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Einbürgerung nur mit gültigem kenianischem Pass ? (Gelesen: 6.764 mal)
micha1970
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.11.2020 um 11:44:54
 
Hallo zusammen,

eine gute Freundin von mir (Kenianerin) würde gerne in Deutschland eingebürgert werden und es fehlt nur der gültige Kenianische Pass. Er ist am 20. Oktober dieses Jahres abgelaufen. Der Sachbearbeiter, der für die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde zuständig ist, sagt, sie müsse erst einen neuen kenianischen Pass beantragen, um ihn danach zurückgeben zu können. Muss das wirklich so sein? Meine Freundin ist von dem ganzen Prozess überfordert. Einen neuen kenianischen Pass von Frankfurt aus in Berlon zu beantragen kann dauern. Ihre Mutter in Kenia ist krank und sie würde diese gerne besuchen und ohne Papiere kann sie das nicht. Wegen Corona und wegen des bürokratischen Prozesses hat sich das Ganze extrem verzögert, so dass der Pass nun eben abgelaufen ist. Also: Ist es wirklich erforderlich, einen neuen keinanischen Pass zu beantragen, nur um diesen dann zurückzugeben?

Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
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Antwort #1 - 03.11.2020 um 11:51:48
 
micha1970 schrieb am 03.11.2020 um 11:44:54:
Ist es wirklich erforderlich, einen neuen keinanischen Pass zu beantragen, nur um diesen dann zurückzugeben?


Ja. Zumindest war ich bisher immer dieser Meinung.

Wenn man hier schaut:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/...
steht da nur was von "geklärte Identität und Staatsangehörigkeit".
Kann sie die anders nachweisen?
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micha1970
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.11.2020 um 12:16:08
 
Naja, sie lebt seit 10 Jahren in Deutschland. Identität ist geklärt. Die Staatsangehörigkeit kann nicht mit einem abgelaufenen Pass oder einem Schreiben der kenianischen Botschaft bestätigt werden?
Sie ist hochschwanger und müsste von Frankfurt nach Berlin fahren.
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Antwort #3 - 03.11.2020 um 14:42:07
 
Sie muss vor der Einbürgerung noch auf die kenianische Staatsangehörigkeit verzichten. Also geht es hier erst einmal um die Einbürgerungszusicherung, noch nicht um die Urkunde. Für das Verzichtsverfahren dürfte sie einen gültigen Pass brauchen. Auch hängt die Aufenthaltsgenehmigung in der Regel am gültigen Pass. Ich denke, sie wird um die Passverlängerung nicht herumkommen.
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micha1970
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.11.2020 um 15:00:24
 
Ihr Aufenthalt ist kein Problem. Dafür wird der Pass nicht gebraucht. Sie hat auch ein Dokument, mit dem sie im Schengenraum reisen darf. Ok, für das Verzichtsverfahren muss man einen Pass haben? Ist das irgendwo geregelt? Ein kenianischer Pass ist nicht auf die Schnelle verlängert. Sie muss von Frankfurt nach Berlin reisen hochschwanger mit kleinem Kind in Corona-Zeiten. Dann muss das Ganze nach Kenia gesendet werden usw. Das würde sie gerne vermeiden. Der ganze Prozess dauert schon ewig, in der Zwischenzeit ist der Pass abgelaufen. Sachbearbeiter ist schwer erreichbar usw. Meine Freundin hat schon einen Termin bei einem Anwalt vereinbart, um den administrativen Prozess zu beschleunigen. Sie blickt da nicht durch. Ich würde das eher ohne Anwalt machen wollen.
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Antwort #5 - 03.11.2020 um 15:08:21
 
micha1970 schrieb am 03.11.2020 um 15:00:24:
Ok, für das Verzichtsverfahren muss man einen Pass haben? Ist das irgendwo geregelt? 

