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Niederlassung nach drei Jahren (Gelesen: 6.310 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassung Probezeit?
Emanuelsson
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Antwort #15 - 09.12.2020 um 09:15:59
 
Hallo nochmal, ich habe ein Anwalt für Ausländerrecht gefragt und sie meinte das man 4 Jahre lang verheiratet sein muss, damit es sicher ist das ich keine Probleme mit mein Aufenthalt bekomme.

Verheiratet : seit Januar 2017
Einreise: Juli 2017
Aufenthaltserlabniss : September 2017 bis September 2020
Antrag NE : September 2020 bekommen nach § 28 abs. 2

Meine frage : Ich habe eine Niederlassungserlabnis nach § 28 abs. 2. Verheiratet sind wir seit Anfang Jahres 2017, und nächsten Januar werden es vier Jahre. Wenn ich mich von Ihr trennen lassen würde, müsste ich eine neue Niederlassungserlabnis, Aufenthaltserlabnis beantragen? Wird mein Aufenthalt auf ein Jahr dann verlängert oder wie läuft das ab? Ich hab leider kein Geld wieder für ein Anwalt da ich Azubi bin.
Die frist von drei Jahren ist ja schon erfüllt.
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reinhard
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Antwort #16 - 09.12.2020 um 13:39:21
 
Eine Niederlassungserlaubnis behält man, die hat nichts damit zu tun, ob man zusammen oder getrennt lebt.

Überall gelten ansonsten drei Jahre: Nach drei Jahren bekommt man eine Niederlassungserlaubnis. Nach drei Jahren würde man auch eine Aufenthaltserlaubnis als "getrennt Lebender" bekommen. Eine Vier-Jahres-Frist gab es mal ganz, ganz, ganz früher. (Ist der Anwalt schon älter?)

Eine Niederlassungserlaubnis gilt, wenn nichts passiert und Du nichts anderes beantragt, Dein Leben lang. Die musst Du nicht nochmal beantragen.
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Emanuelsson
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Antwort #17 - 09.12.2020 um 14:00:28
 
reinhard schrieb am 09.12.2020 um 13:39:21:
Ist der Anwalt schon älter?


Ja der ist schon älter und hat mich nicht weiter geholfen ehrlich gesagt.
reinhard schrieb am 09.12.2020 um 13:39:21:
Eine Niederlassungserlaubnis behält man, die hat nichts damit zu tun, ob man zusammen oder getrennt lebt.


Achso ok, also kann ich mir zu 100% sicher das nichts danach passiert.
Ich habe nach § 31 gelesen das man dann ein Eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html
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reinhard
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Antwort #18 - 09.12.2020 um 15:49:01
 
Eine Niederlassungserlaubnis hat keinen festgelegten Zweck (wie Arbeit, Ehe, Studium), sondern gilt für immer.

Eine Aufenthaltserlaubnis hat einen Zweck und ist begrenzt, die Zeiten hast Du hinter Dir.

Du verlierst die Niederlassungserlaubnis, wenn Du eine Bank überfällst und danach zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wirst. Oder wenn Du ins Ausland umziehst.
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Emanuelsson
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Antwort #19 - 20.04.2021 um 22:47:04
 
Hallo miteinander,

Ich habe eine frage, und zwar besitze ich eine Niederlassungserlaubniss seit September 2020 und habe seit März  2021 ein Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit gestellt. Leider läuft es in der Ehe nicht so gut, ich weiss das zuhause andere Männer kommen während ich bei der Arbeit bin. Was würde geschehen wenn ich ausziehen würde in der nähe meiner Arbeit. Abschiebung mach Heimat, verfällt meine NE ?

Danke
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Antwort #20 - 21.04.2021 um 00:57:09
 
Emanuelsson schrieb am 20.04.2021 um 22:47:04:
Abschiebung mach Heimat, verfällt meine NE ?


Nein, weder noch.

Das hatte Dir doch reinhard schon dargelegt:

reinhard schrieb am 09.12.2020 um 13:39:21:
Eine Niederlassungserlaubnis behält man, die hat nichts damit zu tun, ob man zusammen oder getrennt lebt.
...
Eine Niederlassungserlaubnis gilt, wenn nichts passiert und Du nichts anderes beantragt, Dein Leben lang. ...


reinhard schrieb am 09.12.2020 um 15:49:01:
Eine Niederlassungserlaubnis hat keinen festgelegten Zweck (wie Arbeit, Ehe, Studium), sondern gilt für immer.
...
Du verlierst die Niederlassungserlaubnis, wenn Du eine Bank überfällst und danach zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wirst. Oder wenn Du ins Ausland umziehst. 


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Emanuelsson
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Antwort #21 - 21.04.2021 um 17:27:41
 
Ok vielen Dank für die Information, vielleicht frage ich zu viel weil ich Angst habe.

Und die Deutsche Staatsangehörigkeit kann ich ab wann wieder beantragen, da dieser Antrag verfällt da ich die Adresse ändere? Ich bin seit mitte 2017 in Deutschland und hatte eine drei Jahres Aufenthalterlaubniss,  jetzt Niederlassung seit 2020.
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Antwort #22 - 21.04.2021 um 18:05:16
 
Emanuelsson schrieb am 21.04.2021 um 17:27:41:
Ok vielen Dank für die Information, vielleicht frage ich zu viel weil ich Angst habe.


Hallo,

ja, scheint so. Deine Angst ist aber unbegründet.

Zitat:
Und die Deutsche Staatsangehörigkeit kann ich ab wann wieder beantragen, da dieser Antrag verfällt da ich die Adresse ändere? Ich bin seit mitte 2017 in Deutschland und hatte eine drei Jahres Aufenthalterlaubniss,  jetzt Niederlassung seit 2020.


Dein Einbürgerungsantrag (vermutlich Antrag nach §9 StAG) verfällt nicht wegen der Adressänderung, sondern kann unter Umständen deshalb nicht mehr zum Erfolg führen, weil Ihr Euch dann getrennt habt und die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.
Das könnte letztendlich dazu führen, dass Du nicht mehr nach §9 StAG eingebürgert werden kannst.

Denn die Ehe muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung grundsätzlich noch bestehen. Sie besteht bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils, ein Getrenntleben allein schließt die Einbürgerung nach §9 StAG zwar nicht grundsätzlich aus, allerdings kann die Einbürgerungsbehörde die Einbürgerung nach Ermessen ablehnen (->Verwaltungsvorschriften zum StAG).

Sollte das der Fall sein, kannst Du die Einbürgerung nach §10 StAG beantragen, dann wäre dann üblicherweise nach einem Aufenthalt von 8 Jahren, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch nach 6 oder 7 Jahren möglich. Also in Deinem Fall frühestens 2023, spätestens 2025.

Gruß
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