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Eheschließung Kenianerin / Deutschen (Gelesen: 6.323 mal)
NormanTdfStrand
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27.10.2020 um 11:05:21
 
Hallo User des Forums. Ich heiße Norman und habe mich heute hier angemeldet da ich ein wenig verzweifelt und genervt von der deutchen Bürokratie sowie die abwertende Haltung gegenüber Afrika bin. Vielleicht finde ich ja hier meine Antworten und Menschen denen es ähnlich erging bzw Leute die mich bei der Sache unterstützen können.

Vorhaben: Kenianerin in Deutschland heiraten

Wir hatten im Vorfeld mit der Botschaft, dem Ausländeramt, der Gemeinde, dem Standesamt Rücksprache gehalten. Im Internet gesucht und Infobroschüren angefordert. Seit Juni bekommen wir bei jeder Anfrage andere Ausagen, Vorraussetzungen und Anforderungen. Selbst mein Standesamt vor Ort gibt nachdem ich genau das besorgt habe was gefordert wird noch weitere Beweise und betitelt die angeordnete Notarisierung im Nachhinein als unnötig. Ich wohne in Timmendorfer Strand .. die Beamtin benötigte Informationen die sie mir am Telefon geben wollte, die sie handschriftlich vor sich hatte, eine Woche um das in ein offizielles Schreiben zu verfassen. Die Informationen darin sind wiederum komplett anders als das was ich bisher von dieser Seite bekommen habe. Aber ich schweife ab ...

Meine Zukünftige hat die uns bekannten Unterlagen besorgt. Sie notariell beglaubigen lassen und vom kenianischen Ausländer Amt bestätigen lassen. Meine 3 erforderlichen Unterlagen habe ich ebenfalls besorgt.

Alle Dokumente, Beglaubigungen und Bestätigungen, die wir bisher "rangeschafft" haben und schon gut ins Geld gingen, von einen vereidigten anerkannten Übersetzer von Englischen ins deutsche übersetzen lassen.

Welche Unterlagen haben wir:
Für mich: Geburtsurkunde sowie erweiterte Meldung aus dem Geburtenregister - erweiterte Meldebescheinigung - Ausweis und Reisepass - notariell beglaubigt

Für sie: Certificate of Birth - Passport Copy B/W - Affidavit of Marriage - Impediment to Marriage
Alle Dokumente gesiegelt von Ministry of Foreign Affairs und notariell beglaubigt in Kenia.
Level A1 Dokument - in ein paar Tagen wird der Test abgelegt

Bei der Terminierung beim Standesamt zur Abgabe wurde mir nun mitgeteilt, das ich pro Dokument 350€ (wenn es nicht Kenia wäre sind es nur 250€) hinterlegen müsste, damit das Gericht diese Unterlagen auf Echtheit prüft. Weiterhin müsse der Pass von ihr als Farbdokument vorliegen und alle notariellen Beglaubigungen und Echtheitszertifikate wären ungültig bzw nicht notwendig.

Es wurde mir dann auch eine Prüfdauer zwischen 5 und 6 Monaten genannt, was das eine Dokument wegen der Gültigkeit nicht überstehen würde. Eine Bestätigung vom Standeamt, das wir die Heirat beantragt haben damit wie ein Heiratsvisum beantragen können, wird uns auch (angeblich) erst nach der gesamten Prüfung ausgestellt...wenn es nicht zu einer Ablehnung kommen würde. Die Aussage der Beamtin war eher negativ zur Anerkennung. Vorher gäbe es nichts schriftliches von der Seite des Standesamtes.

Beim Visum geht es dann weiter mit den Problemen. Für die Verzichtserklärung benötige ich einen Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde. Da warte ich mittlerweile auch schon 3 Wochen drauf... ob ich die Anforderungen erfülle, ist auch fraglich. Denn auch hier haben wir sehr unterschiedliche Informationen vorliegen.

