Hallo,
vorab: Mit einer Fiktionsbescheinigung oder einem anderen Aufenthaltstitel allein, ohne gültigen Nationalpass oder Ausweisersatz, darf sie entgegen Deiner Vermutung
nicht innerhalb Schengens reisen.
Für einen Grenzübertritt und den Aufenthalt in einem anderen Staat benötigt sie immer auch ihren gültigen Pass. Entgegen Deiner Ansicht braucht sie diesen gültigen Nationalpass auch für den Aufenthalt in Deutschland.
Bei dem Einbürgerungsverfahren meiner kenianischen Frau hat die
EBH bei Start des Einbürgerungsverfahrens zumindest die Vorlage eines gültigen Nationalpasses verlangt.
Ebenso die kenianische Botschaft in Berlin für den Start des erforderlichen Ausbürgerungsprozesses.
Ob das immer zwingend so sein muss, kann ich aber nicht sagen. Das kann Dir die zuständige
EBH und die kenianische Botschaft verbindlich mitteilen.
Verlängern kann sie ihren alten kenianischen Pass nicht. Es muss ein neuer Pass, jetzt nach dem Muster der Gemeinschaft Ostafrikanischer Staaten, ausgestellt werden.
Falls sie Ihre kenianische ID-Karte besitzt, sollte die Neuausstellung eines Passersatzes auch kein Problem sein. Die Reise nach Berlin zur Botschaft ist dafür aber zwingend erforderlich (Abnahme Fingerabdrücke). Wenn sie jetzt schwanger ist, muss sie ggf. eben warten bis nach der Geburt.
Ein Tipp im Umgang mit der kenianischen Botschaft in Berlin: Für Nachfragen o.ä. nicht versuchen anzurufen oder eine E-Mail schreiben, sondern den angegebenen WhatsApp-Kontakt nutzen.
Falls Deine Freundin hier mit falscher Identität leben sollte, was nicht völlig ungewöhnlich wäre, kann das ein Problem werden, sowohl bei Passneuausstellung, als auch beim Ausbürgerungsprozess, da die kenianischen Passbehörden mittlerweile etwas seriöser agieren. Aber auch das ist offenbar gegen eine Art Strafzahlung in Kenia(!) selbst noch regelbar.
Ich sehe auch nicht, inwieweit ein Anwalt da bei dem ganzen Prozedere erst einmal hilfreich sein sollte oder das administrative Prozedere bescheunigt werden könnte.
Der hohe Zeitansatz entsteht nicht bei der
EBH, sondern bei der Ausbürgerung, also dem Agieren der kenianischen Behörden (Botschaft und zentrales Passamt in Nairobi). Da kann ein deutscher Anwalt überhaupt nichts beschleunigen.
Gruß