Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltserlaubnis nach §17 Abs.1 - Schwangerschaft (Gelesen: 1.636 mal)
Nomos_SH
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 22

Hamburg, Germany
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis nach §17 Abs.1 - Schwangerschaft
23.10.2020 um 10:57:39
 
Eine Dame hat eine  Aufenthaltserlaubnis nach §17 Abs.1, muss aber die Ausbildung aufgrund einer Schwangerschaft abbrechen. Wie verhält sich der Abbruch der Ausbildung zu ihrem Aufenthaltsstatus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach §17 Abs.1 - Schwangerschaft
Antwort #1 - 23.10.2020 um 13:00:26
 
Falls die AE mit einer auflösenden Bedingung versehen wurde, dürfte der Abbruch zum Erlöschen der AE führen. Dagegen könnte man sich dann wehren, wenn die AE seinerseits ohne ergänzende Rechtsmittelbelehrung ausgehändigt wurde und die Frist von einem Jahr (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) noch nicht abgelaufen ist. Dann hätten Widerspruch oder Klage noch eine aufschiebende Wirkung.

Ansonsten dürfte auch nach der Geburt ein anschließender Aufenthalt nicht ohne weiteres möglich sein. Eventuell wenn das Kind entweder aufgrund aufgrund der Abstammung oder Aufenthalt des Vaters (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben würde. Oder alternativ die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates und ein Aufenthaltsrecht hätte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Holzschuher
Full Member
***
Offline


I'm a soul man


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: deutsch/europäisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach §17 Abs.1 - Schwangerschaft
Antwort #2 - 13.11.2020 um 09:37:36
 
Hallo,

vor Ablauf der jetzigen AE überlegen bzw. daran denken, ob man ggf. einen Antrag auf Erteilung einer andere AE stellt, z.B. § 25 Abs. 4 AufenthG.
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Peter H.
Homepage  
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis nach §17 Abs.1 - Schwangerschaft
Antwort #3 - 13.11.2020 um 12:05:53
 
§ 25 IV 1 für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zur Entbindung oder § 25 IV 2 für einen dauerhaften Aufenthalt wegen einer außergewöhnlichen Härte?

Vorausgesetzt es gibt überhaupt noch eine AE bzw. es liegt noch ein rechtmäßiger Aufenthalt vor.

Von einem RA sollten schon etwas differenziertere Aussagen kommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema