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Niederlassung nach drei Jahren (Gelesen: 6.309 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassung Probezeit?
Emanuelsson
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03.11.2020 um 00:53:28
 
Ich hätte eine frage, und zwar bin ich seit 3 jahren und paar Monaten in Deutschland und hab meine Niederlassungserlabnis die Tage bekommen. Ich bin zwecks Ehegattennachzug nach Deutschland eingereist, und befinde mich bis nächstes Jahr in der Ausbildung.
Wir streiten die letzten Zeiten zu oft, und die frage jetzt, wie sieht es für mich aus wenn Sie sich von mir scheiden lässt. Könnte mann mir die Niederlassungserlabniss entziehen bzw. Abschiebung androhen? Ich mache grad eine Ausbildung und habe mich hier gut integriert. Habe auch den B1 Test von Göthe Institut.

Mfg emanuel
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erne
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Antwort #1 - 03.11.2020 um 08:20:58
 
Emanuelsson schrieb am 03.11.2020 um 00:53:28:
Könnte mann mir die Niederlassungserlabniss entziehen bzw. Abschiebung androhen?


Die Erteilung der NE inach 3 Jahren ist von einer Ehe abhängig.
Die NE selber ist nicht mehr von der Ehe abhängig.

Wenn die Angaben bei dem Antrag auf eine NE aber falsch waren, kann sie entzogen werden.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Emanuelsson
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Antwort #2 - 03.11.2020 um 14:56:49
 
Nein die Angaben stimmen ja, wir leben ja zusammen in einem Haushalt und schlaffen im gleichen Bett.

Ich dürfte mich auch Einbürgern lassen, nur meint das Landratsamt das ich warten soll bis ich die Ausbildung abschließe damit ich kein Einbürgerungstest machen muss. Soll ich am besten ein Anwalt holen, was für einen Anwalt? Für Ausländerrecht, für Familienrecht?

Vielen Dank.

Mfg Emanuel
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reinhard
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Antwort #3 - 03.11.2020 um 15:36:26
 
Wofür ein Anwalt?

Wenn Du die Bedingungen für eine NE erfüllst, bekommst Du sie. Wenn Du die Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllst, wirst Du eingebürgert.

Beides kann rückgängig gemacht werden, wenn Du getäuscht hast, also etwas behauptet hast, was nicht stimmt.

Bei einer Ehe ist das "eheliche Zusammenleben" entscheidend. Trennt Ihr Euch, kannst Du die Ehe nicht mehr als Begründung für eine Verkürzung der Fristen anführen. In der Ehe kannst Du nach drei Jahren eine NE bekommen und auch nach drei Jahren eingebürgert werden.
Nach einer Trennung kannst Du nach fünf Jahren die NE bekommen und nach sieben Jahren eingebürgert werden.

Auf eine Scheidung und deren Termin kommt es nicht an.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 03.11.2020 um 15:44:18
 
Hallo,

ein Anwalt für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist zur Zeit (noch) nicht erforderlich und wird es vermutlich auch nicht werden. Das wäre dann aber, falls überhaupt, ein Anwalt für Aufenthaltsrecht oder Verwaltungsrecht.

Bei einer Scheidung benötigt Ihr sowieso einen Anwalt, wobei man da, wenn man das zivilisiert durchführt, lediglich einen gemeinsamen Anwalt benötigt und nicht jeder seinen eigenen. Das wäre in diesem Fall ein Anwalt für Familienrecht.

Was die mögliche Einbürgerung angeht: Ich persönlich würde lieber den Einbürgerungstest ablegen und mich jetzt einbürgern lassen, solange Eure eheliche Gemeinschaft noch besteht.
Falls Sie noch besteht.

Gruß
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strongbuy
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Antwort #5 - 03.11.2020 um 19:36:38
 
Wie bekommt man eine NE ohne den Einbürgerungstest?

Dieser 33 Fragen Blödsinn braucht man doch eh mit B1 für die NE.

Gruß

S.B.  Smiley
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reinhard
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Antwort #6 - 03.11.2020 um 20:41:14
 
Den Test "leben in Deutschland" braucht man für die Verlängerung der AE, die NE und die Einbürgerung.

