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Erteilung des Aufenthaltstitels mit Schengenvisum (Gelesen: 708 mal)
Kolja
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erteilung des Aufenthaltstitels mit Schengenvisum
22.10.2020 um 22:17:30
 
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Mann Deutsch, Frau Mexikanerin.

Visum zur Eheschließung wurde im Februar 2020 beantragt, und aufgrund der gerade angefangenen Selbstständigkeit des Mannes in Deutschland und der damit verbundenen "Nicht Sicherung des Lebensunterhaltes" abgelehnt. Laut Ausländerbehörde wollte man erst 6 Monate warten, um eine Aussage über das Einkommen des Mannes zu treffen.

Daraufhin wurde ein Remonstrationsverfahren eröffnet. Anschließend ist die Frau vor Ablauf der Dokumente beim Standesamt mit Schengenvisum eingereist, das Paar hat geheiratet. Das Verfahren wurde umgestellt auf Familienzusammenführung, die Ausländerbehörde aber auch durch Umzug des Paares gewechselt.

Die wirtschaftliche Situation des Ehemannes hat sich die letzten 6 Monate als positiv herausgestellt. Alle weiteren Dokumente zur direkten Erteilung einer Aufenhaltserlaubnis liegen vor. Die Botschaft in Mexiko arbeitet durch Corona nur sehr eingeschränkt.

Die neue Ausländerbehörde hat dem Paar nun einen Termin zur Abnahme der biometrischen Daten für die Prüfung der Aufenthaltserlaubnis gegeben. Eine Erteilung des Visums zur Familienzusammenführung und das Remonstrationsverfahren wurden bisher nicht thematisiert. Telefonisch wurde von der  neuen Ausländerbehörde mitgeteilt, dass die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich mit Schengenvisum auch direkt beantragt bzw. erteilt werden kann. Die Visumsablehnung und das Remonstrationsverfahren wurden in diesem Telefonat nicht thematisiert.

Frage ist nun, ob nach diesen Voraussetzungen (Visumsablehnung, Remonstrationsverfahren, Schengenvisum) und der aktuellen Situation (Corona) ein Aufenthaltstitel direkt erteilt werden kann oder die Frau nach Mexiko zurückreisen muss, das Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden muss und anschließend erst wieder nach Deutschland einreisen und den Aufenthaltstitel beantragen kann??

Ich freue mich auf Antworten und wünsche schönen Abend!
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.10.2020 um 22:25:45
 
Normal kann sie so keine AE bekommen.
In der jetzigen Situation aber vielleicht doch.
Siehe z.B. hier:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1602180135
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