Im Großen und Ganzen bin ich von dem ganzen Hürden genervt und habe mich nach Alternativen umgeschaut. Kenia und Dänemark als Heiratsland zu nehmen scheint eine Alternative zu sein. Allerdings beginnt danach der ganze deutsche behördliche Wahnsinn mit der Anerkennung der Dokumente. Die Informationen die mir dort vom deutschen Standeamt und vom Ausländeramt vorliegen sind genauso "erfolgsversprechend" wie bisher zur Trauung in Deutschland.


Ich erhoffe mir hier Hilfe, Erfahrungsaustausch, Alternativen und vielleicht auch Storys wie es im Endeffekt alles gut wurde.
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deerhunter
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Antwort #1 - 27.10.2020 um 11:48:40
 
NormanTdfStrand schrieb am 27.10.2020 um 11:05:21:
Bei der Terminierung beim Standesamt zur Abgabe wurde mir nun mitgeteilt, das ich pro Dokument 350€ (wenn es nicht Kenia wäre sind es nur 250€) hinterlegen müsste, damit das Gericht diese Unterlagen auf Echtheit prüft. Weiterhin müsse der Pass von ihr als Farbdokument vorliegen und alle notariellen Beglaubigungen und Echtheitszertifikate wären ungültig bzw nicht notwendig.

Es wurde mir dann auch eine Prüfdauer zwischen 5 und 6 Monaten genannt, was das eine Dokument wegen der Gültigkeit nicht überstehen würde. Eine Bestätigung vom Standeamt, das wir die Heirat beantragt haben damit wie ein Heiratsvisum beantragen können, wird uns auch (angeblich) erst nach der gesamten Prüfung ausgestellt...wenn es nicht zu einer Ablehnung kommen würde. Die Aussage der Beamtin war eher negativ zur Anerkennung. Vorher gäbe es nichts schriftliches von der Seite des Standesamtes.


Ja, das ist absolut richtig vom Standesamt! Kenia gehört, wie einihe andere, zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen und es finden keine "Legalisationen" der Urkunden statt. Statt dessen werden die Urkunden überprüft mittels einer UP. Diese dauert bis zu 6 Monaten, kann in Coronazeiten auch länger sein und kostet entsprechend...alle Informationen kannst du hier entnehmen und hättest du auch im Vorfel schon raus sichen können

https://nairobi.diplo.de/blob/1784944/e14944a2566be8196f7d4134ce9d9763/merkblatt...

https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/urkundenueberpruefung/1510466

NormanTdfStrand schrieb am 27.10.2020 um 11:05:21:
Beim Visum geht es dann weiter mit den Problemen. Für die Verzichtserklärung benötige ich einen Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde. Da warte ich mittlerweile auch schon 3 Wochen drauf... ob ich die Anforderungen erfülle, ist auch fraglich. Denn auch hier haben wir sehr unterschiedliche Informationen vorliegen.


Das macht jetzt noch keinen Sinn, denn das Visum kannst sie erst bekommen wenn die UP fertig ist! für eine VE benötigst du genug Einkommen...muss man ausrechnen

NormanTdfStrand schrieb am 27.10.2020 um 11:05:21:
Kenia und Dänemark als Heiratsland zu nehmen scheint eine Alternative zu sein. 


Dänemark dürfte aufgrund von Schengenvisum ebenfalls ausfallen, dazu muss sie dann wieder ausreisen nach Kenia und dann folgt ebenfalls die UP..für Kenia spricht, dass diese UP dann ebenfalls vor dem Visum erfolgt. Man gewinnt nichts. Also besser gleich in D heiraten

Das hat mit Behördenwahnsinn nichts zu tun, ist nunmal so
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« Zuletzt geändert: 27.10.2020 um 14:30:28 von Daddy » 
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Antwort #2 - 28.10.2020 um 09:25:34
 
deerhunter schrieb am 27.10.2020 um 11:48:40:
Man gewinnt nichts. Also besser gleich in D heiraten

Die bürokratischen Abläufe müssen in jeden Fall abgearbeitet werden. Das dauert seine Zeit und kostet Geld.