Aufenthaltsgesetz § 3
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__3.html
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micha1970
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.11.2020 um 15:47:14
 
Sie hat eine Fiktionsbescheinigung.
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Antwort #7 - 03.11.2020 um 16:06:58
 
Hallo,

vorab: Mit einer Fiktionsbescheinigung oder einem anderen Aufenthaltstitel allein, ohne gültigen Nationalpass oder Ausweisersatz, darf sie entgegen Deiner Vermutung nicht innerhalb Schengens reisen.
Für einen Grenzübertritt und den Aufenthalt in einem anderen Staat benötigt sie immer auch ihren gültigen Pass. Entgegen Deiner Ansicht braucht sie diesen gültigen Nationalpass auch für den Aufenthalt in Deutschland.

Bei dem Einbürgerungsverfahren meiner kenianischen Frau hat die EBH bei Start des Einbürgerungsverfahrens zumindest die Vorlage eines gültigen Nationalpasses verlangt.
Ebenso die kenianische Botschaft in Berlin für den Start des erforderlichen Ausbürgerungsprozesses.
Ob das immer zwingend so sein muss, kann ich aber nicht sagen. Das kann Dir die zuständige EBH und die kenianische Botschaft verbindlich mitteilen.

Verlängern kann sie ihren alten kenianischen Pass nicht. Es muss ein neuer Pass, jetzt nach dem Muster der Gemeinschaft Ostafrikanischer Staaten, ausgestellt werden.

Falls sie Ihre kenianische ID-Karte besitzt, sollte die Neuausstellung eines Passersatzes auch kein Problem sein. Die Reise nach Berlin zur Botschaft ist dafür aber zwingend erforderlich (Abnahme Fingerabdrücke). Wenn sie jetzt schwanger ist, muss sie ggf. eben warten bis nach der Geburt.

Ein Tipp im Umgang mit der kenianischen Botschaft in Berlin: Für Nachfragen o.ä. nicht versuchen anzurufen oder eine E-Mail schreiben, sondern den angegebenen WhatsApp-Kontakt nutzen.

Falls Deine Freundin hier mit falscher Identität leben sollte, was nicht völlig ungewöhnlich wäre, kann das ein Problem werden, sowohl bei Passneuausstellung, als auch beim Ausbürgerungsprozess, da die kenianischen Passbehörden mittlerweile etwas seriöser agieren. Aber auch das ist offenbar gegen eine Art Strafzahlung in Kenia(!) selbst noch regelbar.

Ich sehe auch nicht, inwieweit ein Anwalt da bei dem ganzen Prozedere erst einmal hilfreich sein sollte oder das administrative Prozedere bescheunigt werden könnte.
Der hohe Zeitansatz entsteht nicht bei der EBH, sondern bei der Ausbürgerung, also dem Agieren der kenianischen Behörden (Botschaft und zentrales Passamt in Nairobi). Da kann ein deutscher Anwalt überhaupt nichts beschleunigen.

Gruß
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Antwort #8 - 03.11.2020 um 16:50:28
 
micha1970 schrieb am 03.11.2020 um 15:47:14:
Sie hat eine Fiktionsbescheinigung.

Womit sich die Einbürgerung bis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels erledigt hat, da die Fiktionsbescheinigung für eine Einbürgerung nicht ausreichend ist. Da die Ausländerbehörde für die Verlängerung einen gültigen Pass benötigt, muss sie diesen auch vorlegen. Da hilft nichts.
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micha1970
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 04.11.2020 um 12:20:26
 
Sie hat einen Termin mit der Ausländerbehörde wegen der Aufenthaltsverlängerung in ein paar Tagen. Die Verlängerung des Passes sei hierfür angeblich nicht erforderlich. Wie auch immer, wahrscheinlich wird sie um die Verlängerung nicht herumkommen. Sie hat auch eigentlich alles beisammen, was man dazu braucht außer die Kopie der Geburtsurkunde der Mutter. Aber die kann sie sich auch besorgen. Ist natürlich alles megaaufwändig nach Berlin zu fahren und dann ewig zu warten, bis Nachricht aus Kenia da ist.Vielen Dank allen für die Hinweise.
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Antwort #10 - 04.11.2020 um 13:38:40
 
micha1970 schrieb am 03.11.2020 um 11:44:54:
....es fehlt nur der gültige Kenianische Pass. Er ist am 20. Oktober dieses Jahres abgelaufen. 

