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Beantragung: Daueraufenthalt EG (Gelesen: 1.402 mal)
Anistar
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i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beantragung: Daueraufenthalt EG
07.11.2020 um 11:35:23
 
Hallo liebe Community,

ich bin indischer Bürger, lebe seit mehr als 5 Jahren in Deutschland. Zuerst war ich Inhaber einer blauen Karte, seit 3 Jahren habe ich aber eine Niederlassungserlaubnis. Ich möchte aber gerne die Daueraufenthalt-EG Erlaubnis beantragen. Ich möchte kurz wissen, von welcher Stelle ich die verschiedenen Beweise dafür bekomme. Nachfolgend liste ich die benötigten Unterlagen. Ich habe bereits die Ausländerbehörde in Frankfurt um einen Termin gebeten, um diese Fragen zu klären, aber wegen Covid-19 kann das lange dauern. Mittlerweile wollte ich schon mal die Unterlagen selber sammeln und ich denke in dieser Community gibt es auch einige Experte, die meine Fragen genauso gut beantworten können:

1. Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
Hierfür reicht meine Niederlassungserlaubnis und indischer Pass, richtig? Oder brauche ich hier noch was?

2. Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
Welche Unterlage brauche ich hier? Das soll doch bei der ABH dokumentiert sein. Ich lebe in DE seit März 2015.

3. Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
Welche Unterlage brauche ich hier? Bescheinigung vom Arbeitgeber? Wenn ja, wie sieht das aus? Einkommensbescheinigung?

4. Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
Dafür kann ich die Krankenkasse fragen.

5. Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
Dafür muss ich das Rentenversicherung Bund fragen.

6. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Naja, ich arbeite seit 5 Jahren bei deutschen Firmen. Reicht das nicht aus? Welche Unterlage braucht man hier? Ich habe schon B2 Deutschkenntnisse vor 5 Jahren absolviert (dafür habe ich auch ein Zertifikat aus dem Goethe Institut). Seitdem bin ich in Deutschland.

7. Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Ich wohne alleine in einer 1-Zimmer Wohnung (36 qm). Reicht hier der unterschriebene Mietvertrag?

8. Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen
Wo bekomme ich diese Unterlage? Von der Bundespolizei?

9. ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
Das habe ich.

Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke, das wird auch anderen helfen, die so eine Erlaubnis beantragen möchten.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.11.2020 um 17:31:08
 
Hallo,

1. Ja.

2. Ja, und wird / kann ggf. auch anhand Inaugenscheinnahme Deiner NE und Deines Passes (Stempellage) geprüft werden.

3. Einkommensnachweise, ggf. Arbeitsvertrag.

4. Korrekt.

5. Korrekt.

6. Das B2-Zertifikat + Deine Gesprächsführung bei Antragstellung reichen als Nachweis aus.

7. Sollte er.

8. Nein, Du bentragst ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden" entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de , falls erforderlich.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.11.2020 um 18:27:55
 
Ein Führungszeugnis oder ein sonstiger Nachweis durch den Antragsteller ist nicht notwendig, da alle strafrechtlich relevanten Vorgänge der ABH gemeldet werden müssen und somit bekannt sind (§ 87 Abs. 4 AufenthG, Nr. 42 MiStra).
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Anistar
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i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indisch
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Antwort #3 - 08.11.2020 um 16:32:07
 
Zitat:
Ein Führungszeugnis oder ein sonstiger Nachweis durch den Antragsteller ist nicht notwendig, da alle strafrechtlich relevanten Vorgänge der ABH gemeldet werden müssen und somit bekannt sind (§ 87 Abs. 4 AufenthG, Nr. 42 MiStra).


Vielen Dank an euch beiden für eure Zeit mit den Antworten. Sehr hilfreich.
Deswegen liebe ich Deutschland, alles so systematisch und organisiert. Alle Behörden wissen alles, man muss nichts extra machen Smiley
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