Bei einer geplanten Eheschließung in Deutschland wird das bereits vor der
Einreise erledigt, bei einer Eheschließung in Kenia beginnt diese Urkundenprüfung erst nach der Eheschließung.

Das Visum kann erst nach der abgeschlossenen Urkundenprüfung erteilt werden. Weiterhin ist für den Erhalt des Visums ein Sprachnachweis nach A1 vorzulegen.
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Antwort #3 - 28.10.2020 um 11:59:53
 
Ersteinmal vielen Dank für die Antworten !  Zwinkernd

@deerhunter: Die Dokumente die Du mir verlinkt hattest, habe ich an dem selben Tag der Registrierung hier im Forum erhalten bzw gefunden.

Wenn allerdings unsere Unterlagen schon von einem Notar beglaubigt und von der Ausländerbehörde und der Botschaft in Nairobi als Echt zertifiziert und Beurkundet sind, (auch ins Deutsche übersetzt) wieso muss es jetzt nochmals alles bezahlt und geprüft werden?
Das ist es, was ich nicht nachvollziehen kann.
Die VE macht doch nichts anderes, als die jeweiligen Dokumente zu prüfen und eine Bestätigung der Botschaft beizubringen, was ja schon beurkundet und beglaubigt ist.  unentschlossen

@Saxonicus

Wenn ich die Unterlagen im Vorfeld jetzt "nochmals" prüfen lasse, bei insgesamt 14 Dokumenten geht das bei je 350€ eindeutig zu weit mit der Bearbeitungsgebühr.
Bei einer Heirat außerhalb von Deutschland, muss dann doch nur noch die Heiratsurkunde "bestätigt" werden. Und wenn das dann 350€ kostet, kann ich damit leben.
Oder liegen mir , was die Überprüfung der Dokumente angeht, erneut falsche Informationen vor?  hä?
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Antwort #4 - 28.10.2020 um 13:22:26
 
Klicke doch einfach die beiden Links in Antwort #1 von @Deerhunter an,
da wird das präzis erklärt.
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Antwort #5 - 28.10.2020 um 14:50:51
 
Das Standesamt möchte legalisierte Urkunden, die es im Falle von Kenia nicht gibt. Dazu kannst du dich hier einlesen, Abschnitt "Prüfung von Urkunden im Rahmen der Amtshilfe".

Überprüft werden muss die kenianische Geburtsurkunde und des EFZ (und eventuelle Scheidungsurteile/Sterbeurkunden aller Vorehen). Macht also im Normalfall zwei Dokumente.
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Antwort #6 - 29.10.2020 um 06:49:26
 
NormanTdfStrand schrieb am 27.10.2020 um 11:05:21:
Beim Visum geht es dann weiter mit den Problemen. Für die Verzichtserklärung benötige ich einen Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde



Erst machen, wenn die Urkundenprüfung positiv zu ende ist. Denn die AV erkennt nur VEs an, die noch nicht 6 Monate alt sind. Wenn du sie also jetzt abgibst und das Visum kann erst in 8 Monaten ausgestellt werden, musst du ne neue VE machen.
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NormanTdfStrand
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Antwort #7 - 29.10.2020 um 07:04:09
 
@Saxonicus

In den Informationen wird das erklärt. Ja. Aber es steht auch, wenn die Ausländerbehörde berechtigte Zweifel hat, kann eine Prüfung angeordnet werden. Und dannnwird das Geld mit einer Kostenübernahme "abgesichert".
Aber meine Standesbeamtin möchte bei der Übergabe der Dokumente durch mich an Sie schon für jedes Dokument 350€ in BAR haben, ohne das die Ausländeebehörde oder das Oberlandesgericht zweifel geäußert hat bzw die Dokumente je gesehen hat. Und das ist sehr fragwürdig.