Aber man muss den Test nur einmal bestehen, wenn man im ersten Anlauf 17 oder mehr richtige Antworten hat.
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Emanuelsson
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Antwort #7 - 04.11.2020 um 07:58:31
 
T.P.2013 schrieb am 03.11.2020 um 15:44:18:
Was die mögliche Einbürgerung angeht: Ich persönlich würde lieber den Einbürgerungstest ablegen und mich jetzt einbürgern lassen, solange Eure eheliche Gemeinschaft noch besteht.
Falls Sie noch besteht.

Ja ich denk das ichs lieber jetzt schon mache.
danke  Smiley
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Emanuelsson
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Antwort #8 - 07.11.2020 um 23:09:26
 
Wie würde es den für mich aussehen wenn ich mich von Ihr trennen und scheiden lasse?
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Antwort #9 - 08.11.2020 um 01:12:53
 
Worauf bezogen?
NE bleibt grundsätzlich bestehen, Einbürgerung erfolgt nach §10 StAG, also später dann bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Immer vorausgesetzt, man kann Dir keine Täuschung bzgl. z.B. Erlangung der NE vorwerfen.

Gruß
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Antwort #10 - 08.11.2020 um 13:13:53
 
Konkret:

Innerhalb der Ehe kannst Du nach drei Jahren eingebürgert werden, wenn Du alles Voraussetzungen erfüllt.

Getrennt lebend, allein lebend, mit einer Ausländerin verheiratet oder alles andere: Dann kannst Du nach sechs oder sieben oder acht Jahren eingebürgert werden.

NE in der Ehe mit deutscher Frau nach drei Jahren, getrennt lebend nach fünf Jahren.
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Antwort #11 - 12.11.2020 um 21:02:53
 
Wir haben uns getrennt bzw. ich von ihr und lassen uns demnächst scheiden, meine sorge ist jetzt, meine Frau und ihre Familie denken das ich sie die ganze Zeit angelogen hab und ich vorgetäuscht hab sie zu lieben, bis ich die Niederlassungserlabnis in der tasche hab. Können sie mir jetzt was antun? Soll ich ein anwalt holen?
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Antwort #12 - 12.11.2020 um 22:01:04
 
Hast Du denn die Niederlassungserlaubnis in der Tasche?

Bisher hattest Du ja nicht theoretische Fragen für die Zukunft gestellt.

Wenn Du ernsthafte Antworten willst, musst Du erst ernsthaft Informationen geben:

Einreise:
geheiratet:
Aufenthaltserlaubnis:
Antrag NE:
NE bekommen:
Trennung wann?:

Wenn es theoretisch bleibt, hilft Dir das ja nichts.
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Antwort #13 - 13.11.2020 um 08:58:49
 
reinhard schrieb am 12.11.2020 um 22:01:04:
Einreise:
geheiratet:
Aufenthaltserlaubnis:
Antrag NE:
NE bekommen:
Trennung wann?:


und Zwar bin ich im Juli August 2017 mit ein 3 Monatiges Visum hier eingereist.
Geheiratet haben wir Anfang 2017
Dann September 2017 ein Aufenthaltserlabniss für 3 Jahre bekommen.
Niederlassungserlabniss habe ich jetzt seit paar Wochen.
Trennung läuft gerade, ich bin auf der Suche nach eine eigene Wohnung.
Meine frage ist jetzt, das Sie denkt ich habe sie die ganze Zeit verarscht und jetzt verlasse ich Sie nachdem ich meine Niederlassung bekommen habe. Ich habe sie geliebt aber bin nicht mehr glücklich, was soll ich machen??
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reinhard
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Antwort #14 - 13.11.2020 um 13:34:50
 
Es kann sein, dass jemand denkt:

Aufenthaltserlaubnis, dann genau drei Jahre bis zur Niederlassungserlaubnis, dann sofort die Trennung – alles lange geplant.

Aber die Ausländerbehörde kann Dir die Niederlassungserlaubnis nicht wegnehmen, weil sie irgendwas denkt. Sie muss Beweise haben. Und falls sie die NE wieder wegnehmen wollen, müssen sie es Dir erst ankündigen. Dann kannst Du immer noch hier Rat suchen oder einen Anwalt dazu holen.
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