Das Ablaufdatum des Passes war ihr doch schon seit dem Erhalt dieses 
Passes bekannt. Da hätte sie sich doch schon wesentlich eher um eine Verlängerung/Erneuerung kümmern können. So etwas macht man doch
nicht auf den letzten Drücker, man weiß doch von vornherein, dass es
auf den Konsulaten immer etwas länger dauert weil die Pässe stets im
Heimatland ausgefertigt werden.
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Antwort #11 - 04.11.2020 um 14:45:58
 
Eine der bekannten, äußerst hilfreichen "Antworten".

Musste die Betroffene auch die COVID-Einschränkungen vorhersehen?

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Antwort #12 - 04.11.2020 um 17:49:10
 
Petersburger schrieb am 04.11.2020 um 14:45:58:
Musste die Betroffene auch die COVID-Einschränkungen vorhersehen?

Ja natürlich, die bestehen immerhin schon seit April.
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Antwort #13 - 05.11.2020 um 05:33:12
 
Erstens: Seit März.

Zweitens:
Um sechs Monate vor Passablauf anzufangen, musste sie also die Pandemie-Einschränkungen bereits im August des Vorjahres erahnen und im September anfangen.

wandhau
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Antwort #14 - 05.11.2020 um 09:59:18
 
@Petersburger
Das mag jeder halten wie er will.

Ich habe jedenfalls in der inzwischen fast 40jährigen 
Aufenthaltszeit meiner Ehefrau stets dafür Sorge getragen,
dass alle aufenthaltsrechtlichen Auflagen akribisch
eingehalten und erfüllt wurden und keine "Fehlzeiten"
entstanden.

Von unseren Sachbearbeiter bei der ABH wurde mir schon
wiederholt bestätigt, dass es sich bei der Akte meiner Frau
um eine Musterakte handelt, die nur wenige Seiten umfasst.
Während die Akten anderer Kunden mit weitaus kürzerer
Aufenthaltshistorie, sich weit umfangreicher präsentieren,
als die Telefonbücher von Berlin oder einer anderen Großstadt.

Für uns war es jedenfalls immer eine Selbstverständlichkeit,
den notwendigen Erfordernissen der aufenthaltsrechtlichen
Bestimmungen pünktlich nachzukommen, so wie man es
eigentlich auch von jeden anderen Ausländer erwarten sollte.
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Antwort #15 - 05.11.2020 um 12:06:18
 
Konzentriert Ihr Euch ab jetzt bitte wieder auf die Fragen des Themenstarters? Er fragt nach konkreten Anforderungen für eine Bekannte, nicht sich selbst.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 19.11.2020 um 10:57:23
 
Sie hat jetzt einen Termin zur Beantragung eines neuen Passes bei der Kenianischen Botschaft am Montag. Darin steht, dass für Reisen nach Berlin ein negativer Covid 19-Test erforderlich sei maximal 72 Stunden alt.

Ich denke, das kann man ignorieren? Meinen die vielleicht, dass wenn man aus Kenia anreist? Es steht da ausdrücklich Reisen nach Berlin, nicht Zutritt zur Botschaft.
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blubb


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Antwort #17 - 19.11.2020 um 14:11:05
 
Für eine Reise nach Berlin ist kein negativer Test erforderlich.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung...
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Antwort #18 - 19.11.2020 um 19:09:45
 
Vielen Dank. Sie hat jemand von der Botschaft in Berlin erreicht. Negativer Covid 19 Test ist nicht erforderlich.
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