@garfield2008
würde ich auch so sehen. Allerdings habe ich mittlerweile 14 Dokumente für das Standesamt zusammengetragetragen, die weit über die Vorlage von Dokumenten bei anderen Standesämtern hinausgeht. Und ich soll ja auch schon 14 x 350€ im Vorraus in Bar zahlen wenn ich im standesamt die originalen Dokumente abgebe. Ohne das je eine Zweifel der zur Prüfung beauftragten Behörde geäußert wurde.


Ich habe gestern mit einem Anwalt telefoniert. Und er findet das Ganze auch sehr fragwürdig. Er wunderte sich ebenfalls über die von mir geforderte Dokumenten und die Vorrauszahlung in Bar.
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Antwort #8 - 29.10.2020 um 07:44:50
 
NormanTdfStrand schrieb am 29.10.2020 um 07:04:09:
Aber meine Standesbeamtin möchte bei der Übergabe der Dokumente durch mich an Sie schon für jedes Dokument 350€ in BAR haben, ohne das die Ausländeebehörde oder das Oberlandesgericht zweifel geäußert hat bzw die Dokumente je gesehen hat. Und das ist sehr fragwürdig.


Nein, das verstehst du falsch. Diese Urkundenprüfung gibt es immer aus Staaten mit unsicherem Urkundenwesen. Diese 350 € sind nur ein "Vorschuss"...wird es billiger bekommst du den Rest zurück, wird es teurer, musst du nachzahlen!
Ohne UP keine Hochzeit bzw. kein Visum! Da musst du durch, wenn du sie hier haben willst! Ein ganz normales Procedere

NormanTdfStrand schrieb am 29.10.2020 um 07:04:09:
Ich habe gestern mit einem Anwalt telefoniert. Und er findet das Ganze auch sehr fragwürdig. Er wunderte sich ebenfalls über die von mir geforderte Dokumenten und die Vorrauszahlung in Bar. 


Dann suche dir einen neuen Anwalt mit Fachgebiet Ausländerecht
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Antwort #9 - 29.10.2020 um 10:32:16
 
NormanTdfStrand schrieb am 29.10.2020 um 07:04:09:
Allerdings habe ich mittlerweile 14 Dokumente für das Standesamt zusammengetragetragen, die weit über die Vorlage von Dokumenten bei anderen Standesämtern hinausgeht. Und ich soll ja auch schon 14 x 350€ im Vorraus in Bar zahlen wenn ich im standesamt die originalen Dokumente abgebe. Ohne das je eine Zweifel der zur Prüfung beauftragten Behörde geäußert wurde.

Was für 14 verschiedene Dokumente sollen das sein.
Wenn die Standesbeamte die du dir ja nicht aussuchen kannst überfordert sein sollte, dann sollte sie sich mit ihrer Standesamtsaufsicht beraten. Die hat bestimmt eine Empfehlung wie vorzugehen ist.

Ansonsten in Kenia heiraten und nach der Heirat ein Familienzusammenführungsvisum beantragen. Für dieses Visum ist zwar auch eine Dokumentenüberprüfung notwendig, aber die Botschaft wird sicher nur die Heirats- und die Geburtsurkunde überprüfen.
Einen Vorteil hat die Heirat in Kenia auf jeden Fall, auf das Visum zur Familienzusammenführung hat man Anspruch (zumindest wenn der Partner kein Drogenhändler oder Mörder ist), und eine Verpflichtungserklärung ist für das Visum auch nicht notwendig.
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Antwort #10 - 10.11.2020 um 14:41:35
 
Hallo, ich kann dir nur gute Nerven wünschen. Auch wir stecken momentan mitten in diesem Prozedere (mein Freund stammt aus Gambia) und es ist recht vieles ähnlich. Auch wir haben zig Dokumente bringen müssen, die mehr - oder weniger - Sinn machen. Auch haben sich die Anforderungen zwischendurch immer mal wieder geändert. Von der Überpüfungsdauer her hieß es bie uns gleich zwischen 12-18 Monate. Ebenfalls ohne Gewähr ob es überhaupt einen positiven Bescheid gibt.
Wie meinte der Standesbeamte so nett: wenn sie dass zusammen schaffen, dann dürfte es in der Ehe wenig geben was sie nicht zusammen schaffen....
War dir jetzt sicher keine Hilfe, aber hoffentlich ein kleiner Trost. Geht vielen anderen ganz genauso.
Ganz liebe Grüße
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NormanTdfStrand
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Antwort #11 - 01.12.2020 um 10:10:11
 
Kleines Update zu meinem Vorgang:

Ich war beim Standesamt und saß ganze 1,5h im Gespräch. Die vorgelegten Dokumente konnten trotz Übersetzung nicht irklich gedeutet werden und es wurden Fragen gestellt, was denn das Siegel unter Notar Stamp zu bedeuten hätte. Weiterhin wurden Fragen gestellt die ich im Vorfeld schon mehrmals schriftlich eingereicht hatte ud auch aus den vorliegenden Unterlagen hervorgehen würden, wenn die Beamtin die Unterlagen in Deutsch auch mal lesen würde. Sie konnte auch keine weiteren Schritte der Bearbeitung und Prüfung nennen. Sie bezg sich auf Arbeitsanweisungen die sie mir auf Verlagen verweigerte zu zeigen.Die 4000€ sollte ich, trotz der Bestätigung/Beglaubigung der Dokumente/Zeugnisse durch die Botschaft, an Ort und Stelle BAR zahlen ohne je eine Kostenübernahmeerklärung ausgehändigt bekommen zu haben.
Ich bin dann irgendwann ausgeflippt und verlangte einen Vorgesetzten. Dieser gab eine ganz klare Richtlinie vor und verlangte auch nicht die BAreinzahlung im Vorraus. Alerdings widersetzte sich die Standesbeamtin den Arbeitsanweisungen des Vorgesetzten und beendete das Gespräch dann auch mit den Worten: Sie setzen mich hier unter Druck. Für mich ist das Thema hier jetzt zu Ende.

Ich habe dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Die Fachaufsichtsbeschwere wird nun vom Landrat meines Kreises geprüft und wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde wird intern bei der Gemeinde geprüft.
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Antwort #12 - 01.12.2020 um 11:33:15
 
NormanTdfStrand schrieb am 01.12.2020 um 10:10:11:
Ich habe dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Die Fachaufsichtsbeschwere wird nun vom Landrat meines Kreises geprüft und wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde wird intern bei der Gemeinde geprüft.

Es wäre wahrscheinlich sinnvoller und zielführender gewesen, wenn Du Dich an
die Standesamtsaufsicht gewandt hättest, weil dort die Fachleute sitzen, die mit
der Materie besser vertraut sind, als die Gemeinde oder der Landrat.
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Antwort #13 - 02.12.2020 um 07:41:29
 
Saxonicus schrieb am 01.12.2020 um 11:33:15:
Es wäre wahrscheinlich sinnvoller und zielführender gewesen, wenn Du Dich an
die Standesamtsaufsicht gewandt hättest, weil dort die Fachleute sitzen, die mit
der Materie besser vertraut sind, als die Gemeinde oder der Landrat.

Der Landrat sollte (untere) Fachaufsichtsbehörde sein. Ob sie
mit der Materie immer besser vertraut sind, bleibt dahin gestellt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #14 - 06.11.2021 um 20:21:23
 
Also, wie geschrieben, nur die Geburtsurkunde und das Certificate of no impediment werden geprüft.
Manchmal müssen beide übersetzt werden, es werden in der Regel 250 Euro fällig pro überprüftem Dokument.
Je nach Entfernung von Nairobi auch 350 Euro.
Ausserdem muss man ein Dokument unterschreiben, mit dem ggf das Krankenhaus von der Schweigepflicht entbunden wird,
in dem dem der kenianische Partner geboren ist.
Weiterhin braucht es eine Kopie vom Pass, welchen von der deutschen Botschaft in Kenia beglaubigt sein muss.
Nichts abgeben, nach dem das Standesamt nicht gefragt hat!
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