karambol schrieb am 28.10.2020 um 14:33:23:man ist ukrainischer Staatsangehöriger mit mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland. In Deutschland lebt er seit 11 Jahren. Nun bekommt er daneben noch die russische Staatsangehörigkeit.
Hinweis am Rande, da es nicht Deutschland betrifft und ohne eigene Recherche zum Thema:
Nach Aussage von Kollegen in Kiew sei doppelte StAng in der Ukraine verboten
(das ist der Teil ohne eigene Recherche).
Das führe dazu, dass Doppelstaater RUS+UKR regelmäßig an den Außengrenzen Probleme bekämen, wenn sie russische Pässe vorweisen.
Das kann bei Reisen RUS -> UKR und ggf. anschließend UKR -> EU passieren, wenn der nach Einreisestempeln der Hinreise gesucht wird.
Das führt dazu, dass z.B. bei einer Eheschließung in RUS oder bei der Beurkundung einer Geburt in RUS das standesamtliche russische Dokument in der Ukraine nicht anerkannt wird, weil es einen russischen StAng dieses Namens für die Ukraine nicht gibt.
Will damit sagen, dass der zusätzliche Erwerb der russischen StAng für einen in DEU lebenden UKR-StAng keine gute Idee sein muss, wenn man sich dann in der derzeitigen politischen Lage zwischen den beiden Staaten bewegt.