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Ehe gescheitert (Gelesen: 4.032 mal)
Ani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe gescheitert
23.10.2020 um 18:05:15
 
Hallo,

Mein Ehemann ist mit nationalen Visum familienzusammenführung gekommen und wir haben uns nach einem Monat getrennt. Ich bin nicht mit ihm zum Standesamt gegangen. Wenn ich mich scheiden möchte muss ich dafür 1 Jahr trennungsjahr abwarten ?
Wir haben in der Heimat geheiratet und nicht in Deutschland.
Der Ausländerbehörde habe ich mitgeteilt dass wir getrennt haben.
Sein Visum zur Einreise läuft bald ab.
Kann er so abgeschoben werden?



Danke

Lg
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.10.2020 um 18:23:58
 
Hallo,

da hier offensichtlich die im Ausland geschlossene Ehe als wirksam betrachtet wird (daher Visum zur FZF), musst Du grundsätzlich das Trennungsjahr einhalten, falls die Ehe in Deutschland geschieden werden soll.
In ganz besonderen, eher seltenen Fällen gäbe es auch die Möglichkeit einer Annulierung.
Eine Alternative wäre die Scheidung im Ausland, in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wurde, falls dies einfacher wäre. Diese Scheidung müsste hier aber auch zur Kenntnis gegeben werden.

Wenn jetzt bereits, vor Ausstellung? / Beantragung?  der AE für Deinen Noch-Ehemann, die Ehe nicht mehr besteht, ist die Erteilung einer AE zumindest fraglich.

Bekäme er wider Erwarten eine, wäre diese mit Sicherheit derartig befristet, dass sie ggf. mit Ablauf des möglicherweise erforderlichen Trennungsjahres abliefe oder widerrufen würde.

Er wäre dann ausreisepflichtig.
Falls er keine AE bekommt, dann sogar spätestens nach Ablauf seines Visums und kann, falls er seiner Ausreisepflicht nicht nachkäme, in letzter Konsequenz auch abgeschoben werden.

Die aufenthaltsrechtliche Situation Deines Mannes geht Dich aber rechtlich nicht mehr viel an und ist jetzt Angelegenheit der ABH und Deines Noch-Ehemannes.

Du solltest Dich um das Verfahren der Scheidung kümmern und nach der Scheidung bestenfalls aus eigenem Interesse sicherstellen, dass die ABH von der Scheidung Kenntnis erhält.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Maennlich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.10.2020 um 22:05:47
 
@Ani

Scheidung in Deutschland in Abwesenheit deines Mannes ist nur möglich, wenn es Prozessbevollmächtigten gibt bzw Adresse für die Zustellung. Solltest du einen alteingesessenen Anwalt/Anwältin finden, der/die guten Draht zum Familiengericht hat UND dein Mann noch einige Wochen ein gültiges D-Visum, dann ist die schnelle und rechtskräftige Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich. Schon daher wegen der baldigen Ausreise nach Afghanistan deines Mannes (nach dieser Scheidung).  Scheidung in Afghanistan in Abwesenheit deiner Person - da musst du Fachleute fragen, ob das geht. Falls ja geht es sicher schnell dort. (Wenn dein Mann das auch  will und durchführt). Ist dein Mann hingegen in Afgh. , du hier und du willst dann die Scheidung aus Deutschland heraus - das wird nicht einfach...
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 24.10.2020 um 11:42:35
 
Maennlich schrieb am 23.10.2020 um 22:05:47:
Solltest du einen alteingesessenen Anwalt/Anwältin finden, der/die guten Draht zum Familiengericht hat UND dein Mann noch einige Wochen ein gültiges D-Visum, dann ist die schnelle und rechtskräftige Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich.


