtzeitig die Grenzkontrolle aufsuchen.
Es könnte auch Sinn machen, mit der zuständigen Inspektion der
BPOL am FLH FRA frühzeitig im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und die Sachlage zu besprechen (telefonisch vorabklären, per E-Mail belegbar abarbeiten). Dann kann eine ggf. erforderliche Recherche anhand vorgelegter Unterlagen zum Sachverhalt dazu führen, dass dieser Sachverhalt zum Zeitpunkt der Ausreise keinen Rechercheaufwand mehr erfordert und das Ergebnis nicht fraglich wäre. Spart ggf. Zeit und Nerven.
Das wäre dann meine Vorgehensweise.