Ich habe vor 1,5 Jahren eine Einbürgerungszusicherung unter Vorbehalt (Abgabe der aktuellen Staatsangehörigkeit) bekommen.
Ich habe damals die Ausbürgerung beantragt und heute einen Brief vom Konsulat mit dem folgenden Text bekommen:
"Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag wurde getroffen. Um eine offizielle Auskunft über die Entscheidung zu bekommen, bitten wir Sie alle Ihre Pässe bei uns abzugeben".
Noch dem gesetzt meiner Heimat tritt die Ausbürgerung in Kraft, sobald "die Entscheidung getroffen wurde", d.h. schon.
Darf ich diesen Brief vom Konsulat übersetzten lassen und damit zur Einbürgerungsbehörde gehen? In diesem Text steht aber nicht explizit "ausgebürgert". Oder soll ich zwingend die Pässe abgeben und eine Bescheinigung kriegen und erst damit (übersetzt) zur Einbürgerungsbehörde gehen?
Wenn ich die Pässe abgebe, kann ich mich nicht mehr bei der Behörde ausweisen. (Ich habe nichts meht mit dem Lichtbild außer Führerschein).
kann auch nicht meinen unbefristeten
AT nachweisen, da der im Reisepass aufgeklebt ist.
Soll/darf ich noch schnell einen
eAT bekommen, bevor ich den Reisepass abgebe?