Und das wäre warum möglich? Warum sollten alle Gesetze und Regeln für eine Scheidung (Stichwort Trennungsjahr)außer Kraft gesetzt werden wenn der Anwalt einen guten Draht zum Familiengericht hat?
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 24.10.2020 um 13:43:48
 
Da dein Mann ja eh wieder zurück will, laut deinem letzten Thread würde ich ihn erst ausreisen lassen und dann die Scheidung einleiten. Das Visum dürfte ja bald zu ende sein und eine AE wird er ohne dich vermutlich nicht bekommen (will er ja auch nicht)!

Also etwas warten und dann geht das Trennungsjahr von alleine (du hier, er dort))
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Ani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.10.2020 um 12:26:19
 
Ich möchte mit ihm zusammen bleiben und eine Ehe führen . Wir hatten einen Streit aber jetzt ist wieder alles gut. Ich habe der ausländerbehörde geschrieben dass ich mit ihm zusammen leben will.
Was wird jetzt passieren?

Lg
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erne
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Antwort #6 - 26.10.2020 um 12:41:02
 
Solange Ihr in ehelicher Lebensgemeinschaft leben wollt und werdet, wird nichts passieren.
Nächste Schritte also AE beantragen (wenn nicht schon geschehen) und abholen
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Ani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.10.2020 um 12:47:14
 
Vielen Dank
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reinhard
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Antwort #8 - 26.10.2020 um 15:45:36
 
Er beantragt jetzt die Aufenthaltserlaubnis.

Weil es ein bisschen Hin und Her gab, kann es sein, dass die Ausländerbehörde jetzt nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr gibt. Die wird dann immer um ein Jahr verlängert – eine größere Verlängerung gibt es erst, wenn er den Integrationskurs (B1-Zertifikat und Test "Leben in Deutschland") bestanden hat.
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Maennlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 02.11.2020 um 19:10:44
 
lottchen schrieb am 24.10.2020 um 11:42:35:
Und das wäre warum möglich? Warum sollten alle Gesetze und Regeln für eine Scheidung (Stichwort Trennungsjahr)außer Kraft gesetzt werden wenn der Anwalt einen guten Draht zum Familiengericht hat?


Diese Frage hätte ich von d i r   nicht erwartet. Anwältin und Familienrichter kennen sich seit 30 Jahren "per du". Ein Gespräch könnte so aussehen: Harald, ich hab hier ne Scheidung, sie bzw er nicht-EU Bürger, AT läuft bald aus. Kannst du das vorrangig dran nehmen?    - - Liegt doch klar auf der Hand. Weshalb einen nicht EU Bürger noch ein Jahr hier behalten - Ausstellung auf neuen AT ungewiss - nur um das Trennungsjahr einzuhalten? Das kann auch durch die geopolitische Trennung als gegeben angesehen werden. So geschehen am Montag 03.11.2014 gegen 08:30h. Paar Stunden später reiste die frisch geschiedene nicht-EU Person aus und das war es.  AT wäre am 06.12.2014 abgelaufen, bzw der Reisepass.
Scheidung wurde vom Deutschen Ehepartner Ende Sept 2014 beantragt. Willst du die Urkunden sehen?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #10 - 02.11.2020 um 21:33:55
 
@Maennlich,

was soll das denn für ein Verschwörungsmythos sein?
Man kann sicherlich deutschen Richtern im Allgemeinen und im Einzelnen immer wieder mal etwas vorwerfen.
Dass aber wissentlich Recht gebeugt und willkürlich gehandelt würde, noch dazu, wenn dies so schwerwiegend wäre, dass seine Richtereigenschaft und damit seine Existenz gefährdet wäre - und er sich mit so einer Verfahrensweise auch noch erpressbar machen würde, das ist einfach Unsinn in der Realität.
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reinhard
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Antwort #11 - 03.11.2020 um 14:14:04
 
[moderation]Bitte konzentriert Euch jetzt wieder ausschließlich auf die Fragen der Themenstarterin.

Alles andere über Richter etc. dürft Ihr gerne diskutieren, aber bitte nicht öffentlich und bitte nicht in diesem Thema, das Ani gehört.[/moderation]
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