Hallo zusammen,
ich habe Fragen zum Aufenthaltstitel des Vaters meines Kindes. Ich bin Deutsche und unser Kind auch. Der Vater ist Ausländer (nicht EU). Unser Kind ist 3 Jahre alt und wir sind seit zwei Jahren getrennt.
Erst einmal die Fakten.
Unser Kind ist im August 2017 geboren. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Vater unseres Kindes ein Duldung.
Im Dezember 2017 hat er eine
AE für drei Jahre bekommen (nach §28, Abs. 1 Nr. 3). Die
AE war mit der Auflage verbunden einen Integrationskurs zu absolvieren.
Diesen hat er erfolgreich (B1 und Leben in Deutschland) abgeschlossen.
Ende Mai 2018 hat er angefangen zu arbeiten. Er ist weiterhin unbefristet beim selben Arbeitgeber angestellt.
Wir haben uns Ende August 2018 getrennt.
Seit Januar 2019 lebt er in seiner eigenen Wohnung.
Unser Kind lebt bei mir. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und es besteht regelmäßiger Umgang mit unserem Kind.
Sein nationaler Reisepass hat eine Gültigkeit bis Juli 2022.
Er hat 2017 einen Strafbefehl zu 60 Tagessätzen wegen unerlaubter Einreise/Aufenhtalt erhalten. Die Strafe hat er bezahlt.
Weitere Strafen liegen nicht vor.
Nun steht die Verlängerung der
AE in Berlin, wo wir alle leben, an.
Kann er bereits eine Niederlassungserlaubnis erhalten oder muss er erst 60 Monate in die Rentenversicherung einzahlen?
Bei der Terminbuchung muss er ja bereits angeben, ob er eine befristete
AE oder eine
NE beantragen möchte.
Aus der Seite des Landesamts für Einwanderung werde ich nicht so recht schlau.
Wenn er noch keine
NE erhalten kann, für wie viele Jahre kann die
AE erteilt werden? Geht das über die Gültigkeitsdauer des Passes hinaus?
Ich werde ihn zum Termin begleiten, um den Umgang mit unserem Kind zu bestätigen.
Alternativ könnte erl ein Schreiben vom Jugendamt vorlegen.
Es erscheint mir sinnvoller und einfacher, wenn wir gemeinsam vorsprechen.
Müssen wir unser Kind auch mitnehmen oder reicht es seinen Pass und die Geburtsurkunde mitzubringen? Bei der Erstausstellung war unser Kind dabei.
Jetzt stellte ich es mir etwas herausfordernd vor mit einem dreijährigen Kind in den Zeiten der Pandemie einen solchen Termin wahrzunehmen.
Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
mirimi