Ein Mann möchte die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Er lebt seit 7 Jahren in Deutschland. Zuerst hatte er eine Duldung, danach eine Ausbildungsduldung und seit ca. zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
In Deutschland (§ 18c
AufenthG.) hat er einen Abschluss als examinierter Altenpfleger gemacht. Seidem arbeitet er seit 2 Jahren in Vollzeit als Altenpfleger mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Mietschulden und sonstige Schulden hat er keine. Sprache natürlich ausreichend schon wegen der Ausbildung.
Soweit erfüllt er eigentlich die Voraussetzungen für eine
NE.
Sein Antrag wurde von der
ABH abgelehnt, weil er in einer Obdachlosenunterkunft (Kommune) wohnt.
Frage: Ist dies ein Ablehnungsgrund? Und wenn er jetzt keine
NE erhält, was würde er dann für einen Aufenthaltstitel bekommen?
Danke und viele Grüße Cheasy