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Frage für Bekannte (Ehe zwischen EU und Nicht-EU-Bürgern in Deutschland) (Gelesen: 1.949 mal)
robbaht
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage für Bekannte (Ehe zwischen EU und Nicht-EU-Bürgern in Deutschland)
05.11.2020 um 18:54:17
 
Hallo werte Forenmitglieder,
Ich habe folgende Frage,da ich das schon seit einigen Wochen von einer bekannten gefragt werde.
Es geht um folgendes:
Nicht-EU-Bürger ist seit 4 Jahren illegal in Deutschland, nicht gemeldet, schlägt sich mit Schwarzarbeit über die Runden und lebt in einer WG. Da er anscheinend langsam keine Lust mehr auf den illegalen Status hat hat er beschlossen eine EU-Bürgerin hier in Deutschland zu heiraten, die schon seit 2014 hier legal lebt und arbeitet. Laut Anwalt sollte es keine Probleme mit dem Standesamt und auch hinterher mit der ABH geben.
Aber stimmt das? Ich kann verstehen, dass das Standesamt eventuell keine Probleme machen wird, weil ist ja nicht deren Aufgabenbereich aber die ABH wird doch auffallen dass er im Vorfeld schon Jahre lang illegal hier war oder nicht?
Ich möchte meiner Bekannten, die die Antworten dann weiterleitet einfach klar machen, dass das alles wahrscheinlich nach hinten losgehen wird.
Vielen Dank und schönen Abend noch.
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reinhard
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Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.11.2020 um 19:36:38
 
Das Standesamt guckt auch nach Pass und Aufenthaltserlaubnis, nimmt auch Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Die könnte dann organisieren, dass er gleich dort bei der Vorsprache festgenommen wird.

Es könnte funktionieren, wenn er offen mit den Behörden umgeht: Seine Bereitschaft zur Ausreise erklärt, eine Duldung bekommt, heiratet, ausreist, mit Visum wiederkommt. Oder ausreist, mit Visum zum Heiraten wieder kommt.

Aber für eine Aufenthaltserlaubnis braucht man einen Pass und ein Visum. Bei Heirat mit einer EU-Bürgerin ist einiges ein bisschen einfacher als bei einer deutschen Ehefrau, aber grundsätzlich muss man auch beim Standesamt irgend etwas vorweisen.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 05.11.2020 um 22:11:51
 
Er sollte schon in Erwägung ziehen und damit rechnen, dass die Polizei schneller ist, als er beim Standesamt "JA" sagen kann.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Tommi
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Halle, Germany
Halle
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 08.11.2020 um 23:21:16
 
Ich finde es top, dass es dieses Forum gibt und hier sachdienliche Antworten auf Fragen gegeben werden.

Ich finde es aber absolut verwerflich, dass hier von einigen Mitgliedern Fragen zu illegalen Aspekten gestellt werden!

Paare mit legalen Absichten haben oftmals viele Probleme und finden in diesem Forum Hilfe.

Aber Hilfe für illegale Absichten zu erwarten finde ich persönlich als äußerst verwerflich!

VG Tommi

Zitat:
Moderation: Dieses Forum ist nur für Fragen und Antworten da. Behalt bitte Deine Kommentare für Dich!
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« Zuletzt geändert: 09.11.2020 um 10:12:33 von reinhard »  
 
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robbaht
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 09.11.2020 um 22:09:03
 
Ich habe keinerlei Hilfe erwartet oder nach irgendwelchen Schlupflöchern gefragt.  hä?
Ich möchte einer Bekannten einfach nur mit Aussagen von Experten klarmachen, dass das Vorhaben ihres Freundes nicht aufgehen wird, da, und das ist ja das traurige daran, dass eventuell fachfremde Anwälte auch noch dazu raten und ermutigen.
Also, bitte die Kirche im Dorf lassen.
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Nature
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i4a rocks!


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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 11.11.2020 um 13:15:27
 
Wenn der Herr bei mir aufschlagen würde, wäre Abschiebehaft zu prüfen. 4 Jahre illegaler Aufenthalt ohne erforderlichen AT ist eine schwerwiegende Straftat und kein Kavaliersdelikt, dazu noch illegal gearbeitet. Das reicht aufjedenfall für eine Ausweisung inkl. Sperrfrist.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Eheschließung nach dem bisherigen Sachverhalt auf Scheinehe hinzudeuten.

4 Jahre illegal, jetzt überlegt man wie man am geschicktesten aus der Nummer rauskommt. Da ist die Ehe mit einer Unionsbürgerin natürlich praktisch.

Solche Fallkonstellationen kommen häufig vor.

Meistens handelt es sich bei den Nicht-EU-Bürgern dabei um pakistanische, indische oder afrikanische Staatsangehörige. Die EU-Bürger kommen meistens aus Osteuropa.


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Daddy
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Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 11.11.2020 um 13:37:13
 
Nature schrieb am 11.11.2020 um 13:15:27:
Solche Fallkonstellationen kommen häufig vor.

Meistens handelt es sich bei den Nicht-EU-Bürgern dabei um pakistanische, indische oder afrikanische Staatsangehörige. Die EU-Bürger kommen meistens aus Osteuropa.

... was für die Ausgangsfrage keinerlei Bedeutung hat und auf das weiter einzugehen nicht erforderlich ist!

Daddy
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